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Beantwortung der Mündl. Anfrage der Grünen zu Angriffen auf Rettungskräfte

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 19. August 2016; Fragestunde Nr. 3

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport antwortet namens der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Meta Janssen-Kucz (Grüne) wie folgt:

Vorbemerkung der Abgeordneten

Laut einer Meldung auf NDR.de vom 18. Februar 2016 „haben gewalttätige Angriffe auf Einsatzkräfte im vergangenen Jahr in Niedersachsen stark zugenommen“. Rettungssanitäterinnen und -sanitäter, Notärztinnen und -ärzte und Feuerwehrleute seien beleidigt, bespuckt, geschlagen, getreten und mit Waffen bedroht worden. Anhand von Zahlen des Landeskriminalamtes ergebe sich ein Anstieg der Zahl der Angriffe von 100 in 2014 auf 150 in 2015 mit über 100 Verletzten.

Vorbemerkung der Landesregierung

Die Berichterstattung in den Medien über Gewalt gegen Ordnungs- und Rettungskräfte hat in den vergangenen Jahren zugenommen und ist auch nicht zuletzt aufgrund der Existenz von sozialen Netzwerken weiter gestiegen.

Jeder Angriff auf Einsatzkräfte ist umso bedauerlicher und auf das Schärfste zu verurteilen, da gerade Feuerwehr und Rettungsdienst ihre Aufgaben im Rahmen der Gefahrenabwehr und Daseinsvorsorge zum Schutz von Gesundheit, Körper und Leben von Personen und deren Eigentum wahrnehmen. Der herausragende Stellenwert dieser Einsatzkräfte wird regelmäßig deutlich bei dem hohen Ansehen dieser Rettungskräfte in der Bevölkerung.

1. Wie viele Angriffe auf Rettungskräfte hat es jeweils in den Jahren 2008 bis 2015 in Niedersachsen gegeben?

In der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) des Landes Niedersachsen sind folgende Zahlen registriert (für die Jahre 2008 bis 2010 ist anzumerken, dass das Opfer-Merkmal „Rettungsdienste“ („Feuerwehr und sonstige Rettungsdienste“) auf Grundlage der bundeseinheitlichen Erfassungskriterien der Polizeilichen Kriminalstatistik vor dem Berichtsjahr 2011 nicht systematisch registriert wurden und daher nur Zahlen ab 2011 Berücksichtigung finden):


2011

2012

2013

2014

2015

Anzahl bekannt gewordener Fälle

94

102

98

117

154

2. Welche Möglichkeiten des Schutzes oder der Entschädigung der Rettungskräfte sieht die Landesregierung?

Die Aufgaben des Brandschutzes und des Rettungsdienstes werden von den zuständigen kommunalen Trägern im eigenen Wirkungskreis wahrgenommen. Hierzu gehört auch die Personalhoheit. Die Landesregierung hat daher nur begrenzte Einwirkungsmöglichkeit auf das berechtigte Schutzinteresse der Rettungsdienstkräfte. Durch stetige Anpassung und Verbesserung von Ausbildungs- und Prüfungsnormen (z. B. für Rettungssanitäter), aber auch durch den kontinuierlichen Austausch aller im Rettungsdienst tätigen Akteure im Landesausschuss Rettungsdienst ist sichergestellt, dass insbesondere das Rettungsdienstpersonal auf dem Gebiet der Gewaltprävention und des Eigenschutzes fortgebildet wird.

Sofern Angriffe gegen Einsatzkräfte zu körperlichen oder psychischen Schäden führen gelten hier die gleichen sozialversicherungs- und ggf. tarifrechtlichen Bestimmungen (u. a. Lohnfortzahlung, Krankengeld, Reha-Maßnahmen) wie für alle anderen Beschäftigten auch.

Entschädigung für im Einsatz erlittene Schädigungen können daneben auf dem Rechtsweg (z. B. Schmerzensgeld) von den Betroffenen geltend gemacht werden.

3. Wie werden solche Angriffe im Nachhinein mit den Geschädigten zwecks psychischer Bewältigung dieser Erfahrung oder mit Vorgesetzten oder Schulungspersonal zwecks Prävention aufgearbeitet?

Einsatzerlebnisse werden durch das Angebot der Psychosozialen Notfallversorgung von Einsatzkräften - deren Aufgaben die Vorbereitung von Einsatzkräften auf belastende Situationen sowie auch die Nachsorge von Einsatzkräften nach extremen Einsätzen ist - aufgearbeitet.

Grundsätzlich wird im täglichen Dienst nach Einsätzen - insbesondere bei möglichen seelischen Belastungen - eine Nachbesprechung durchgeführt. Besonders ausgebildete Teammitglieder (Peers) achten hierbei auf ggf. vorhandene oder sich entwickelnde Hilfebedürfnisse und unterstützen bei der individuellen Verarbeitung seelischer Belastungssituationen.

Hierbei orientiert man sich an den Qualitätsstandards des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), die Niedersachsen mit erarbeitet und unterzeichnet hat. Sie entsprechen dem international anerkannten Standard „Critical Incident Stress Management (CISM)“.

Zudem wird die Vorgehensweise sowohl den kulturellen Bedürfnissen als auch den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen fortlaufend angepasst, um einen möglichst hohen Qualitätsstandard zu gewährleisten.

Dies ist auch regelmäßiges Thema der Aus- und Weiterbildung von Einsatzkräften u. a. den Rettungssanitätern/-sanitäterinnen und Notfallsanitätern/-sanitäterinnen.

Presseinformation

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erstellt am:
19.08.2016

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