Nds. Ministerium für Inneres und Sport Niedersachsen klar Logo

Beantwortung der Mündl. Anfrage der FDP zum Sozialleistungsbetrug

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 3. März 2017; Fragestunde Nr. 39

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport antwortet namens der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Christian Dürr, Jan-Christoph Oetjen, Christian Grascha, Jörg Bode, Dr. Stefan Birkner, Gabriela König, Almuth von Below-Neufeldt, Dr. Marco Genthe und Dr. Gero Hocker (FDP) wie folgt:

Vorbemerkung der Abgeordneten

Im Zuge der Dringlichen Anfrage der Fraktion der CDU in der Drucksache 17/7318 „Pannen oder Angst? - Warum wurde den Hinweisen auf hundertfachen Sozialbetrug nicht schnell und konsequent nachgegangen?“ vom 2. Februar 2017 ergeben sich weitere Nachfragen im Hinblick auf die Geschehnisse rund um den Sozialbetrug in der LAB Braunschweig.

Vorbemerkung der Landesregierung

Die Landesregierung unterstützt nachdrücklich die Bemühungen der niedersächsischen Strafverfolgungsbehörden um eine umfassende Aufklärung des Sachverhaltes.

Über die potenziellen Betrugsfälle in der Landesaufnahmebehörde (LAB NI) hat die Landesregierung den Ausschuss für Inneres und Sport in öffentlicher und nichtöffentlicher Sitzung vom 27. Januar 2017 informiert. Weitere Unterrichtungen erfolgten in der 119. Sitzung des Niedersächsischen Landtages vom 1. Februar 2017 anlässlich einer Aktuellen Stunde sowie in dessen 120. Sitzung vom 2. Februar im Rahmen einer Dringlichen Anfrage. Auf die dort mitgeteilten Informationen der Landesregierung zum Thema wird Bezug genommen. Einige der vorliegend gestellten Fragen können nicht beantwortet werden, da sie Gegenstand laufender staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen sind oder notwendige Antwortbeiträge nur von Mitarbeitern erhalten werden können, die sich entweder mit Blick auf diese Ermittlungen nicht zu äußern brauchen oder nicht mehr in einem Beschäftigungsverhältnis zum Land stehen.

1. Wann und in welcher Form gab es jeweils Kontakt zwischen Frau N. und der Hausleitung des Standorts Braunschweig (Leiter und Stellvertreterin) zu dem Sachverhalt?

Siehe Vorbemerkung.

2. Wurden über das Gespräch zwischen LAB BS und der Polizei im Februar 2016 jeweils Vermerke angefertigt? Wenn ja, was steht in diesen?

Seitens der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen, Standort Braunschweig, existieren keine Vermerke über das Gespräch, da das Gespräch als normaler Routinevorgang angesehen wurde.

Bei der Polizei in Braunschweig sind seitens der dortigen Sonderkommission „Zentrale Ermittlungen“ entsprechende Vermerke erstellt worden. Diese Vermerke sind aktuell Gegenstand staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

3. Gab es weitere Kontakte zwischen der LAB BS und der Polizei zwischen Februar 2016 und der Übergabe der Aktenordner im Juni 2016 zu dieser Thematik?

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sonderkommission „Zentrale Ermittlungen“ in Braunschweig hatten im betreffenden Zeitraum regelmäßig dienstlichen Kontakt zur Landesaufnahmebehörde Niedersachsen, Standort Braunschweig.

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
03.03.2017

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln