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Beantwortung der Mündl. Anfrage der CDU zu Videotechnik im öffentlichen Raum

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 3. Februar 2017; Fragestunde Nr. 8

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport antwortet namens der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Thomas Adasch und Angelika Jahns (CDU) wie folgt:

Vorbemerkung der Abgeordneten

Der Bundesvorsitzende der SPD, Sigmar Gabriel, forderte laut Braunschweiger Zeitung vom 16. Januar 2017 („Gabriel fordert mehr Kameras“) auf dem Neujahrsempfang des SPD-Unterbezirks Braunschweig am 14. Januar 2017 den Ausbau der Videoüberwachung an öffentlichen Plätzen.

Der Koalitionsvertrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen für die laufende Wahlperiode des Landtages sieht hingegen die Einschränkung der Videoüberwachung durch die Polizei in Niedersachsen vor.

Vorbemerkung der Landesregierung

Vor dem Hintergrund der aktuellen Bedrohungslage durch den islamistischen Terrorismus, den Übergriffen in der Silvesternacht 2015/2016 in Köln und nicht zuletzt der terroristische Anschlag in Berlin im Dezember 2016 hat die Landesregierung die Videoüberwachung im öffentlichen Raum neu bewertet. Mit einer Videoaufzeichnung sind im Allgemeinen die Erwartungen verbunden, einerseits Straftaten durch eine abschreckende Wirkung vorzubeugen, andererseits sollen die Dokumentation des Geschehens sowie die Möglichkeit der nachträglichen Täteridentifizierung z. B. durch eine Veröffentlichung der Aufnahme, die Strafverfolgung erleichtern.

Aufgrund der oben beschriebenen Änderung der sicherheitspolitischen Lage wird die Regelung zur Videoüberwachung in dem in Beratung befindlichen rot-grünen Niedersächsischen Gefahrenabwehrgesetz angepasst. Dabei ist geplant, diese Regelung für den Fall zu erweitern, wenn mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, dass während eines zeitlich begrenzten Ereignisses Straftaten oder nicht geringfügige Ordnungswidrigkeiten begangen werden und die Beobachtung erforderlich ist, um diese zu verhindern. Das gilt besonders, wenn im Zusammenhang mit dem Ereignis eine terroristische Straftat begangen werden könnte.

1. Wird die Landesregierung die Videoüberwachung an öffentlichen Plätzen in Niedersachsen ausbauen, wie es der SPD-Bundesvorsitzende Sigmar Gabriel fordert? Wenn ja, wie?

Siehe Vorbemerkungen.

2. Was tut die Landesregierung, um die vorhandene Videoüberwachung zu modernisieren und etwa durch eine verbesserte Auflösung und moderne Software zu verbessern?

Die Videokameras, die derzeit durch die Polizei betrieben werden, müssen auf der Basis der gestiegenen Anforderungen technisch modernisiert werden, einschließlich der dazugehörigen IT-Infrastruktur. Die technische Modernisierung einschließlich seiner Infrastruktur wird auf Grundlage eines fachlichen Konzeptes erfolgen, das auch Angaben dazu enthält, welche technischen Anforderungen an die Kamerasysteme zu stellen sind.

3. Verfolgt die Landesregierung weiterhin das Ziel aus dem Koalitionsvertrag, die Videoüberwachung in Niedersachsen einzuschränken? Und wenn ja, was veranlasst sie dazu?

Die Landesregierung hat immer im Blick, dass die Videoüberwachung einen gewichtigen Eingriff in die Persönlichkeits- und Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger darstellen kann. Bei gründlicher Abwägung dieser widerstreitenden Interessen ist zu berücksichtigen, dass mehr Videoüberwachung natürlich nicht mit absoluter Sicherheit gleichzusetzen ist. Die Videoüberwachung kann jedoch beim Vorliegen spezifischer Erfordernisse ein wertvoller Bestandteil präventiven und repressiven polizeilichen Handelns sein und damit einen Beitrag für die Sicherheit in Niedersachsen leisten.

Die Festlegung bisheriger und künftiger Kamerastandorte erfolgt auch weiterhin im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen auf Grundlage der Kriminalitätsentwicklung und Gefahreneinschätzung der zuständigen Polizeibehörden. Diese Erkenntnisse sind Grundlage und Maßstab für den Einsatz von Videokameras mit der Konsequenz, dass Kamerastandorte auch zukünftig aufgegeben werden, wenn die Voraussetzungen einer Überwachung nicht mehr gegeben sind oder aber bei Feststellung neuer Kriminalitätsschwerpunkte andere Kamerastandorte festgelegt werden. Eine Ausweitung der Videoüberwachung i. S. e. anlassunabhängigen und flächendeckenden Videoüberwachung ist damit weder erforderlich noch zulässig.

Presseinformation

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erstellt am:
03.02.2017

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