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Beschwerdestelle bearbeitet acht Prozent mehr Fälle als im Vorjahr

Mit insgesamt 689 Hinweisen im Jahr 2017 stieg die Auslastung der Beschwerdestelle für Bürgerinnen und Bürger und Polizei im Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport im Vergleich zum Vorjahr leicht um acht Prozent. Im Polizeibereich ist ein geringfügiger Anstieg von 59 auf 61 Prozent zu verzeichnen, was dem Niveau des Jahres 2015 entspricht. Die das Innenministerium allgemein betreffenden Hinweise sind wieder rückläufig (13 Prozent in 2016 und elf Prozent in 2017). Ebenso rückläufig sind die Hinweise zu Flüchtlingsangelegenheiten (von vier Prozent in 2016 auf zwei Prozent in 2017). Auch die Hinweise zu kommunalen Fragestellungen sind von elf Prozent (2016) auf sieben Prozent (2017) zurückgegangen. Die nicht das Innenministerium betreffenden Hinweise hingegen sind von 13 Prozent (2016) auf 19 Prozent angestiegen.

„Nach dreieinhalbjährigem Bestehen ist die Beschwerdestelle zu einem wichtigen Anlaufpunkt für die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger, aber auch der Beschäftigten im gesamten Geschäftsbereich des Innenministeriums geworden“, so der Staatssekretär im Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport, Stephan Manke. „Die mit der Schaffung der Beschwerdestelle im Jahr 2014 verfolgten Ziele, die Qualität der täglichen Arbeit in den Behörden kontinuierlich zu verbessern, gegenüber der Öffentlichkeit eine größtmögliche Transparenz zu schaffen und die Akzeptanz behördlicher Entscheidungen sicherzustellen bzw. zu erhöhen, können als erfüllt angesehen werden. Insbesondere zum Bereich der Polizei ist zu sagen, dass die Anzahl der Beschwerden in Relation zu den vielen Öffentlichkeitskontakten durch rund 22 tausend Polizeibeschäftigte verschwindend gering und ein Zeichen der hervorragenden Arbeit aller Polizeiangehörigen in Niedersachsen ist.“

Zur Arbeit der Polizei gab es insgesamt 418 Hinweise, unter denen 296 verhaltensbezogene und acht interne Beschwerden sowie 15 Fälle ausdrücklichen Lobs waren. 69 Hinweise (16 Prozent) waren fachlicher Natur und wurden von den entsprechenden Fachreferaten des Ministeriums oder in den Polizeibehörden bearbeitet.

Von den 296 auf das Verhalten von Polizeibeamtinnen und -beamten bezogenen Beschwerden hatte der überwiegende Teil deren Verhalten oder Kommunikation im Allgemeinen zum Gegenstand (58 Prozent). Darüber hinaus wurden u.a. die Anzeigenaufnahme (neun Prozent), die Art und Weise der Ermittlungen (19 Prozent), aber auch Straßenverkehrskontrollen (drei Prozent) thematisiert.

Die zum Stichtag (2. Januar 2018) bereits abschließend geprüften verhaltensbezogenen Beschwerden über die Polizei endeten mit folgenden Ergebnissen:

- acht Prozent begründete Beschwerden

- fünf Prozent teilweise begründete Beschwerden

- 45 Prozent unbegründete Beschwerden

- acht Prozent nicht aufklärbare Beschwerden

- 34 Prozent Beschwerden, zu denen keine abschließende Entscheidung erforderlich war, z.B. weil die Beschwerde zurückgenommen wurde oder sich der Anlass erledigt hatte.

Zu insgesamt zwölf dieser Beschwerden wurden strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen die Polizeibeamtinnen und -beamten eingeleitet, davon:

- wurden sechs Verfahren von der Staatsanwaltschaft eingestellt;

- waren sechs Verfahren zum Auswertungsstichtag (2. Januar 2018) noch offen.

In 16 Fällen haben die Vorgesetzten aus Anlass der Beschwerden Personalgespräche mit den betroffenen Polizeibeamtinnen und -beamten geführt.

Hinsichtlich kommunaler Themen und Flüchtlingsangelegenheiten ergibt die Auswertung des Jahres 2017 folgendes Bild:

- Zu kommunalen Themen gingen 48 Hinweise ein, davon waren 28 (58 Prozent) fachlicher Art und wurden nicht in der Beschwerdestelle bearbeitet, sondern an den hierfür fachlich zuständigen Bereich des Innenministeriums weitergegeben. Acht Fälle wurden mit einer kurzen Auskunft beantwortet, in neun Fällen wurde allgemeine Kritik geäußert und es gab 3 verhaltensbezogene Hinweise.

- Zu Flüchtlingsangelegenheiten gingen insgesamt 17 Hinweise ein, davon waren neun (53 Prozent) fachlicher Art. Drei Hinweise konnten mit einer kurzen Auskunft beantwortet werden, in vier weiteren Fällen wurde allgemeine Kritik geäußert ein Hinweis beinhaltete Anregungen und Lob.

Die Beschwerdestelle wurde auf Beschluss der Landesregierung zum 1. Juli 2014 als Stabsstelle des Innenstaatssekretärs eingerichtet. Sie ist zuständig für das Ideen- und Beschwerdemanagement im Innenministerium. Sie nimmt Ideen, Fragen und Lob entgegen und geht allen Beschwerden nach, die das Verhalten von Beschäftigten des Innenministeriums oder des Geschäftsbereichs betreffen. Laut Koalitionsvertrag soll die Beschwerdestelle im Innenministerium in ein Qualitätsmanagement für die gesamte Landesverwaltung überführt werden. Im Rahmen der vorbereitenden Arbeiten zur Entwicklung eines Konzepts werden derzeit unter anderem die in anderen Ländern existierenden Modelle analysiert.

Statistik

Artikel-Informationen

erstellt am:
10.07.2018

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