Region Hannover
Wesentliche Merkmale der besonderen Verwaltungsstruktur
Stellung der Region Hannover und der Landeshauptstadt Hannover
| Region Hannover | - | Gemeindeverband eigener Art aus den Gemeinden des früheren Landkreises Hannover und der Landeshauptstadt Hannover (21 Gemeinden) | 
| - | Größte Gebietskörperschaft Niedersachsens mit ca. 1,1 Mio. Einwohnerinnen und Einwohnern | |
| - | Landkreis im Sinne bundesrechtlicher Bestimmungen | |
| - | Rechtsnachfolger des Landkreises Hannover und des Kommunalverbandes Großraum Hannover | |
| Landeshauptstadt Hannover | - | Rechtsstellung einer kreisfreien Stadt nach Maßgabe des Landesrechts | 
| - | Wird im Finanzausgleich bei den Schlüsselzuweisungen und der Kreisumlage wie eine kreisangehörige Gemeinde und bei den Zuweisungen für Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises weiter wie eine kreisfreie Stadt behandelt | 
Organe der Region Hannover
| Regionsversammlung | - | Direkt gewählte Vertretung | 
| - | Funktionen vergleichbar Kreistag | |
| - | 84 Abgeordnete, Rechtsstellung wie Kreistagsabgeordnete | |
| Regionsausschuss | - | Der Hauptausschuss vergleichbar dem Kreisausschuss | 
| Regionspräsidentin/ Regionspräsident | - | Direkt gewählt auf die Dauer von 8 Jahren entsprechend den Vorschriften für die Landratswahl | 
| - | Stellung und Funktionen als Hauptverwaltungsbeamtin/-beamter vergleichbar Landrätin/Landrat; | 
Aufsicht
| Über Region Hannover und Landeshauptstadt Hannover | - | Als oberste Kommunalaufsichtsbehörde das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung | 
| Über regions- angehörige Gemeinden (ohne Landeshauptstadt Hannover) | - | Region Hannover, | 
Aufgabenstellung der kommunalen Körperschaften in der Region
| Region Hannover | - | Aufgaben des eigenen Wirkungskreises der Landkreise, soweit nicht der Landeshauptstadt ausdrücklich zugewiesen, für das gesamte Gebiet, zum Beispiel: | 
| - | Aufgaben des eigenen Wirkungskreises der Landkreise, soweit diese nicht der Landeshauptstadt Hannover zugewiesen sind (vergleiche unten) | |
| - | Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises | |
| a) Im Gebiet des früheren Landkreises Hannover alle Kreisaufgaben, soweit sie nicht von selbständigen Gemeinden wahrgenommen werden | ||
| b) Für das gesamte Gebiet der Region Hannover bestimmte Aufgaben, die früher dem Landkreis und der Landeshauptstadt Hannover oblagen, zum Beispiel | 
neben den Gemeindeaufgaben
| a) Landeshauptstadt Hannover | - | Ausdrücklich bestimmte Aufgaben des eigenen Wirkungskreises der Landkreise | 
| - | Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises der Landkreise, soweit nicht die Region Hannover zuständig ist | |
| b) Andere regionsangehörige Gemeinden | - | Aus dem eigenen Wirkungskreis der Landkreise: | 
| a) Kraft Gesetzes | ||
| b) Auf Antrag | ||
| - | Aus dem übertragenen Wirkungskreis | |
| a) Kraft Gesetzes: | ||
| b) Auf Antrag: | 

