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Haushaltsberatungen 2017/2018



Haushaltsschwerpunkt Inneres und Sport


- Es gilt das gesprochene Wort! -


Rede von Innenminister Boris Pistorius zu TOP 29 zu Haushaltsberatungen 2017/2018 in der Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 13. Dezember 2016


Sehr geehrter Herr Präsident,

sehr geehrte Damen und Herren,


vor einem Jahr haben wir hier im Landtag zur Hochzeit der Flüchtlingsbewegungen den Haushaltsplanentwurf 2016 beraten. Die Niedersächsische Landesregierung hat damals schnell und entschlossen auf die sich ergebenden Herausforderungen reagiert. Und so handelt sie auch heute. Angesichts der Verschärfung der Sicherheitslage in Deutschland ist die Stärkung der Sicherheitsbehörden ein Schwerpunkt dieses Doppelhaushalts. Bereits mit der Verabschiedung der vergangenen Haushaltspläne haben wir als Landesregierung die Fehler und Fehlentwicklungen, die aus den Versäumnissen der schwarz-gelben Vorgängerregierung resultieren, repariert. Sie haben eine adäquate Nachwuchsgewinnung bei der Polizei verschlafen und Sätze für Leistungen und Zulagen über Jahre nicht erhöht.

Wir als Landesregierung setzen dagegen mit dem Haushaltsplan für 2017 und 2018 viele Maßnahmen um, die den gestiegenen Herausforderungen für Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten gerecht werden und ihnen Wertschätzung entgegen bringen. Die Anforderungen an die tägliche Polizeiarbeit werden zunehmend komplexer. Das zeigt sich auch in der Verbrechensbekämpfung in Kriminalitätsfeldern wie Cybercrime, religiöser und politischer Extremismus und Wohnungseinbruchsdiebstähle.

Aus diesem Grund hat die Landesregierung bereits in dem ersten beschlossenen Haushaltsplanentwurf eine deutliche Stärkung der Polizei vorgesehen. Ich freue mich, dass durch die Ergebnisse der Haushaltsberatungen die Situation bei der Polizei nun weiter verbessert werden kann.

Mit dem vorliegenden Doppelhaushalt setzen wir die bereits mit dem 2. Nachtraghaushalt 2015 sowie dem Haushalt 2016 begonnene personelle Verstärkung des Polizeibereichs konsequent fort. Im Ergebnis schaffen wir damit 1.000 zusätzliche Stellen und Beschäftigungsmöglichkeiten bei der Polizei in Niedersachsen. Diese Zahl ergibt sich aus den verschiedenen Maßnahmen, die seit dem Nachtragshaushalt 2015 umgesetzt wurden und werden: Bisher sind bereits 85 neue Stellen und Beschäftigungsmöglichkeiten für die Polizeiverwaltung und 50 neue Stellen für den Vollzug geschaffen geworden. Als erste Vorratseinstellungen wurden außerdem 150 zusätzliche Stellen für Polizeianwärterinnen und Anwärter realisiert.

Mit dem Doppelhaushalt kommen nochmal 380 weitere Vorratseinstellungen dazu, 230 in 2017 und 150 in 2018. Zusätzlich wird der Vollzug deutlich gestärkt: einmal direkt mit 50 weiteren Stellen im Jahr 2017, die bereitgestellt werden; und indirekt mit 150 neuen Stellen in der Polizeiverwaltung, womit die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten im Vollzug deutlich entlastet werden.

Mit der sogenannten „Ein-Plattform-Strategie“ wird ein großer Schritt gemacht hin zu einem einheitlichen Betriebssystem innerhalb der Polizei Niedersachsen. Und durch Aufgabenverlagerung an das IT.N können so letztendlich 135 freigezogene Stellen und Beschäftigungsmöglichkeiten in der Polizei verbleiben und für andere Aufgaben weitergenutzt werden.

Anrede,

anhand dieser Zahlen wird deutlich, dass die Landeregierung die Weichen für eine handlungsfähige, moderne und gut ausgestattete Polizei in Niedersachsen legt. Wir reagieren auf die sich verändernden Sicherheitsbedingungen und stärken die Polizei strukturell, kurz- und langfristig und dabei mit Augenmaß.

