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Erläuterungen zum Aufgabenkatalog Regierungsvertretungen

Bei den einzelnen Aufgabenbereichen handelt es sich nicht um eine nur auf das jeweilige Ressort bezogene Erledigung der Aufgaben. Dort, wo erforderlich, insbesondere bei sich überlagernden oder einander ergänzenden Themen werden die Aufgaben aufeinander abgestimmt erledigt.

Zu 1.1 Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Tourismus, Infrastruktur (ohne
Verkehrsinfrastruktur):

Bei diesen Aufgabenbereichen handelt es sich ausschließlich um nicht-monetär ausgerichtete Aufgabenstellungen. Die monetäre Aufgabenerledigung ist, zusammen mit der damit zusammenhängenden Information und Beratung Aufgabe der N-Bank.

Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Regierungsvertretungen obliegt die Unterstützung in der koordinierenden Wirtschaftsförderung und Wirtschaftsförderungsplanung. Dazu gehören gleichermaßen die Erarbeitung von Konzeptionen – gemeinsam mit der kommunalen Ebene – wie auch die Erarbeitung von Empfehlungen unter Berücksichtigung regionaler Interessenlagen, Spezifika und Notwendigkeiten.

Zu 1.2 Kunst, Kultur:

Die Betreuung des Aufgabenfeldes Kultur und Tourismus (letztere Aufgabe Geschäftsbereich MW) erfolgt in Verknüpfung mit dem Bereich 1.1. Damit wird dem im Bereich der Kommunen und sonst zunehmend gesehenen Zusammenhang auf regionaler Ebene Rechnung getragen.

Zu 1.3 Europabüros, Innovationsberatung – 1.3.1 Europabüro / Carrefour:

Das Aufgabenfeld Europa ist eine Querschnittsaufgabe der gesamten Landesverwaltung. Daher hat ein ständiger, koordinierender Abstimmungsprozess der Büros mit den einzelnen Ressorts und damit mit dem Europäischen Informationszentrum (EIZ), dem Euro Info Centre (EIC) und dem Innovation Relay Centre (IRC) zu erfolgen. Die Europabüros haben derzeit teilweise Carrefourstatus; diese Aufgaben werden in den Regierungsvertretungen wahrgenommen.

Zu 1.3.2 Strategische Partnerschaften

Netzwerke und strategische Partnerschaften sind regelmäßig über mehrere Landkreisgrenzen hinweg und größtenteils auf eine Zusammenarbeit aller gesellschaftlich relevanten Akteure (Unternehmen/Unternehmensverbände, Arbeitsverwaltung, Landkreise und Gemeinden, Kammern u.a.) ausgerichtet. Zu solchen Partnerschaften gehören u. a. folgende Prozesse: RESON, RIS, RITTS. Dieses Aufgabenfeld ist regional verankert und steht in enger Beziehung zu den Aufgaben der Europabüros sowie zu dem der länderübergreifenden Zusammenarbeit.

Zu 1.5 Interkommunale Zusammenarbeit:

Der regionalpolitische Auftrag der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiten der Ressorts in den Regierungsvertretungen wird dadurch hervorgehoben, dass dort Aufgaben regionaler Entwicklungspolitik wahrgenommen werden. Schwerpunkt soll dort sein, wo insbesondere in dünner besiedelten ländlichen Räumen oder in strukturschwachen Regionen die Kraft und die Ressourcen der Landkreise und Gemeinden nicht ausreichen, regionalpolitische Entwicklungsakzente zu setzen. Insoweit werden die Landkreise bei übergreifenden Kooperationen unterstützt.

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