Region Hannover
Wesentliche Merkmale der besonderen Verwaltungsstruktur
Stellung der Region Hannover und der Landeshauptstadt Hannover
Region Hannover |
- |
Gemeindeverband eigener Art aus den Gemeinden des früheren Landkreises Hannover und der Landeshauptstadt Hannover (21 Gemeinden) |
- |
größte Gebietskörperschaft Niedersachsens mit ca. 1,1 Mio. Einwohnerinnen und Einwohnern |
|
- |
Landkreis im Sinne bundesrechtlicher Bestimmungen |
|
- |
Rechtsnachfolger des Landkreises Hannover und des Kommunalverbandes Großraum Hannover |
|
Landeshauptstadt Hannover |
- |
Rechtsstellung einer kreisfreien Stadt nach Maßgabe des Landesrechts |
- |
wird im Finanzausgleich bei den Schlüsselzuweisungen und der Kreisumlage wie eine kreisangehörige Gemeinde und bei den Zuweisungen für Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises weiter wie eine kreisfreie Stadt behandelt |
Organe der Region Hannover
Regionsversammlung |
- |
direkt gewählte Vertretung |
- |
Funktionen vergleichbar Kreistag |
|
- |
84 Abgeordnete, Rechtsstellung wie Kreistagsabgeordnete |
|
Regionsausschuss |
- |
der Hauptausschuss vergleichbar dem Kreisausschuss |
Regionspräsidentin/ Regionspräsident |
- |
direkt gewählt auf die Dauer von 5, künftig 8 Jahren entsprechend den Vorschriften für die Landratswahl |
- |
Stellung und Funktionen als Hauptverwaltungsbeamtin/-bemater vergleichbar Landrätin/Landrat; |
Aufsicht
über Region Hannover und Landeshauptstadt Hannover |
- |
als oberste Kommunalaufsichtsbehörde das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport |
über regions- angehörige Gemeinden (ohne Landeshauptstadt Hannover) |
- |
Region Hannover, |
Aufgabenstellung der kommunalen Körperschaften in der Region
Region Hannover |
- |
Aufgaben des eigenen Wirkungskreises der Landkreise, soweit nicht der Landeshauptstadt ausdrücklich zugewiesen, für das gesamte Gebiet, z.B.: |
- |
Aufgaben des eigenen Wirkungskreises der Landkreise soweit diese nicht der landeshauptstadt Hannover zugewiesen sind (vgl. unten) |
|
- |
Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises |
|
a) im Gebiet des früheren Landkreises Hannover alle Kreisaufgaben, soweit sie nicht von selbständigen Gemeinden wahrgenommen werden |
||
b) für das gesamte Gebiet der Region Hannover bestimmte Aufgaben, die früher dem Landkreis und der Landeshauptstadt Hannover oblagen, z.B. |
neben den Gemeindeaufgaben
a) Landeshauptstadt Hannover |
- |
ausdrücklich bestimmte Aufgaben des eigenen Wirkungskreises der Landkreise |
- |
Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises der Landkreise, soweit nicht die Region Hannover zuständig ist |
|
b) andere regionsangehörige Gemeinden |
- |
aus dem eigenen Wirkungskreis der Landkreise: |
a) kraft Gesetzes |
||
b) auf Antrag |
||
- |
aus dem übertragenen Wirkungskreis |
|
a) kraft Gesetzes: |
||
b) auf Antrag: |