Darüber hinaus steigern wir mit dem vorliegenden Haushalt auch deutlich die Attraktivität des Polizeiberufs, was in der Regierungsära von Schwarz-Gelb in Niedersachsen vollkommen versäumt wurde. Wir erhöhen im Gegensatz zur Vorgängerregierung die Zulagen für den Dienst zu ungünstigen Zeiten und auch die Erschwerniszulage für Spezialeinheiten. Gleichzeitig werden 500 Stellen für Polizeivollzugsbeamte von A 9 auf A 11 gehoben, was die Stellenstruktur verbessert und 1.000 Beförderungsmöglichkeiten schafft. Auch die Heilfürsorge für alle Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten mit einer reduzierten Eigenbeteiligung von 1,3 Prozent des Grundgehaltes wird in Niedersachsen wieder eingeführt.

Anrede,

weitere Verbesserungen setzen wir auch für andere Bereiche der inneren Sicherheit um. Die überwiegend ehrenamtlich tätigen Feuerwehrfrauen und Feuerwehrmänner werden durch eine Erhöhung der Aus- und Fortbildungskapazitäten der Akademie für Brand- und Katastrophenschutz – NABK – in stärkerem Maße unterstützt. 2017 werden 18 Vollzeiteinheiten und 2018 noch einmal 9 Vollzeiteinheiten für Lehrkräfte sowie Service- und Verwaltungspersonal bereitgestellt. Dadurch wollen wir erreichen, dass der der Ausbildungsbedarf bis zum Jahr 2017 auf 70 Prozent erhöht und bis 2018 komplett gedeckt werden kann.

Für den Bereich des Katastrophenschutzes werden für 2017 und 2018 zudem jeweils 1,5 Millionen Euro für Investitionen in die Notfallunterbringung von Flüchtlingen aber auch Evakuierungen bereitgestellt.

Anrede,

Ich habe zu Beginn bereits erwähnt, dass der Haushaltsplan 2016 durch die enormen Flüchtlingsbewegungen geprägt war. Um die Kommunen und die Landesaufnahmebehörde bei der Unterbringung und Versorgung adäquat zu unterstützen, hatten wir im Haushalt für 2016 die Ausgaben deutlich erhöht. Rückblickend haben wir auch dadurch die außergewöhnliche, gesamtgesellschaftliche Aufgabe bewältigen können, allen Flüchtlingen ein Dach über dem Kopf bereit zu stellen und sie ausreichend zu versorgen. Dafür möchte ich mich zunächst nochmal bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landesaufnahmebehörde, der Kommunen, der Hilfsorganisationen und allen weiteren ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern bedanken.

Die Zugangszahlen sind im Laufe des Jahres 2016 deutlich zurückgegangen und auch für die kommenden Jahre werden nicht mehr solche zahlenmäßigen Ausschläge wie noch 2015 prognostiziert. Das zeigt sich auch im Doppelhaushaltplan für den Bereich Inneres und Sport. Bei den Ausgaben im Bereich Flüchtlinge werden für 2017 654,8 Millionen Euro und für 2018 738,4 Millionen Euro weniger als im Vergleich zum Vorjahr veranschlagt. Dies liegt aber auch daran, dass die Kommunen vom Land mit dem Haushalt 2016 531,9 Millionen Euro an Vorauszahlungen für die Kostenerstattung bei der Aufnahme von Flüchtlingen für 2017 und 2018 erhalten haben. Mit diesem großen Schluck aus der Pulle hat die Landesregierung eine ganz wichtige und kurzfristige Unterstützung für die Kommunen geleistet. Als Erstattung erhalten die Kommunen für die kommenden Jahre daher nun noch jeweils rund 490 Millionen Euro.

Anrede,

auch wenn die Zugangszahlen derzeit niedrig sind, können wir einen Wiederanstieg der Zahlen nicht grundsätzlich ausschließen. Die Ursachen der Flucht werden sich so schnell nicht beseitigen lassen und daher müssen wir entsprechend vorbereitet sein. Mit dem vorliegenden Haushaltsplanentwurf schaffen wir hierfür die notwendigen Voraussetzungen.

Wir haben zum einen die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen neu strukturiert, um die Behörde organisatorisch und personell zu stärken und sie für die zukünftigen Herausforderungen gut aufzustellen. Zum anderen haben wir für die Erstaufnahme in Niedersachsen ein flexibles Kapazitätskonzept entwickelt, mit dem wir die Unterbringung und Versorgung zukünftig besser gewährleisten können. Möglich wird das mit einem sogenannten „atmenden System“ mit aktiven und passiven Plätzen. In Zahlen bedeutet das konkret: der Landesaufnahmebehörde stehen in 2017 rund 6.200 aktive, also sofort belegbare Plätze zur Verfügung, die sich In 2018 auf 4.850 Plätze verringern. Daneben gibt es an den Erstaufnahme-Standorten 2.800 passive Plätze, die mit einem zeitlichen Vorlauf von wenigen Tagen belegbar sind. Darüber hinaus werden bis zu 12.800 Reserveplätze vorgehalten. Mit diesem Konzept ist es uns möglich, auf künftige Zugangsentwicklungen flexibel und kurzfristig zu reagieren und gleichzeitig angemessen und wirtschaftlich mit den uns zur Verfügung stehenden Mitteln zu arbeiten.

