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Bislang keine Versäumnisse der Ausländerbehörden in Fall Slawik K. erkennbar

Innenministerium veröffentlicht erste Prüfungsergebnisse


Hannover. Das Niedersächsische Innenministerium hat erste Prüfergebnisse im Fall des Abschiebungshäftlings Slawik K. vorgelegt. Ein Sprecher sagte am Freitag in Hannover, dem Ministerium sei daran gelegen den menschlich tragischen Fall des Slawik K. detailliert aufzuklären. „Wenn sich ein Mensch selbst tötet und es gibt nur den geringsten Hinweis auf möglicherweise falsches Handeln der zuständigen Behörden, müsse dem genau nachgegangen werden“, sagte der Sprecher.

„Abschiebungen, zu denen das Land durch Bundesgesetze und Gerichtsentscheidungen verpflichtet ist, sind menschlich immer schwierig.“ Im dem aktuellen Fall hätten die vorliegenden Unterlagen aus der Ausländerbehörde Harburg als für die Abschiebung zuständige Behörde, der Zentralen Aufnahme- und Ausländerbehörde Niedersachsen (ZAAB) als zuständig für die Beschaffung der Passersatzpapiere und des Landeskriminalamtes für die Umsetzung der Abschiebung keine Hinweise auf Versäumnisse, die zu fehlerhaften Entscheidungen gegenüber Slawik K. geführt haben.

Vorwürfe in den Medien an die Ausländerbehörde Harburg und die ZAAB-Außenstelle Lüneburg konnte der Sprecher nicht bestätigen. „Die Hinweise des BKA auf möglicherweise falsche Personendaten von Slawik K. wurden von der ZAAB berücksichtigt.“ Das widersprüchliche Geburtsdatum und die unterschiedliche Schreibweise des Namens wurden zusammen mit dem Antrag auf Identitätsfeststellung an die armenischen Behörden weitergeleitet. Diese haben Slawik K. eindeutig als armenischen Staatsangehörigen identifiziert und ihm anschließend die Passersatzpapiere ausgestellt.“ Außerdem habe Slawik K. das Ergebnis des Internationalen Personenfeststellungsverfahrens selbst bestätigt, dabei aber darauf hingewiesen, dass er die Person auf dem Foto nicht sei. Mit diesen Ergänzungen sowie mit den insgesamt vorliegenden Informationen und einem aktuellen Lichtbild seien dann Passersatzpapiere beantragt worden.

Die Ausländerbehörde hat am 28.07.10 ein Schreiben der armenischen Botschaft erhalten, in dem diese die Richtigkeit der Feststellung, dass es sich bei Herrn Slawik K. um einen armenischen Staatsangehörigen handele, noch einmal definitiv bestätigt, sagte der Sprecher. Vor dem Verfahren mit Armenien hätten die aserbaidschanischen Behörden die Ausstellung von Passersatzpapieren abgelehnt. Die Deutsche Botschaft in Baku hatte dazu mitgeteilt, das die eingeleitete Personenüberprüfung in Aserbaidschan negativ ausgefallen sei, so dass von falschen Angaben durch Slawik K. auszugehen ist. Darüber hinaus, so der Sprecher, könnten nur die zuständigen Behörden des jeweiligen Herkunftsstaates mit Sicherheit die Staatsangehörigkeit der abzuschiebenden Person feststellen.

Der Sprecher betonte, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bereits im ablehnenden Asylbescheid klar entschieden hatte, dass für Herrn K. als – nach eigenen Angaben Aserbaidschaner mit armenischer Volkszugehörigkeit - keine Gefährdung bestehe, sagte der Sprecher. Er sei seit mehr als fünf Jahren vollziehbar ausreisepflichtig gewesen und sei auch nicht unter die Bleiberechtsregelung gefallen. Rund zwei Monate vor dem Termin sei Herrn K. die bevorstehende Abschiebung schriftlich angekündigt worden. Der Antrag auf Abschiebungshaft für Herrn K. durch die Ausländerbehörde war ebenfalls korrekt, sagte der Sprecher weiter, da Herr K. unter anderem bei der Einreise und während seines Aufenthaltes eine falsche Identität angegeben hatte, er seiner Passpflicht nicht nachgekommen war und weil nach Gebietsverstößen und zwischenzeitlicher Ausreise in die Niederlande die Gefahr des Untertauchens bestand.

Der Sprecher wies Vorwürfe zurück, im Fall Slawik K. seien Papiere „gekauft“ worden, um ihn schnell abschieben zu können. „Im vorliegenden Fall wurde an Armenien eine Gebühr von 100 Euro für die erstmalige Ausstellung des Passersatzpapiers und eine weitere Gebühr von 100 Euro für die Verlängerung gezahlt. In einer Landtagsanfrage wurde öffentlich dargelegt, welche Staaten eine solche Gebühr verlangen und wie viel dafür gezahlt wurde. Allerdings konnte mindestens ein Abgeordneter nicht umhin auf dem Rücken eines Todesopfers diese populistische Verknüpfung herzustellen“, sagte der Sprecher des Innenministeriums.

 

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Artikel-Informationen

erstellt am:
30.07.2010
zuletzt aktualisiert am:
02.08.2010

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