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Pistorius: „Ein starkes Statement unserer wehrhaften Demokratie“

Bundestag verabschiedet Gesetze zum Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von staatlicher Finanzierung


Verfassungsfeindliche Parteien sollen künftig von staatlicher Finanzierung und steuerlichen Vergünstigungen ausgeschlossen werden. Eine entsprechende Änderung des Grundgesetzes und weiterer Gesetze hat der Bundestag am heutigen Donnerstag (22.06.2017) mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit verabschiedet. Das gesamte Verfahren war nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im sog. NPD-Verbotsverfahren von Niedersachsen Anfang des Jahres angestoßen worden.

Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, sagt: „Wer ungeschminkt gegen Ausländer hetzt, wer bewusst Bezüge zum Nationalsozialismus offenbart und damit wie von den Karlsruher Richtern bestätigt verfassungsfeindlich ist, darf nicht von Steuergeldern profitieren. Die heutige Entscheidung des Bundestags ist deshalb ein starkes Statement für unsere wehrhafte Demokratie.“

Hintergrund der Gesetzesänderung ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum NPD-Verbotsverfahren im Januar dieses Jahres. Darin hatten die Karlsruher Verfassungsrichter der NPD zwar eine eindeutige Verfassungsfeindlichkeit bescheinigt, die Partei jedoch aufgrund ihrer Bedeutungslosigkeit nicht verboten. Das Verfassungsgericht wies aber auf "andere Reaktionsmöglichkeiten" wie etwa den Entzug der Parteienfinanzierung hin.

Die Änderung des Grundgesetzes und weiterer Gesetze auf Basis der Gesetzentwürfe der Bundestagsfraktionen von SPD und CDU/CSU hat diese Vorlage nun aufgenommen. Auf Initiative Niedersachsens hatte zuvor auch der Bundesrat einstimmig beschlossen, einen Gesetzentwurf einzureichen. Es gilt daher als sehr wahrscheinlich, dass die nun vom Bundestag verabschiedeten Gesetze auch im Bundesrat die notwendige Zweidrittelmehrheit erhalten werden.

Minister Pistorius unterstrich noch einmal deutlich, dass die Gesetzesänderungen keinesfalls gegen die Chancengleichheit der Parteien verstoße: “Die Änderungen betreffen ausschließlich Parteien, die höchstrichterlich als verfassungsfeindlich eingestuft werden. Alle Parteien, die sich im Kern zu unserer Verfassung bekennen, werden und dürfen davon nicht betroffen sein - ganz unabhängig davon, ob ein Großteil der Bürgerinnen und Bürger ihre Ansichten teilen oder ablehnen.“

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erstellt am:
22.06.2017

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