Das führt dazu, dass sich die Gesamtausgaben für den Betrieb der Landesaufnahmebehörde in 2017 auf rd. 380 Millionen Euro und 2018 auf rd. 301 Millionen Euro gegenüber 2016 verringern werden. Für 2016 sieht der laufende Haushalt Ausgaben in Höhe von etwa 675 Millionen Euro vor. Diese deutliche Reduzierung ist vor allem auf die Schließung der vergleichsweise teuren Notunterkünfte zurückzuführen.

Anrede,

einige der Asylbewerberinnen und Asylbewerber, die zu uns gekommen sind, werden unser Land wieder verlassen müssen, da nach dem Asylgesetz keine Asylgründe vorliegen. Der Landesregierung ist es ein wichtiges Anliegen, für diese Menschen eine möglichst humane Rückkehr in ihre Heimatländer zu gewährleisten. Wir werden weiterhin auch zwangsweise Maßnahmen wie Abschiebungen konsequent umsetzen, Priorität hat für uns jedoch wie in der Vergangenheit die freiwillige Ausreise. Wir werden daher mit dem Doppelhaushalt 2017/2018 unsere finanziellen Bemühungen bei der Förderung der freiwilligen Rückkehr verstärken. Dafür wird der Ansatz von rund 1,5 Millionen Euro in 2016 etwa verdreifacht auf jeweils 4,7 Millionen Euro in den Jahren 2017 und 2018.

Anrede,

ein weiterer wichtiger Punkt im Doppelhaushalt ist der Ausbau und die Sicherung von IT-Infrastrukturen, was gerade angesichts der zunehmenden Digitalisierung eminent wichtig ist. Dafür ist u.a. eine bedarfsgerechte Breitbandanbindung für die ganze Niedersächsische Landesverwaltung notwendig. Im Haushaltsentwurf werden deshalb für Investitionen und den Betrieb zentraler IT-Strukturen die Mittel von 32,6 Millionen Euro in 2016 auf 45,6 Millionen Euro in 2017und 50,3 Millionen Euro in 2018 deutlich erhöht. Die Abhängigkeit der Landesverwaltung von der IT wird in den kommenden Jahren noch weiter zunehmen. Diese Investitionen kommen nicht nur dem Innenministerium sondern der gesamten Landesverwaltung zugute.

Das Gleiche gilt für die Einstellung weiterer 30 Inspektorenanwärterinnen und -anwärter für die allgemeine Verwaltung und die Vergabe von 25 Stipendien für den Bachelor-Studiengang „Verwaltungsinformatik“ an der Hochschule Hannover. Mit diesen Initiativen zur Nachwuchssicherung stärken wird die Niedersächsische Landesverwaltung als Ganzes.

Zum Schluss möchte ich auch kurz auf die Sportförderung eingehen:

Der Sport ist ein ganz wichtiges Instrument der Integration insbesondere auch für Flüchtlinge. Für die kommenden beiden Jahre stellen wir im Doppelhaushalt jeweils 500.000 Euro zusätzlich an den Landessportbund für die Förderung der Integration bereit. Darüber hinaus soll die Lotto-Sportstiftung für Sport- und Integrationsprojekte eine jährliche Finanzhilfe nach dem Glücksspielgesetz von einer Million Euro erhalten.

Anrede,

ich bin überzeugt davon, dass wir mit dem Doppelhaushalt die richtigen Schwerpunkte für die innere Sicherheit, im Bereich Flüchtlingsaufnahme oder für den Ausbau zentraler IT-Infrastrukturen setzen. Mit den vorgesehenen Maßnahmen zur Nachwuchssicherung wird außerdem die Zukunftsfähigkeit der Niedersächsischen Polizei und Verwaltung weiter entscheidend verbessert. Ich bitte Sie daher heute um Ihre Zustimmung zu diesem richtungsweisenden Haushaltplanentwurf 2017/2018.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!




Artikel-Informationen

erstellt am:
14.12.2016

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