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Brandschutz und Hilfeleistung

Historische Entwicklung

Die Bekämpfung eines Brandes und auch die Hilfeleistung bei Unglücksfällen sowie bei Notständen übersteigt in vielen Fällen die Kräfte des Einzelnen. Deshalb hatten sich schon seit frühen Zeiten die Bewohner einer Ansiedlung bei der Abwehr derartiger Gefahren zur Nachbarschaftshilfe zusammengeschlossen. Diese Hilfe beruhte zunächst einfach auf Gegenseitigkeit und war nicht organisiert. Im Laufe der Zeit wurden jedoch Regelungen getroffen, die jeden Bürger verpflichteten, sich bei Feueralarm an der Brandstelle einzufinden und dort Hilfe zu leisten.

Freiwillige Vereinigungen, die durch regelmäßige Übungen versuchten, die Brandbekämpfung schneller und wirkungsvoller zu machen, bildeten sich erstmals im 19. Jahrhundert. Hieraus entstanden dann später die "Freiwilligen Feuerwehren". Ab Mitte des 19. Jahrhunderts, so 1851 in Berlin, wurden in den größeren Städten, in denen der Schutz durch die Freiwilligen Feuerwehren nicht mehr ausreichte, Berufsfeuerwehren eingerichtet.

Die Freiwilligen Feuerwehren waren bis zum Anfang des 20. Jahrhunderts in der Mehrzahl nicht rechtsfähige Vereine. 1938 erhielten die Vereine "Feuerwehr" einen öffentlichen Status. Im Zuge dieser Umorganisation wurden u. a. deren Aufgaben und die Finanzierung der erforderlichen Ausrüstung gesetzlich geregelt.

In Niedersachsen wurden nach dem 2. Weltkrieg mit dem Feuerschutzgesetz von 1949 die Aufgaben der Feuerwehren neu geregelt. Brandschutz wurde im wesentlichen Aufgabe der Gemeinden. Nach Abschluss der Verwaltungs- und Gebietsreform in Niedersachsen wurde auf Grund der Erfahrungen mit den Waldbrandkatastrophen 1975 und 1976 und wegen der vermehrt anfallenden technischen Hilfe im Straßenverkehr das Gesetz am 08. März 1978 durch das Niedersächsische Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehren (Niedersächsisches Brandschutzgesetz – NBrandSchG) abgelöst. Brandschutz und Hilfeleistung sind Aufgaben der kommunalen Gebietskörperschaften. Die Gemeinden sind verpflichtet, - entsprechend den örtlichen Verhältnissen - eine leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten und einzusetzen. Das Gesetz unterscheidet dabei zwischen Berufsfeuerwehren, die in Städten ab 100 000 Einwohnern aufzustellen sind, Freiwilligen Feuerwehren und Pflichtfeuerwehren. Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren leisten ihren Dienst ehrenamtlich.

Neben diesen Einrichtungen spielen die Werkfeuerwehren eine nicht unbedeutende Rolle. Sie werden von privatwirtschaftlichen Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen getragen und dienen dem Schutz eines bestimmten Objektes bzw. des Firmengeländes. Die Mitglieder der Werkfeuerwehren sind entweder nebenberuflich oder hauptberuflich für den Brandschutz tätig.

Im Katastrophenschutz des Landes stellen die Feuerwehren mit dem Fachdienst Brandschutz eine wichtige Säule dar. Zurzeit sind 80 Kreisfeuerwehrbereitschaften aufgestellt, die für einen Einsatz innerhalb des Bereichs der Katastrophenschutzbehörde, aber auch überörtlich im Land Niedersachsen und auch bundesweit eingesetzt werden können.

Auch im Rahmen des europäischen Katastrophenschutzmechanismus sind niedersächsische Feuerwehren seit 2018 zur Unterstützung bei der Waldbrandbekämpfung im europäischen Ausland eingesetzt worden.

