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Anerkennungsverfahren von einer im Ausland abgeschlossenen Rettungssanitäter- oder Notfallsanitäter-Ausbildung

Zum 01. Februar 2020 hat die zentrale Servicestelle für anerkennungssuchende Fachkräfte im Ausland (Zentrale Stelle Berufsanerkennung) bei der Bundesagentur für Arbeit die Arbeit aufgenommen. Aufgabe der Servicestelle ist es, Anerkennungssuchenden, die sich im europäischen und außereuropäischen Ausland befinden, eine bundesweit zentrale Beratungsstelle anzubieten, die unentgeltlich über Zuständigkeiten und Voraussetzungen eines Anerkennungsverfahrens berät und durch das Anerkennungsverfahren begleitet. Es wird darum gebeten, vor einer eventuellen Antragstellung zur Anerkennung einer im Ausland abgeschlossenen Ausbildung zur/zum Notfallsanitäterin/Notfallsanitäter ggf. Feststellung der Gleichwertigkeit zur/zum Rettungssanitäterin/Rettungssanitäter die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/pro/zsba.php) zu kontaktieren und dort das weitere Verfahren zu besprechen. Für Antragsteller, die bereits in Niedersachsen leben, wird um Kontaktaufnahme mit dem IQ Netzwerk Niedersachsen (https://www.migrationsportal.de/angebote/migrantinnen-migranten/berufliche-anerkennung.html) gebeten.

Das Gesetz über den Beruf der Rettungsassistentin und des Rettungsassistenten (RettAssG) vom 10.7.1989 ist zum 31. Dezember 2014 außer Kraft getreten. Daher ist eine Anerkennung als Rettungsassistent/in nicht mehr möglich.

Es besteht somit nur noch die Möglichkeit, im Rettungsdienst eine Feststellung der Gleichwertigkeit als Rettungssanitäter/in oder eine Anerkennung als Notfallsanitäter/in zu beantragen.

Sollten Sie an einer Anerkennung Ihrer im Ausland abgeschlossenen Aus- oder Weiterbildung als Rettungssanitäter/in oder Notfallsanitäter/in interessiert sein, ist seit dem 01.03.2024 folgendes Amt dafür zuständig:

Niedersächsisches Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz
Dezernat 2.3 - Zivile Verteidigung und Rettungsdienst
Postfach 2205
29262 Celle

eMail: ZV-Rettungsdienst@nlbk.niedersachsen.de

Setzen Sie sich bitte mit diesem Anliegen mit vorgenannter Stelle in Verbindung.
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