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Beantwortung der Mündl. Anfrage der FDP zur Sanierung des Misburger Bades

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 16. September 2016; Fragestunde Nr. 33

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport antwortet namens der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Sylvia Bruns, Jan-Christoph Oetjen,
Dr. Stefan Birkner und Hillgriet Eilers (FDP) wie folgt:

Vorbemerkung der Abgeordneten

Am 8. August 2016 titelt die Hannoversche Allgemeine Zeitung „Misburger Bad ist ein Totalschaden“. Gutachter hätten nun festgestellt, „dass die bei der Sanierung im Jahr 2007 angerichteten Schäden umfangreicher sind, als bisher bekannt. War bisher nur von statischen Problemen die Rede, rückt nun auch die Technik ins Visier.“ Im Artikel werden die Gutachter mit den Worten zitiert: „Wir haben zu unserer Überraschung einen Totalschaden vorgefunden.“ Dieser Befund gelte für Heizung, Wasseraufbereitung und Brandschutz. Vermutlich seien die Schäden bei Sanierungsarbeiten im Jahr 2007 durch den damaligen privaten Betreiber verursacht worden. De Zeitung schreibt weiter, dass für die Stadt erschwerend hinzukomme, dass sie für das Bad noch für zwei Jahrzehnte einen Kredit über 13,5 Millionen Euro abzahlen müsse. Das Geld war der s.a.b. für die missratene Sanierung zur Verfügung gestellt worden.

Die Neue Presse zitiert in ihrer Ausgabe vom 9. August 2016 den Landesvorsitzenden des Bundes der Steuerzahler, Bernd Zentgraf, mit den Worten: „Die Landeshauptstadt muss erklären, weshalb sie die schweren Schäden an der Gebäudesubstanz und -technik nicht schon während der Bauarbeiten oder spätestens bei der Übergabe durch eigene Fachleute festgestellt hatte. Versäumnisse bei der Kontrolle des öffentlichen Vermögens sind offensichtlich und müssen Konsequenzen haben.“

Die Stadt Hannover hatte bereits Ende 2015 erklärt, dass sie die Sanierung 2007 einmal monatlich überwacht habe.

Vorbemerkung der Landesregierung

Das Misburger Bad wurde von der Landeshauptstadt Hannover zum 1.September 2006 in kommunalrechtlich zulässiger Weise per Pachtvertrag an eine Kapitalgesellschaft ohne öffentliche Kapitalbeteiligung abgegeben. Gegenstand der damaligen Verträge war auch der Um- bzw. Ausbau des Misburger Bades durch die Pächterin nebst Finanzierung über ein sog. Forfaitierungsmodell. Aus diesen Verträgen besteht auch die in der Anfrage angesprochene „Kreditverpflichtung“ der Landeshauptstadt Hannover. Diese stellte sich seinerzeit als kreditähnliches Rechtsgeschäft gem. § 120 Abs. 6 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) dar, welches der Genehmigung durch die Kommunalaufsicht des Nds. Ministeriums für Inneres und Sport bedurfte. Diese wurde mit Erlass vom 20.07.2006 erteilt. Aufgrund eines Ratsbeschlusses vom 19. Juni 2014 betreibt die Landeshauptstadt Hannover das Misburger Bad seit dem 1. September 2014 wieder in eigener Verantwortung.

Die Landeshauptstadt Hannover hat diese Entscheidungen im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung in eigener Zuständigkeit getroffen. Gleiches gilt für die Prüfung und ggf. Durchsetzung möglicher Regress- und/oder Schadensersatzansprüche gegen den Vertragspartner der Landeshauptstadt Hannover.

1. Wie bewertet die Landesregierung als Kommunalaufsicht das Vorgehen der Stadt Hannover hinsichtlich des Misburger Bads?

Auf die Vorbemerkungen wird verwiesen. Die Landeshauptstadt Hannover hat sich seinerzeit für ein Pachtmodell mit der beschriebenen Kreditfinanzierung entschieden. Eine Beurteilung möglicher Vertragsverletzungen durch die Pächterin entzieht sich der Beurteilung durch die Kommunalaufsicht.

2. Gab es Kontakt zwischen dem zuständigen Ministerium und der Stadt Hannover bezüglich des Falls? Wenn ja, was wurde besprochen?

Eine Genehmigung für das kreditähnliche Rechtgeschäft gem. § 120 Abs. 6 NKomVG wurde am 20. Juli 2006 durch das Ministerium für Inneres und Sport als zuständige Kommunalaufsichtsbehörde erteilt (siehe Vorbemerkungen). Darüber hinaus wurden 2012 im Zusammenhang mit einer Erhöhung des Betriebszuschusses und 2014 im Zusammenhang mit der Auflösung des Pachtvertrages Sachstandberichte von der Landeshauptstadt Hannover erbeten und entsprechend von dort übersandt.

3. Sind der Landesregierung ähnliche Fälle in Niedersachsen bekannt?

Ähnliche Fälle im Sinne des hier angesprochenen sind dem Ministerium für Inneres und Sport als Kommunalaufsichtsbehörde nicht bekannt.

Presseinformation

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erstellt am:
16.09.2016

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