Seit 2023 sind im Rahmen des rescEU-Programms der EU zwei Löschflugzeuge stationiert, die seit 2023 bei der Waldbrandbekämpfung in Griechenland unterstützt haben.


Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes und der Hilfeleistung durch die Feuerwehren

Feuerwehren in den Städten und Gemeinden

In über 400 kommunalen Gebietskörperschaften des Landes Niedersachsen gibt es leistungsfähige Freiwillige Feuerwehren. Bis auf wenige Ausnahmen – z.B. auf den Ostfriesischen Inseln – sind diese in Ortsfeuerwehren untergliedert. Landesweit existieren, Stand 31.12.2022, 3.187 Ortsfeuerwehren, in denen über 130.620 Mitglieder ehrenamtlich tätig sind. Mit rund 18.550 weiblichen Mitgliedern in der Feuerwehr liegt Niedersachsen noch immer über dem Bundesschnitt. An den Zahlen ist leicht zu erkennen, dass der Schutz der Bürgerinnen und Bürger durch die Feuerwehr in hohem Maße ortsnah vorhanden ist.

Die 11 großen niedersächsischen Städte Braunschweig, Delmenhorst, Göttingen, Hannover, Hildesheim, Oldenburg, Osnabrück, Salzgitter, Wilhelmshaven, Cuxhaven und Wolfsburg haben Berufsfeuerwehren eingerichtet. Neben einer Berufsfeuerwehr ist aber immer auch eine Freiwillige Feuerwehr notwendig, um den Brandschutz umfassend sicherzustellen. In den Städten Emden und Hameln entlasten Hauptberufliche Wachbereitschaften, als Teil der Freiwilligen Feuerwehr, die ehrenamtlichen Kräfte bei einer Vielzahl von Einsätzen. Die Berufsfeuerwehren und Hauptberuflichen Wachbereitschaften verfügen zusammen über 2.789 hauptberufliche Einsatzkräfte.

Jugendabteilungen der Freiwilligen Feuerwehren

Dauerhaften Bestand hat eine freiwillige Einrichtung nur dann, wenn sie sich auf die ehrenamtliche Mitarbeit der Bürgerinnen und Bürger stützen kann. Außerordentlich wichtig ist dabei, dass immer hinreichend viele junge Menschen einen Zugang zu dieser Einrichtung finden.

Abgesehen von einigen Ausnahmen leiden die Freiwilligen Feuerwehren nicht unter bedrohlichem Nachwuchsmangel. Der überwiegende Teil dieses Nachwuchses rekrutiert sich aus den Jugendfeuerwehren der Freiwilligen Feuerwehren. Es gibt zurzeit im Land 1.877 Jugendabteilungen bei den Freiwilligen Feuerwehren mit zusammen 28.772 Mitgliedern.

Kinderfeuerwehren der Freiwilligen Feuerwehren

Das Interesse an Feuerwehr beginnt bei Kindern nicht erst mit 10 Jahren. Denn erst ab diesem Alter dürfen Kinder in der Jugendfeuerwehr mitmachen. Um auch Jüngeren die Möglichkeit zu geben sich mit dem Thema Feuerwehr zu beschäftigen, sind in der letzten Zeit in einigen Freiwilligen Feuerwehren Kinderfeuerwehren eingerichtet worden. Hier wird Kindern im Alter von 6 bis 10 Jahre spielerisch das Thema Feuerwehr nahe gebracht. Es gibt zurzeit ca. 1.093 Kinderabteilungen (Floriansgruppen, Bambinifeuerwehr, Löschzwerge etc.) mit etwa 15.800 Mitgliedern. Die Tendenz ist steigend.


