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Arbeitsprogramm Verwaltungsmodernisierung Phase 2

Ein Schwerpunkt der zweiten Phase der Verwaltungsmodernisierung ist, die Aktivitäten des Staates weiter auf seine Kernaufgaben zurückzuführen. Ein weiterer Schwerpunkt sind die Querschnittsaufgaben der Verwaltung. Sie binden erhebliche Ressourcen der öffentlichen Haushalte und bestimmen durch ihren infrastrukturellen Charakter weitgehend die Erledigung der Fachaufgaben. Die Landesverwaltung vollzieht damit einen wichtigen Reformschritt und folgt Vorstellungen, die in der Wirtschaft längst Praxis geworden sind. Konkret bedeutet das, Querschnittsaufgaben zu standardisieren, zu konzentrieren und soweit möglich wirtschaftlich auszulagern.

Die zweite Phase der Modernisierung unfasst folgende Vorhaben:

1. Strategische Neuausrichtung des Einsatzes der IT in der Niedersächsischen Landesverwaltung,
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2. Neuausrichtung der Liegenschafts-, Bau- und Gebäudeverwaltung in Niedersachsen,
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3. Optimierung landeseigener Laboreinrichtungen,
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4. Neuorganisation der Aus- und Fortbildung im öffentlichen Dienst des Landes,
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5. Modellversuch Public-Private-Partnership im Justizvollzug,
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6. Kommunalisierung von Straßenmeistereien des Landes,
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7. Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit in Niedersachsen
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8. Optimierung der Servicedienste in der Polizei.
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Bei den ersten vier Vorhaben geht es darum, die Leistungsfähigkeit der Verwaltung durch eine Neuorganisation der Querschnittsaufgaben zu verbessern. Bei der Neuausrichtung sollen Querschnittsaufgaben konzentriert, zentralisiert und nach den Erfahrungen und Erkenntnissen der Wirtschaft leistungsfähiger gestaltet werden.

Durch eine Zusammenarbeit mit privaten Anbietern kann der Landeshaushalt wirksam entlastet werden. Mit dem Vorhaben Public-Private-Partnership sollen Planung, Finanzierung, Errichtung und Betrieb einer Justizvollzugsanstalt einem privaten Investor/ Betreiber übertragen werden. Das Vorhaben wird Aufschluss geben, ob und in welchem Umfange über diese Art der Privatisierung Einsparungen erzielt werden können.

Die angestrebte Kommunalisierung von Straßenmeistereien hin zu einer einheitlichen Straßenunterhaltung in Niedersachsen stellt einen weiteren konsequenten Schritt zur Stärkung der Kommunen dar und ermöglicht gleichzeitig dem Land, sich auf seine Kernkompetenzen zu konzentrieren.

Das Vorhaben Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit soll wirksame neue Wege der nachbarschaftlichen Zusammenarbeit zwischen Kommunen aufzeigen und mit Pilotprojekten erproben. Ziel ist, dauerhafte umfassende Kooperationen auf möglichst vielen Aufgabenfeldern zur Nutzung der dadurch erzielbaren Wirtschaftlichkeitspotenziale anzustoßen.

Unter der Maßgabe der Konzentration des Landes auf seine Kernaufgaben sind die Servicedienste der Polizei auf das notwendige Mindestmaß für die polizeiliche Aufgabenerfüllung zu reduzieren.

Für jedes Vorhaben wurde eine Lenkungs- und/oder eine Projektgruppe eingerichtet. Bei Bedarf wurden Unterarbeitsgruppen gebildet. Die Steuerung der Arbeiten übernimmt eine Lenkungsgruppe.

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