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Programme und Projekte der Rückkehrförderung

  • REAG/GARP (einschließlich „StarthilfePlus“)

Niedersachsen beteiligt sich an dem seit 1979 bestehenden "Reintegration and Emigration Programme for Asylum-Seekers in Germany" (REAG), das insbesondere die Übernahme von Reisekosten und Gewährung von Reisebeihilfen zum Inhalt hat. Das Programm wurde im Jahr 1989 mit dem "Government Assisted Repatriation Programme" (GARP) ergänzt, mit dem Starthilfen für Flüchtlinge aus bestimmten Herkunftsländern gewährt werden können. Beide Programme sind seit dem 1. Januar 2002 zum REAG/GARP-Programm zusammengefasst. Der Bund und die Länder tragen die Kosten und legen gemeinsam die Ausgestaltung fest.

Hinweis: Visumfreie Einreise einschließlich Kosovo
Staatsangehörige europäischer Drittstaaten, denen eine visumfreie Einreise in das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland möglich ist, erhalten keine Reisebeihilfen und Starthilfen. Beförderungskosten können übernommen werden. Entsprechendes gilt für kosovarische Staatsangehörige.

  • StarthilfePlus

StarthilfePlus ist ein Programm des Bundes, das in Ergänzung des o.g. REAG/GARP–Programms eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für freiwillige Rückkehrerinnen und Rückkehrer anbietet. Die Förderfähigkeit ist dabei abhängig von der Staatsangehörigkeit sowie dem jeweiligen Aufenthaltsstatus der Antragstellenden.

Die Durchführung der Programme ist der Internationalen Organisation für Migration (IOM) übertragen worden. Sie ist Ansprechpartnerin für die konkreten Fälle.

Informationen erhalten Sie unter der Rückkehr-Hotline: 0911-9430

  • Perspektive Heimat

Perspektive Heimat ist ein Programm des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ). Es unterstützt Drittstaatsangehörige bei der freiwilligen Rückkehr und beim Neuanfang im Herkunftsland. In ausgewählten Ländern werden dafür Startchancen geschaffen. Das Programm ist im März 2017 gestartet und unterstützt seitdem die Rückkehr nach Albanien, Kosovo, Serbien und Tunesien. In Zukunft sollen Marokko, Nigeria, Ghana, Senegal, Irak, Afghanistan und Ägypten hinzukommen.


  • Rückkehr nach Syrien

Die freiwillige Rückkehr nach Syrien kann in entsprechender Anwendung des REAG/GARP-Programms und des StarthilfePlus-Programms unterstützt werden. Für die Umsetzung dieser Maßnahmen sind die Beratungszentren der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) zuständig.

Weitere Informationen erhalten Sie hier:

Standort Osnabrück
Tel.: 0541-66888 0
Email: rueckkehr-os@lab.niedersachsen.de

Standort Braunschweig
Tel.: 0531-61843 380
Email: rueckkehr-bs@lab.niedersachsen.de

  • Landesprogramm „Starthilfe“

Das Land Niedersachsen gewährt ab 01.01.2020 bis zum 31.12.2020 Drittstaatsangehörigen, die eine verminderte Reisebeihilfe gemäß Nr. 2.3.2 der REAG/GARP-Leitlinien 2020 erhalten und vor dem 01.07.2018 eingereist sind, zusätzlich eine Starthilfe in Höhe von 300 Euro pro Person ab 18 Jahren und 150 Euro pro Person unter 18 Jahren.
Darunter fallen Drittstaatsangehörige aus Albanien, Bosnien-Herzegowina, Georgien, Kosovo, Moldau, Montenegro, Nord-Mazedonien, Serbien und Ukraine unabhängig vom Alter und Familienstand.

Ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich.

  • Individualhilfen des Landes Niedersachsen

Das Land Niedersachsen gewährt im Einzelfall notwendige, nicht anderweitig abzudeckende Unterstützungen (Individualhilfen), um ausreisepflichtige Drittstaatsangehörige eine Perspektive für eine soziale und wirtschaftliche Reintegration bei einer Rückkehr ins Herkunftsland oder bei einer Weiterwanderung bieten zu können. Die Entscheidung über Art und Umfang hängt vom Einzelfall ab und erfolgt nach Absprache.

Zuständig ist die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI). Kommunen und die dort untergebrachten Flüchtlinge erhalten dort weitergehende Informationen.


  • ZIRF-Datenbank und ZIRF-Counselling

Die Zentralstelle für die Informationsvermittlung zur Rückkehrförderung (ZIRF) und die Internationale Organisation für Migration (IOM) führen seit dem 1. Januar 2006 das ZIRF-Counselling-Projekt durch. Hier werden Situationsberichte über die Hauptherkunftsländer zur Verfügung gestellt. Im Rahmen von Individualanfragen können außerdem individuell Sachverhalte in den Herkunftsländern abgeklärt werden, die für potenzielle Rückkehrerinnen und Rückkehrer von Bedeutung sind. Für entsprechende Anfragen sind in Niedersachsen alle Einrichtungen autorisiert, die mit der Flüchtlingsthematik befasst sind. Die Kosten für die Anfragen trägt das Land Niedersachsen.

  • Kosovo-Rückkehrprojekt „URA - Die Brücke“

Der Bund und die Bundesländer Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen führen unter der Bezeichnung "URA - Die Brücke" ein gemeinsames Kosovo-Rückkehrprojekt durch, das speziell für Rückkehrerinnen und Rückkehrer aus diesen Bundesländern eine Vielzahl von Reintegrations-, Betreuungs- und Unterstützungsmaßnahmen vor Ort in Pristina anbietet. Das Projekt bezieht auch Unterstützungen für Personen ein, deren Aufenthalt zwangsweise beendet wurde.

  • Reintegrationsprogramm ERIN

Im Rahmen dieses hauptsächlich von der EU finanzierten Programms können Reintegrationshilfen für Rückkehrende (Drittstaatsangehörige) aus Deutschland für eine Vielzahl von Herkunftsstaaten angeboten werden.

  • Projekt „Integrierte Rückkehrplanung und Vernetzung (IntegPlan)“

IntegPlan ist ein länderübergreifendes Projekt, das sich in erster Linie an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in staatlichen und nichtstaatlichen Einrichtungen richtet, die mit der Thematik Rückkehrberatung und -unterstützung befasst sind. Ihre Arbeit und die Nachhaltigkeit der Rückkehr sollen gefördert werden. Zu dem nachfrageabhängigen Leistungsangebot gehören u. a. ein Austauschforum, länderspezifische Informationsveranstaltungen, Fachtagungen, eine Informationsplattform, Supervision und ein online-basiertes Verfahren zum Fallmanagement.

Das Projekt wird von Micado Migration gGmbH in St. Ingbert in Kooperation mit dem Büro für Rückkehrhilfen der Stadt München getragen und vom Bund, 14 Bundesländer einschließlich Niedersachsen sowie aus Mitteln des Europäischen Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) gefördert.
  Bildrechte: Rainer Sturm / pixelio / www.pixelio.de
  Bildrechte: IOM / BAMF
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