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Beantwortung der Mündl. Anfrage der FDP zur Verpflegung bei Lehrgängen an der niedersächsischen Akademie für Brand- und Katastrophenschutz in Celle

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 19. August 2016; Fragestunde Nr. 53

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport antwortet namens der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Stefan Birkner, Jan-Christoph Oetjen, und Dr. Marco Genthe (FDP) wie folgt:

Vorbemerkung der Abgeordneten

Die Niedersächsische Akademie für Brand- und Katastrophenschutz unterhält am Standort Celle eine von zwei Landesfeuerwehrschulen. Die Akademie ist mit den Aus- und Fortbildungsaufgaben für Angehörige der Freiwilligen-, Berufs-, Pflicht- und Werksfeuerwehren beauftragt und konnte bislang bereits 180 000 Lehrgangsteilnehmer ausbilden. Lehrgangsteilnehmer werden während der Aus- und Fortbildungen in der Landesfeuerwehrschule Celle untergebracht und verpflegt.

Vorbemerkung der Landesregierung

Die Niedersächsische Akademie für Brand- und Katastrophenschutz (NABK) ist die zentrale Aus- und Fortbildungseinrichtung des Landes (§ 5 Abs. 1 NBrandSchG). Sie führt an den Standorten Celle und Loy die Aus- und Fortbildung der Führungskräfte der niedersächsischen Feuerwehren (Freiwillige Feuerwehren, Berufs- und Werkfeuerwehren) durch. Die Aufwendungen für den Betrieb der NABK trägt das Land aus dem ihm zugewiesenen, für Brandschutz- und Hilfeleistungsaufgaben zweckgebundenen Anteil des Landes Niedersachsen am Feuerschutzsteueraufkommen (§ 28 NBrandSchG).

Von Nutzern, die von einer Feuerwehr außerhalb Niedersachsens entsandt werden oder die eine Veranstaltung besuchen, die nicht oder nicht ausschließlich der Aus- und Fortbildung im Bereich des Brandschutzes und der Hilfeleistung (§ 1 Abs. 1 NBrandSchG) dienen, erhebt die NABK Teilnehmerbeiträge. Die Teilnehmerbeiträge sind auf der Grundlage einer Gesamtkostenrechnung ermittelt. Seit dem 01.01.2016 werden für Lehrgangsteilnehmerinnen und –teilnehmer aus niedersächsischen Werkfeuerwehren und von niedersächsischen Katastrophenschutzbehörden zu Katastrophenschutzlehrgängen entsandte Teilnehmerinnen und Teilnehmer 84 € je Teilnahmetag erhoben. Für Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die nicht für den Einsatzdienst in einer niedersächsischen Feuerwehr oder für eine Feuerwehr des Bundes oder eines anderen Bundeslandes ausgebildet werden, beträgt der Tagessatz 168 €.

1. Wie hoch ist das Tagesbudget für die Unterbringung sowie für die Verpflegung eines einzelnen Lehrgangsteilnehmers?

Die Unterbringung verursacht einen Kostenaufwand von 17,90 € je Übernachtung. Der Verpflegungsaufwand liegt bei 4,80 € je Teilnahmetag.

2. Welche Kalkulationen liegen den berechneten Kosten zugrunde, und sind Veränderungen an der Bemessung der Pauschalen sowohl für die Verpflegung als auch für die Unterbringung der Lehrgangsteilnehmer geplant?

Der Kostensätze werden in einer Gesamtkostenrechnung jährlich ermittelt und bei Bedarf angepasst. Sie sind zuletzt 2015 auf der Grundlage der Kostenentwicklung bis einschließlich des Jahres 2014 überprüft und angepasst worden.

3. Aus welchen Mitteln wird die Verpflegung und Unterkunft der Lehrgangsteilnehmer finanziert?

Siehe Vorbemerkung.

Presseinformation

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erstellt am:
19.08.2016

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