Einsatzzahlen des Jahres 2022

Die niedersächsischen Freiwilligen Feuerwehren, Berufsfeuerwehren sowie die neben- und hauptberuflichen Werkfeuerwehren wurden auch im Jahr 2019 zu einer großen Anzahl Einsätze zur Brandbekämpfung und Technischen Hilfeleistung gerufen, und zwar zu

23.681 Bränden
72.819 Technische Hilfeleistungen
und 7.578 Fehlalarme und sonstigen Anlässen.


Bautagebuch auf der Internetseite der NLBK / Zentrale Ausbildung der Feuerwehrangehörigen

Die Ausbildung aller Feuerwehrangehörigen erfolgt – bis auf die Truppausbildung und die grundlegenden technischen Lehrgänge – als Landesaufgabe am Niedersächsischen Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz (NLBK) an den Standorten Celle und Loy. Beide Standorte mit insgesamt drei Liegenschaften bieten grundsätzlich 350 Lehrgangsplätze an und stellen neben dem Ausbildungsbetrieb auch Verpflegung und Unterkunft zur Verfügung. Für diese Aufgaben beschäftigt die NLBK weit mehr als 100 Menschen. Hinzu kommen für fachspezifische Belange Gastdozentinnen und Gastdozenten aus den Feuerwehren und anderen Einrichtungen. Nähere Information erhalten Sie unter dem Internetauftritt des NLBK:

www.nlbk.niedersachsen.de

Ausbau der NLBK-Ausbildungsstätten an den Standorten Celle und Loy

Mit Beschluss vom 10.08.2010 hat das Kabinett die strategische Fortentwicklung der Landesfeuerwehrschule auf dem ehemaligen Kasernengelände in Celle-Scheuen zur Sicherstellung des niedersächsischen Brandschutzes entschieden. In der damaligen Begründung wird ausgeführt, dass die Standorte der Landesfeuerwehrschule, heute Teil des NLBK, trotz erheblicher Anstrengungen weiterhin Defizite in den praktischen Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten, in der Bedarfsdeckung bei den Lehrgangsangeboten sowie in der Unterbringung aufweisen. Aus diesem Grund wurde ein Masterplan entwickelt, der in mehreren Bauabschnitten und einem Investitionsvolumen von mehr als 90 Mio. € den Ausbau von Internatsunterkünften, zahlreichen Übungsobjekten, wie Übungshalle, Brandübungshäusern, Höhenrettungsanlage sowie den dazugehörigen Werkstätten, technischen und infrastrukturellen Maßnahmen und den Versorgungs- und Bewirtschaftungsbereichen auf dem Technik- und Trainingsgelände in Celle-Scheuen vorsieht. Hier konnte der Lehrbetrieb zum 01.04.2017 mit 80 zusätzlichen Lehrgangsplätzen aufgenommen werden. Aber auch am Standort Loy werden erhebliche finanzielle Mittel zum Ausbau des Standortes aufgewendet. So werden dort in diesem Jahr eine neue Atemschutzwerkstatt und ein modernes Umkleidegebäude den Betrieb aufnehmen. Auch in Celle-Scheuen werden die Baumaßnahmen planmäßig fortgeführt. In den letzten Jahren konnten ein Übungsobjekt, erste hergerichtete Unterkunftsgebäude, ein Wirtschaftsgebäude und eine Heizzentrale eingeweiht werden. In 2023 soll eine neue Lehrleitstelle fertiggestellt werden.

Über die Baufortschritte informiert ein Bautagebuch auf der Internetseite der NLBK.


Sicherstellung des Vorbeugenden Brandschutzes

Neben dem abwehrenden Brandschutz kommt dem "Vorbeugenden Brandschutz" eine besondere Bedeutung zu. Brände lassen sich leider nicht völlig verhindern, aber man kann den Umfang des Schadens beeinflussen: Durch geeignete bauliche Maßnahmen können Vorkehrungen gegen eine Ausbreitung des Feuers getroffen und Möglichkeiten zur Rettung von Menschen sowie zur gezielten Brandbekämpfung geschaffen werden. Zur Vorsorge hat der Gesetzgeber Bauvorschriften erlassen, die Anordnungen über den vorbeugenden Brandschutz enthalten.

