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Brand-, Katastrophen- und Zivilschutz in Niedersachsen

Brandschutz und Hilfeleistung ist in Niedersachsen originäre Aufgabe der Gemeinden im eigenen Wirkungskreis. Über 130.000 Feuerwehrmänner und -frauen, darunter mindestens 2.000 Berufsfeuerwehrleute, stehen dafür bereit. Das Hauptkontingent sind Freiwillige, die in den mehr als 3.100 Ortfeuerwehren organisiert sind. Für die Nachwuchsgewinnung haben die Freiwilligen Feuerwehren Jugendabteilungen eingerichtet, in denen knapp 29.000 Mädchen und Jungen auf den Feuerwehrdienst vorbereitet werden. Des Weiteren werden immer mehr Kinderfeuerwehren gegründet, in denen Kinder im Alter von 6 bis 10 Jahren spielerisch an die Feuerwehr herangeführt werden.

Der Katastrophenschutz hat die Aufgabe bei Großschadenslagen, die mit örtlichen Einsatzkräften nicht mehr beherrschbar sind, Kräfte und Mittel zu organisieren und die notwendigen überörtlichen Vernetzungen herzustellen. Die Einsatzkräfte bilden keine dauerhafte Einrichtung zur Notfallbeherrschung, sondern anlassbezogen werden sie unter dem Oberbegriff Katastrophenschutz zusammengefasst.

Zum Katastrophenschutz im engeren Sinne gehören insbesondere die privaten Hilfsorganisationen, die Feuerwehren und das THW. Im Ernstfall erstreckt sich die Organisation des Einsatzes auch auf viele andere Bereiche: Polizei, Bundespolizei, Bundeswehr, Rettungsdienst, private Unternehmer, sowie auf Spezialisten aus Wissenschaft und Technik.

Zuständig sind die Landkreise, die Region Hannover, die Kreisfreien Städte sowie die Städte Hildesheim und Cuxhaven.

Der Zivilschutz beinhaltet u.a. den Teil des Katastrophenschutzes, den der Bund mit eigenen Mitteln ausrüstet, um die Länder in die Lage zu versetzen, bei einer militärischen Auseinandersetzung, die besonderen Belange des Katastrophenschutzes im Verteidigungsfall sicherzustellen. Diese Doppelzuständigkeit resultiert einerseits aus der Zuständigkeit des Bundes für die Verteidigung und andererseits aus der Zuständigkeit der Länder für den Katastrophenschutz in Friedenszeiten. In der Praxis werden diese Aufgaben von den gleichen Einsatzkräften und Trägern erledigt.

Im Rahmen der Zuständigkeit der Landesregierung für Verteidigungsangelegenheiten kümmert sich das Innenministerium auch um die Zusammenarbeit mit der Bundeswehr und mit ausländischen Streitkräften. So werden insbesondere die Standortschließungen in Niedersachsen organisatorisch begleitet. Gleichzeitig sorgt sich das Innenministerium um die Schnittstellen zu allen militärischen Bereichen bis hin zur Zusammenarbeit im Katastrophenschutz und der Pflege von partnerschaftlichen Traditionen (z.B. Patenschaft des Landes zur Fregatte Niedersachsen oder Fahnenbandverleihungen).


Zugewiesenen Fahrzeuge für den Einsatz im erweiterten Katastrophenschutz

Der Bund ergänzt gemäß Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz die Ausstattung der Katastrophenschutzeinheiten der Länder in den Aufgabenbereichen Brandschutz, Betreuung, CBRN-Schutz und Sanitätswesen. Nach der infolge des Wegfalls der Blockkonfrontation zunächst stark reduzierten Ausstattung im Zivilschutz wurde aufgrund neuer Bedrohungslagen zwischen Bund und Ländern im Jahr 2007 ein neues Ausstattungskonzept vereinbart. Das Konzept von 2007 sieht seitdem für Niedersachsen im Bereich Brandschutz 93 Löschfahrzeuge Katastrophenschutz (LF/KatS) und 44 Schlauchwagen Katastrophenschutz (SW/KatS) vor. Die Differenz zu den ursprünglich 160 Fahrzeugen schloss das Land durch eine eigene Förderung, so dass 160 Standorte erhalten werden konnten. In Einzelfällen kam es aufgrund örtlicher Erwägungen zu Standortverschiebungen.

Aufgrund eines zunächst hohen Altbestandes an Fahrzeugen vom Typ LF-KatS kam es bis 2019 zu keinen Auslieferungen des Bundes an Niedersachsen, da andere Länder im Soll/Ist Vergleich einen höheren Fehlbestand aufwiesen. Um indes für künftige Zuteilungen eine höhere Sicherheit zu erzeugen, wurde zum Stichtag 1.03.2018 anhand des Fehlbedarfs in den Ämtern für Brand und Katastrophenschutz der Polizeidirektionen und der Aussonderungszeitpunkte eine Reihenfolge der Zuteilung ermittelt und festgelegt. Eine Festlegung zum damaligen Zeitpunkt war notwendig, um eine feste Reihenfolge für die weiteren Planungen zu erhalten. Die Fortschreibung erfolgt seitdem anhand der Aussonderungszeitpunkte der Fahrzeuge. Die Auslieferung der LF-KatS an Niedersachsen begann mit der Abholung der ersten neuen LF-KatS am 18.07.2019 vom Bestückungslager des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK). Angegeben ist der bisherige Fahrzeugstandort der KatS-Behörde, für das ein Ersatz zugewiesen wird. Innerhalb der KatS-Behörde sind nach örtlichen Absprachen Veränderungen möglich. Die tatsächliche Zuweisung richtet sich nach den Fahrzeugzuweisungen des Bundes an das Land Niedersachsen, daher ist ein Abholtermin für die noch nicht zugewiesenen Fahrzeuge nicht angegeben.

Für noch im Dienst befindliche (Alt-)Fahrzeuge ist (noch) keine Reihenfolge festgelegt. Die Zuweisung von neuen Fahrzeugen erfolgt dann nach dem Fehlbestand der Fahrzeuge in den jeweiligen Ämtern für Brand- und Katastrophenschutz in den Polizeidirektionen (Verhältnis von Soll zu Ist). Für die noch fehlenden 6 SW-KatS ist nach gleicher Verfahrensweise eine Reihenfolge festgelegt worden.

Die zugewiesenen Fahrzeuge sind für den Einsatz im erweiterten Katastrophenschutz vorgesehen und werden in die Kreisfeuerwehrbereitschaften eingebunden. Sie können bei Einsätzen der Stationierungsfeuerwehren eingesetzt werden, eine Anrechnung auf die kommunal vorzuhaltende Mindestausstattung ist nicht möglich.

Die Zuweisungsreihenfolge ist der veröffentlichten Auflistung zu entnehmen.

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