Region Hannover
Wesentliche Merkmale der besonderen Verwaltungsstruktur
Stellung der Region Hannover und der Landeshauptstadt Hannover
Region Hannover |
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Gemeindeverband eigener Art aus den Gemeinden des früheren Landkreises Hannover und der Landeshauptstadt Hannover (21 Gemeinden) |
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Größte Gebietskörperschaft Niedersachsens mit ca. 1,1 Mio. Einwohnerinnen und Einwohnern |
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Landkreis im Sinne bundesrechtlicher Bestimmungen |
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Rechtsnachfolger des Landkreises Hannover und des Kommunalverbandes Großraum Hannover |
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Landeshauptstadt Hannover |
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Rechtsstellung einer kreisfreien Stadt nach Maßgabe des Landesrechts |
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Wird im Finanzausgleich bei den Schlüsselzuweisungen und der Kreisumlage wie eine kreisangehörige Gemeinde und bei den Zuweisungen für Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises weiter wie eine kreisfreie Stadt behandelt |
Organe der Region Hannover
Regionsversammlung |
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Direkt gewählte Vertretung |
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Funktionen vergleichbar Kreistag |
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84 Abgeordnete, Rechtsstellung wie Kreistagsabgeordnete |
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Regionsausschuss |
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Der Hauptausschuss vergleichbar dem Kreisausschuss |
Regionspräsidentin/ Regionspräsident |
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Direkt gewählt auf die Dauer von 8 Jahren entsprechend den Vorschriften für die Landratswahl |
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Stellung und Funktionen als Hauptverwaltungsbeamtin/-beamter vergleichbar Landrätin/Landrat; |
Aufsicht
Über Region Hannover und Landeshauptstadt Hannover |
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Als oberste Kommunalaufsichtsbehörde das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport |
Über regions- angehörige Gemeinden (ohne Landeshauptstadt Hannover) |
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Region Hannover, |
Aufgabenstellung der kommunalen Körperschaften in der Region
Region Hannover |
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Aufgaben des eigenen Wirkungskreises der Landkreise, soweit nicht der Landeshauptstadt ausdrücklich zugewiesen, für das gesamte Gebiet, zum Beispiel: |
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Aufgaben des eigenen Wirkungskreises der Landkreise, soweit diese nicht der Landeshauptstadt Hannover zugewiesen sind (vergleiche unten) |
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Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises |
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a) Im Gebiet des früheren Landkreises Hannover alle Kreisaufgaben, soweit sie nicht von selbständigen Gemeinden wahrgenommen werden |
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b) Für das gesamte Gebiet der Region Hannover bestimmte Aufgaben, die früher dem Landkreis und der Landeshauptstadt Hannover oblagen, zum Beispiel |
neben den Gemeindeaufgaben
a) Landeshauptstadt Hannover |
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Ausdrücklich bestimmte Aufgaben des eigenen Wirkungskreises der Landkreise |
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Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises der Landkreise, soweit nicht die Region Hannover zuständig ist |
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b) Andere regionsangehörige Gemeinden |
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Aus dem eigenen Wirkungskreis der Landkreise: |
a) Kraft Gesetzes |
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b) Auf Antrag |
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Aus dem übertragenen Wirkungskreis |
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a) Kraft Gesetzes: |
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b) Auf Antrag: |