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Erteilung der Berufserlaubnis zur Notfallsanitäterin und zum Notfallsanitäter

Notfallsanitäterinnen/Notfallsanitäter sollen in Ihrer Position als Helfer des Arztes

  • am Notfallort bis zur Übernahme der Behandlung durch den Arzt lebensrettende Maßnahmen bei Notfallpatienten durchführen,
  • die Transportfähigkeit solcher Patienten herstellen,
  • die lebenswichtigen Körperfunktionen während des Transports zum Krankenhaus beobachten und aufrechterhalten,
  • sowie kranke, verletzte und sonstige hilfsbedürftige Personen, auch soweit sie nicht Notfallpatienten sind, unter sachgerechter Betreuung befördern.

Das Ministerium für Inneres und Sport ist in Niedersachsen zuständig für die Verleihung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Notfallsanitäterinnen/Notfallsanitäter. Grundlage hierfür bildet das „Notfallsanitätergesetz“ vom 22. Mai 2013. Maßgebend für die Zuständigkeit ist die Ablegung der theoretischen Prüfung in Niedersachsen.

Die Erlaubnisurkunde wird auf Antrag nach erfolgreich durchlaufender Ausbildung und Erfüllung der geforderten Voraussetzungen (u.a. körperliche Eignung, Zuverlässigkeit) durch das Ministerium verliehen.

Den formlosen Antrag mit den benötigten Unterlagen richten Sie bitte an:

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Referat 35
Lavesallee 6

30169 Hannover

Sobald alle benötigten Unterlagen vollständig und ordnungsgemäß vorliegen, wird ein Kostenfestsetzungsbescheid zugestellt. Erst nach Zahlung (per Überweisung) und Bestätigung des Zahlungseinganges des dort aufgeführten Betrages (unter Angabe des Kassenzeichens, sonst ist eine Zuordnung nicht möglich) wird die Erlaubnisurkunde zugesandt. Eine Direktabholung der Urkunde ist nach vorheriger Absprache möglich. Eine Bareinzahlung ist nicht möglich.

Die Gebühr für die Ausstellung der Erlaubnisurkunde Notfallsanitäterin/Notfallsanitäter beträgt 60,00 Euro ggf. zuzügl. noch die Kosten für die Zustellung in Höhe von zurzeit 3,60 Euro.

Für die Ausbildung zur Notfallsanitäterin/Notfallsanitäter ist in Niedersachsen die Landesschulbehörde - Abteilung Hannover, Mailänder Straße 2 in 30539 Hannover zuständig. Die Landesschulbehörde berät Sie gerne zu Fragen der Ausbildung.

Informationen zur Ausbildung finden Sie unter anderem auch im BerufeNet der Bundesagentur für Arbeit.


Datenschutz

 

Die Ausbildung zur Rettungsassistentin bzw. zum Rettungsassistenten wird durch die Ausbildung zur Notfallsanitäterin bzw. zum Notfallsanitäter ersetzt. Die rechtlichen Grundlagen hierzu finden sich in dem Notfallsanitätergesetz (NotSanG) und der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter (NotSan-APrV). Nach § 32 Abs. 2 NotSanG können Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten bei Vorliegen der Voraussetzungen eine Erlaubnisurkunde zum Führen der Berufsbezeichnung Notfallsanitäter bzw. Notfallsanitäter beantragen. Eine Liste mit den benötigten Unterlagen und dazu bereitgestellte Vordrucke finden Sie in den nachstehenden Links.

Unterlagen für die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Notfallsanitäter/-in

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