Nds. Ministerium für Inneres und Sport Niedersachsen klar Logo

Beantwortung der Mündl. Anfrage der FDP zu DITIB

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 3. Februar 2017; Fragestunde Nr. 36

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport antwortet namens der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Christian Grascha, Dr. Marco Genthe, Dr. Stefan Birkner und Jan-Christoph Oetjen (FDP) wie folgt:

Vorbemerkung der Abgeordneten

Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung am 13. Januar 2016 berichtete, haben in Nordrhein-Westfalen (NRW) mehrere Imame der Türkisch-Islamischen Union der Anstalt für Religion (DITIB) mutmaßliche Anhänger der Gülen-Bewegung, die von Erdogan für der gescheiterten Putschversuch in der Türkei im Juli 2016 verantwortlich gemacht wird, in ihrer Region bespitzelt. Sie sollen die Informationen an die türkische Religionsbehörde „Diyanet“ weitergeleitet haben, die rigoros gegen Anhänger der Gülen-Bewegung vorgeht.

Vorbemerkung der Landesregierung

Im Dezember 2016 wurden in zahlreichen Medienberichten die mutmaßlichen Spionagetätigkeiten von Imamen der Türkisch-Islamischen Union der Anstalt für Religion e.V. (DITIB) thematisiert. Die DITIB ist nach hiesiger Einschätzung eng mit der türkischen Religionsbehörde Diyanet verwoben. Im Sommer 2016 wies Diyanet ihre Auslandsvertretungen an, Informationen über Anhänger der Gülen-Bewegung zu sammeln. Den Bundesbehörden liegen Unterlagen aus drei türkischen Generalkonsulaten an Diyanet vor, darunter auch einzelne Berichte örtlich zuständiger DITIB-Imame. Der Generalbundesanwalt (GBA) hat Ermittlungen wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit gegen Unbekannt aufgenommen.

1. Hat die Landesregierung Kenntnis von vergleichbaren Fällen in Niedersachsen?

Seit kurzem liegt ein noch nicht verifizierter Hinweis zu einem Aufruf im o. g. Sinn vor, der gegenwärtig geprüft wird. Weitere konkrete Angaben dazu können aufgrund der noch laufenden Ermittlungen derzeit nicht erfolgen. Aus diesem Grund kann aber zur Beantwortung dieser Frage auf Bedarf eine Unterrichtung in einer vertraulichen Sitzung des Ausschusses für Inneres und Sport erfolgen.

2. Welche Auswirkungen sieht die Landesregierung hinsichtlich des beabsichtigten Islamvertrages des Landes Niedersachsen mit DITIB?

Die Landesregierung und die Verbände DITIB und Schura in Niedersachsen haben am 20.01.2017 einvernehmlich entschieden, die Gespräche über einen Vertragsabschluss aufgrund der zwischenzeitlich veränderten Rahmenbedingungen bis zum Ende dieser Legislaturperiode auszusetzen, um zu vermeiden, dass dieses wichtige Thema Gegenstand von Wahlkampfauseinandersetzungen wird.

Die jüngsten politischen Entwicklungen in der Türkei und Vorfälle wie zuletzt die in der Vorbemerkung der Abgeordneten genannten Spitzel-Vorwürfe gegen einige DITIB-Imame haben in Gesellschaft und Politik für erhebliche Besorgnis gesorgt. Sie waren für die aktuelle Diskussion in Niedersachsen wenig hilfreich und haben zu einer Veränderung der geltenden Rahmenbedingungen geführt.

Die Landesregierung und der niedersächsische DITIB-Landesverband werden ihre vielfältigen Kontakte bis zur Wiederaufnahme der Gespräche über einen Vertragsabschluss fortsetzen.

Ministerpräsident Weil hat wiederholt dargelegt, dass er im Hinblick auf die Vertragsverhandlungen mit den islamischen Landesverbänden großen Wert auf eine breite gesellschaftliche wie parlamentarische Zustimmung legt. Dies hat nach wie vor Bestand.

Alle Beteiligten sind sich darin einig, dass angesichts der jüngsten Entwicklung in der Türkei eine Klärung innerhalb des DITIB-Verbandes über die Unabhängigkeit des Verbandes erfolgen wird. Die Landesregierung begrüßt ausdrücklich das Engagement des Niedersächsischen Landesverbandes der DITIB, der sich in dieser Hinsicht für eine klare Trennung einsetzt. Allerdings wird vor diesem Hintergrund zu klären sein, wie der Umstand zu bewerten ist, dass bei der Neuwahl des Vorstandes von DITIB Niedersachsen/Bremen am 29. Januar 2017 auch ein Imam der Diyanet neu in den Vorstand gewählt worden ist. Die Landesregierung hat hierzu ein kritisches Schreiben an DITIB Niedersachsen/Bremen gerichtet. Sie wird auf der Grundlage der Antwort ihre Haltung zu DITIB Niedersachsen/Bremen erneut prüfen.

3. Wie bewertet die Landesregierung das Vorgehen der Imame strafrechtlich?

Eine strafrechtliche Würdigung ist nur auf Grundlage der konkreten Umstände des Einzelfalls möglich. Abstrakte und pauschale Aussagen hierzu kann die Landesregierung nicht treffen.

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
03.02.2017

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln