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Beantwortung der Mündl. Anfrage der FDP zum Internetportal zur Entgegennahme von Bild- und Videodateien

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 3. Februar 2017; Fragestunde Nr. 55

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport antwortet namens der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen, Jörg Bode und Dr. Marco Genthe (FDP) wie folgt:

Vorbemerkung der Abgeordneten

Die Hannoversche Allgemeine Zeitung schreibt in einem Artikel vom 23. Januar 2017, dass Niedersachsen momentan ein Internetportal aufbaut, in das Bürger privat gemachte Fotos und Videos hochladen können, wenn sie Straftaten gefilmt haben, um so die Polizei bei der Strafverfolgung zu unterstützen.

„Im Verbund mit anderen Ländern und dem Bundeskriminalamt würden derzeit ‚grundlegende Strukturen für die elektronische Entgegennahme von Bild- und Videodateien geschaffen‘.“

Vorbemerkung der Landesregierung


Im Zeitalter der Digitalisierung stellt insbesondere das Internet für den größten Teil der Bevölkerung das maßgebliche Informations- und Kommunikationsmedium dar. Ausweislich beispielsweise einer Pressemitteilung der ARD/ZDF-Onlinestudie 2016 vom 12. Oktober 2016 ist u. a. „das Smartphone 2016 das meistgenutzte Gerät für den Internetzugang: Zwei Drittel der Bevölkerung und nahezu jeder 14- bis 29-Jährige geht darüber ins Netz. Einen enormen Schub gibt es bei der Unterwegsnutzung: So gehen 28 Prozent der Bevölkerung (19 Millionen) täglich unterwegs ins Internet, sei es in der Bahn, im Café oder bei Freunden – das sind zehn Prozentpunkte mehr als noch im Vorjahr. In der Altersgruppe der unter 30-Jährigen sind es bereits 64 Prozent, die täglich unterwegs auf Netzinhalte zugreifen.“
Im Rahmen dieses Nutzungsverhaltens ist es für die Bürgerinnen und Bürger inzwischen üblich, auch eigene Datenaufzeichnungen, insbesondere Foto- und Videoaufnahmen, herzustellen und über diverse Schnittstellen direkt oder über soziale Medien mit Dritten zu teilen.

Zur Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrages zur Gefahrenabwehr und zur Strafverfolgung sowie zur Sicherstellung des Vertrauens in die staatliche Handlungsfähigkeit sind die Sicherheitsbehörden gehalten, den Bürgerinnen und Bürgern eine moderne, zeitgemäße Datenschnittstelle zur möglichst unkomplizierten Abgabe von Hinweisen beispielsweise in Fällen von gegenwärtigen Gefahren oder von Straftaten zur Verfügung zu stellen.

Aus diesem Grund hat die niedersächsische Polizei im Zusammenwirken mit dem Bundeskriminalamt und anderen Bundesländern ihre Teilnahme am Betrieb eines Hinweisportals beim BKA für die Übermittlung von Bildern und Videosequenzen erklärt.

Das Portal ist dort bereits vorhanden, wird aber derzeit lediglich für bestimmte Einsatzlagen, insbesondere nach terroristischen Anschlägen oder z. B. Großschadenslagen, freigeschaltet. Zuletzt erfolgte dies im Zusammenhang mit dem Anschlag in Berlin am 19. Dezember 2016.

Derzeit erarbeiten die teilnehmenden Polizeien von Bund und Ländern die bundes- und länderseitigen Rahmenbedingungen und Abläufe für die Nutzung des Portals auch in Fällen von Hinweisen zu sonstigen Einsatzlagen unterhalb der o. g. Schwelle sowie in Fällen allgemeiner Fahndungsmaßnahmen. Daher können zurzeit noch keine detaillierten Angaben zum Funktionsumfang sowie zum Starttermin für den Portaleinsatz in Niedersachsen gemacht werden.

1. Wird das Portal durchgehend freigeschaltet sein oder nur anlassbezogen zur Verfügung stehen?

Die Rahmenbedingungen für den Betrieb des Portals für die Niedersächsische Polizei werden derzeit erarbeitet.

2. Werden die Aufnahmen gespeichert? Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt dies?

Die Aufnahmen werden nach dem Upload durch die Bürgerinnen und Bürger durch die jeweiligen Länderpolizeien bzw. den Polizeien des Bundes von dem Upload-Portal heruntergeladen und dann im Rahmen der jeweiligen Rechtsgrundlagen, in Niedersachsen beispielsweise nach den gesetzlichen Bestimmungen des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung bzw. der Strafprozessordnung, verarbeitet.

3. Nach welchen Fristen werden die Aufnahmen gelöscht?

Die Fristen zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben der entsprechenden Rechtsgrundlagen (Niedersächsisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung bzw. Strafprozessordnung).

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
03.02.2017

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