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Neuorganisation der Aus- und Fortbildung im öffentlichen Dienst des Landes

Auftrag
Im Rahmen der zweiten Phase der Verwaltungsmodernisierung der Niedersächsischen Lan-desverwaltung sollen zur weiteren Qualitätsverbesserung und Erhöhung der Wirtschaftlichkeit die Aufgaben der Aus- und Fortbildung von Landesbediensteten überprüft werden.

Die derzeitige Aus- und Fortbildung des Landes wird im Wesentlichen durch

• die Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege (FHVR) mit verschiedenen Standorten,
• das Studieninstitut des Landes Niedersachsen (SIN),
• die Landesfinanzschule Bad Eilsen,
• das Bildungsinstitut des Niedersächsischen Justizvollzuges mit seinen Standorten in Wolfenbüttel und
Vechta und
• das Bildungsinstitut der Polizei (BIP Ni)

organisiert und wahrgenommen. Insgesamt wurden in diesem Bereich rund 29 Mio. € in 2004 veranschlagt; die Kommunalen Studieninstitute mit rd. 9 Mio. € sind dabei nicht berücksichtigt. Im Rahmen einer beratenden Äußerung des LRH gemäß § 88 Abs. 2 LHO wurden mögliche Defizite der Struktur der Aus- und Fortbildung dargelegt und angeregt, diesen Bereich durch eine Neuordnung wirtschaftlicher zu organisieren. Ebenso haben sich die Kommunalen Studieninstitute beim Ministerium für Inneres und Sport gemeldet und angeboten, den Bereich der Fortbildung für das Land deutlich kostengünstiger zu organisieren.

Um diesen Anregungen nachzukommen, sollen eine organisatorische Neuregelung erfolgen und Wirtschaftlichkeitsreserven erschlossen werden. Dabei wird der organisatorischen Umwandlung in Berufsakademien (Polizeiakademie, Finanzakademie, Verwaltungsakademie) erhebliche Bedeutung beigemessen.

Ebenso gilt dies für eine verbesserte Kooperation und mögliche Aufgabenverlagerungen mit bzw. zu den Kommunalen Studieninstituten im Bereich der allgemeinen Verwaltung.

Eine strukturelle Veränderung in der Aufgabenwahrnehmung setzt ein geschlossenes und verbindliches Konzept voraus, das unter dem Primat der Wirtschaftlichkeit die gebotenen Aus- und Fortbildungsbedürfnisse des Landes und seiner Bediensteten gewährleistet.

Ziel des Projektes
Durch die Neuorganisation der Aus- und Fortbildung im öffentlichen Dienst – soweit sie vom Land verantwortet und finanziert wird – sollen die jährlichen Ausgaben des Landes um 20 % verringert werden. Die Aus- und Fortbildungserfordernisse des Landes sind dabei ohne Qualitätsverlust zu beachten. Auf die veränderten Anforderungen durch den umfangreichen Personalabbau bei Landesbediensteten und die sich daraus ergebenden Nachschulungen oder Fortbildungen für Aktivitäten der Job – Börse, die auch ggf. kurzfristige Angebote erfordert, ist einzugehen. Anzustreben ist, mit möglichst wenig Dauerpersonal eine flexible Organisation zu schaffen ggf. unter Hinzuziehung von abgeordneten Mitarbeiter/innen oder befristeten Lehraufträgen, die den jeweiligen Anforderungen entspricht.

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