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Cybercrime

Unsere moderne Gesellschaft ist heute ohne die über territoriale Grenzen hinweg stattfindende Vernetzung von Informations-, Steuerungs- und Versorgungssystemen nicht mehr vorstellbar. Mit den vielfältigen Chancen der Digitalisierung steigen jedoch auch die sicherheitspolitischen Herausforderungen. Nicht nur Betreiber kritischer Infrastrukturen (z.B. Krankenhäuser oder Energieversorger), sondern auch die Bevölkerung sowie Akteure aus Wirtschaft, Wissenschaft, Politik und Verwaltung sind zunehmend auf verlässliche Technologien angewiesen und müssen sich vor kriminellen Handlungen im Internet (Cybercrime) schützen.


Die Polizei unterscheidet im Bereich der Cybercrime zwischen

  • Cybercrime im engeren Sinne“: Straftaten, die sich gegen das Internet, Datennetze, informationstechnische Systeme oder deren Daten richten

und

  • Cybercrime im weiteren Sinne“: Straftaten, die mittels Informationstechnik begangen werden.

Cybercrime im weiteren Sinne bezieht sich auf Taten, die auch in der analogen Welt begangen werden können, bspw. Drogenhandel, Betrug oder Beleidigung.

Bei Cybercrime im engeren Sinne handelt es ich um hochtechnische Straftaten, die ebensolche hochtechnische Ermittlungsarbeit aufseiten der Polizei erfordern. Bei derartigen Delikten haben es die polizeilichen Ermittlerinnen und Ermittler oftmals mit weltweit agierenden Tätern bzw. Tätergruppen zu tun. Im Fokus der Cyberkriminellen stehen dabei neben der IT von Bürgerinnen und Bürgern auch die Server von Unternehmen und Firmen, Krankenhäusern oder Verwaltungsbereichen.


Derzeit werden folgende Vorgehensweisen als zentrale Bedrohungen identifiziert:

  • Über Ransomware verschlüsseln Angreifer die Daten eines Unternehmens und verlangen eine Zahlung für die Wiederherstellung des Zugriffs auf unverschlüsselte Daten.
  • Die Verbreitung von Malware zielt darauf ab, einen durch Cyberkriminelle veranlassten IT-Prozess durchzuführen. Hier werden Systeme kompromittiert, die Vertraulichkeit, Integrität oder Verfügbarkeit eines Systems und der Daten angegriffen. Die Bedrohung in diesem Kontext ist nach wie vor als hoch einzustufen, da der Zugang zu Daten aus zahlreichen Gründen ein Ziel für Angreifer darstellt, beispielsweise für Erpressungen, Verleumdungen oder zur Verbreitung von geheimen Informationen oder auch Fehlinformationen.

  • Sogenannte DDoS-Angriffe stellen eine nach wie vor sehr kritische Bedrohung der Verfügbarkeit und Integrität von IT-Systemen dar, indem sie Ressourcen erschöpfen, Leistungseinbußen, Datenverluste und Serviceausfälle verursachen.


Täterermittlungen sind in der Regel hochkomplex, die Polizei muss in diesen Fällen regelmäßig mit zahlreichen nationalen und internationalen Sicherheitsbehörden und weiteren Stellen zusammenarbeiten. Neben der Ermittlung der Täterinnen und Täter sind insbesondere auch Maßnahmen zur Schadensverhütung bei bekannt gewordenen Infektionen auf Servern von Unternehmen, Behörden und Privatpersonen im In- und Ausland mit zum Teil erheblichem Aufwand umzusetzen.

Um diesen Herausforderungen effektiver begegnen zu können, wurden seit Oktober 2021 personell gestärkte Fachkommissariate Cybercrime eingerichtet. Die neuen Fachkommissariate Cybercrime haben eine jeweils behördenweite originäre Zuständigkeit für bestimmte herausragende Kriminalitätsphänomene, z. B. Ransomware oder DDoS-Attacken, erhalten.

Darüber hinaus wurde ebenfalls im Oktober 2021 eine neue „Digitalabteilung“ im Landeskriminalamt Niedersachsen eingerichtet. In dieser neuen - sechsten - Abteilung werden Ermittlungen in den Bereichen Cybercrime und Kinderpornografie neben IT-Forensik, IT-Analyse und Kommunikationsüberwachung gebündelt. Außerdem wurde der Bereich der Zentralen Ansprechstelle Cybercrime um eine Quick-Reaction-Force erweitert. Damit wurden sowohl die Ansprechzeiten als auch das Beratungsangebot bei akuten Angriffen auf kritische Cyberinfrastrukturen sowie auf Unternehmen und Behörden ausgeweitet.

Die Zentrale Ansprechstelle Cybercrime des Landeskriminalamtes Niedersachsen für die niedersächsische Wirtschaft ist ein polizeilicher Berater für Firmen, Verbände und Behörden bei der Prävention von Cyberkriminalität und Ihr erster Ansprechpartner im Schadensfall.

Vorbeugungs- bzw. Präventionshinweise erhält die niedersächsische Bevölkerung beispielsweise auf den Internetseiten des Programms Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) oder dem Ratgeber Internetkriminalität des Landeskriminalamtes Niedersachsen.

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