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Beantwortung der Mündl. Anfrage der FDP zum BAMF

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 16. September 2016; Fragestunde Nr. 26

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport antwortet namens der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen, Dr. Stefan Birkner, Hillgriet Eilers, Hermann Grupe und Christian Grascha (FDP) wie folgt:

Vorbemerkung der Abgeordneten

Report Mainz berichtet in der Sendung vom 23. August 2016, die die Überschrift „Chaos im BAMF“ trägt, dass die Einladungsfristen für Asylbewerber teilweise sehr kurz sind und manchmal die Schreiben sogar erst nach dem genannten Termin eintreffen. So heißt es: „…teilweise werden sie am Samstag zugestellt für einen Termin am Montag, andere haben eine Frist von drei bis vier Tagen. Außerdem gibt es einen Fall, wo der Brief den Asylbewerber erst erreicht hat, als der Termin schon in der Vergangenheit lag.“

Ebenfalls wird berichtet, dass ein Asylbewerber „im gleichen Briefumschlag vom gleichen BAMF-Sachbearbeiter eine Ablehnung und eine Anerkennung seines Asylgesuchs erhalten“ habe.

Vorbemerkung der Landesregierung

Gemäß § 5 Abs. 1 des Asylgesetzes entscheidet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) über die Asylanträge. Daher obliegen auch die Ladung zur Asylantragstellung bzw. Anhörung sowie die Bescheidzustellung allein dem BAMF. Über die internen Verfahrensabläufe, insbesondere welche Fristen das BAMF für die Terminierung und die Versendung der Einladung zur Anhörung setzt, liegen der Landesregierung daher keine Erkenntnisse vor. Gleichwohl sind der Landesregierung – insbesondere aufgrund Hinweisen einzelner Asylsuchender oder ihrer Unterstützerinnen bzw. Unterstützer – in der Vergangenheit zumindest Einzelfälle bekannt geworden, in denen von Problemen mit der Einladung zur Asylantragstellung oder Anhörung berichtet wurde. Hierbei stand allerdings im Wesentlichen die Dauer des Verfahrens zwischen dem Ankommen in Deutschland und der Möglichkeit, einen Asylantrag stellen zu können, im Vordergrund.

Seit der Errichtung von sogenannten Ankunftszentren durch das BAMF ist grundsätzlich gewährleistet, dass neu ankommende Flüchtlinge nicht mehr zu ihrer Asylantragstellung geladen werden müssen, sondern der Asylantrag unmittelbar im Ankunftszentrum im Rahmen der Registrierung gestellt werden kann.

Darüber hinaus ist es ein großes Anliegen der Landesregierung, auch denjenigen Asylsuchenden, die zwar im EASY-System des Bundes registriert wurden, bislang aber noch keinen Asylantrag stellen konnten (sogenanntes EASY-GAP), dies zeitnah zu ermöglichen.

Vor diesem Hintergrund hat das Land Niedersachsen das BAMF insbesondere bei der Kommunikation mit den Ausländerbehörden, der Einladung und der Beförderung dieser Personen zur Antragstellung unterstützt (vgl. hierzu auch die Beantwortung der Mündlichen Anfrage Nr. 6, LT-Drs. 17/6320). Bei diesen Einladungen wurde eine angemessene Frist, in der Regel von fünf Tagen, zu Grunde gelegt. Es sind jedoch vereinzelte Fälle bekannt geworden, bei denen die Einladung aufgrund von Verzögerungen bei Postdienstleistern oder anderen Gründen verspätet eingingen. Das BAMF wird jedoch diese Asylsuchenden, die den ersten Termin aus verschiedensten Gründen nicht wahrgenommen haben, eigenständig zu einem zweiten Termin laden. Zu dortigen Fristen und dergleichen können aus den dargelegten Gründen keine Angaben seitens des Landes gemacht werden.

1. Sind der Landesregierung ähnliche Fälle bezüglich der Einladungsfristen in Niedersachsen bekannt?

Siehe Vorbemerkung.

2. Wie ist die durchschnittliche Einladungsfrist in Niedersachsen (bitte nach Standorten aufschlüsseln)?

Siehe Vorbemerkung.

3. Werden Anreiseentfernung und Anreisemöglichkeiten bei der Einladungsfrist berücksichtigt?

Siehe Vorbemerkung.

Presseinformation

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erstellt am:
16.09.2016

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