Aber vorsorgende Vorschriften allein genügen nicht: Es muss sichergestellt werden, dass diese Vorschriften auch eingehalten werden. Bei den Landkreisen und der Region Hannover sowie den kreisfreien Städten ohne Berufsfeuerwehr haben daher als hauptberufliche Mitarbeiter sogenannte "Brandschutzprüfer" die gesetzliche Pflicht und das Recht, Gebäude, Anlagen und Einrichtungen im Rahmen der sog. "Hauptamtlichen Brandschau" in regelmäßigen Zeitabständen auf ihre Brandsicherheit zu prüfen. In den Städten mit Berufsfeuerwehr wird diese Aufgabe von der Abteilung "Vorbeugender Brandschutz" wahrgenommen. In erster Linie werden dabei Objekte geprüft, die ein erhöhtes Brandrisiko aufweisen oder in denen sich viele Menschen aufhalten bzw. erhebliche Sachwerte gefährdet sind. Dazu gehören unter anderem Sonderbauten wie Schulen, Krankenhäuser, Theater, Versammlungsstätten, Warenhäuser, Gewerbe- und Industriebetriebe sowie größere landwirtschaftliche Betriebe. Aber auch Wohnanlagen, insbesondere Wohnhochhäuser, können Gegenstand der Brandschau sein.

Die Brandschutzprüfer werden darüber hinaus auch als Gutachter zur Beratung der Bauaufsichtsbehörden bei Sonderbauten herangezogen, da die Bestimmungen der "Niedersächsischen Bauordnung" nicht alle möglichen Einzelfälle abdecken. Sofern bei Baumaßnahmen mehrere Landkreise oder kreisfreie Städte betroffen sind, z.B. bei Autoteststrecken oder Öl- und Gaspipelines, wird diese Aufgabe zur Landesaufgabe.


Weitere Projekte im Bereich des Brandschutzes in Niedersachsen

Um den demografischen Wandel entgegen zu treten und die Feuerwehr zum einen transparenter und zum anderen attraktiver zu gestalten, wurde als Ergebnis eines Projektes zur "Sicherstellung des Brandschutzes unter besonderer Berücksichtigung des demografischen Wandels" im Jahr 2012 unter anderem eine Imagekampagne gestartet. Viele öffentlichkeitswirksame Aktionen halfen, immer wieder immer neue Mitglieder für die Feurwehren zu werben. Neben den Auftritten in den sozialen Medien ist seit dem 28.08.2017 nunmehr auch die Webseite der Feuerwehren aktiv geschaltet und erreichbar unter:

www.feuerwehr.niedersachsen.de


Eine weitere Maßnahme aus dem Projekt ist die Entlastung des Ehrenamtes. Hierzu wurde im Juni 2016 auf freiwilliger Basis ein Feuerwehrverwaltungsprogramm zur Verfügung gestellt. Feuerwehr Online Niedersachsen, kurz FeuerON, bietet den Feuerwehren wie auch den Gemeinden und Landkreisen die Möglichkeit, Mitglieder, Technik und Einsatzberichte zentral und softwareunterstützt zu verwalten. Es erleichtert zudem die Berichterstattung an übergeordnete Institutionen bis hin zum MI, welche den bereits erwähnten Tätigkeitsbericht der Niedersächsischen Feuerwehren erstellt.


Mit der letzten Novellierung des NBrandSchG sind unter anderem Regelungen zur Anwendung der neuen EU-weiten Datenschutzgrundverordnung, Verschwiegenheit von Feuerwehrangehörigen getroffen worden. Auch die Altersgrenze für Mitglieder der Einsatzabteilung wurde angepasst.

Gleichzeitig hat der Landtag beschlossen, eine Strukturkommission "Einsatzort Zukunft" einzusetzen, die über das Jahr 2018 hinweg in insgesamt sechs Arbeitsgruppen die verschiedenen Bereiche der Feuerwehren zu analysieren. Der Abschlussbericht ist dem Landtag im Juni 2019 vorgelegt worden. Der veröffentlichte Bericht steht Ihnen als Download bereit.


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