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Informationssicherheit

Die Informationssicherheit hat den Schutz der von den Landesbehörden verarbeiteten Informationen zum Ziel. Die Informationssicherheit dient der Herstellung und Aufrechterhaltung der Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität der Informationen. Dabei können die Informationen sowohl auf Papier als auch in elektronischen Dateien gespeichert sein. Um einen durchdachten und wirksamen Prozess zur Herstellung der Informationssicherheit aufbauen, umsetzen und kontinuierlich verbessern zu können, ist eine Planungs- und Lenkungsorganisation erforderlich.

Diese betreibt ein Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS), mit dem Verfahren und Regeln beschrieben werden, die dazu dienen, die Informationssicherheit dauerhaft zu definieren, zu steuern, zu kontrollieren, aufrechtzuerhalten und fortlaufend zu verbessern.

Die Grundlage für das ISMS der Landesverwaltung wird durch die Informationssicherheitsleitline (ISLL) gelegt. An der Spitze des ISMS steht die oder der Informationssicherheitsbeauftragte der Landesverwaltung (Chief Information Security Officer – CISO).

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