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Gewalt im sozialen Nahbereich

Gewalt im sozialen Nahraum ist ein Phänomen in unserer Gesellschaft, das lange bagatellisiert und in seinen Auswirkungen vielfach unterschätzt worden ist. Häusliche Gewalt hat vielfältige Erscheinungsformen und richtet sich außer gegen Lebenspartnerinnen und Lebenspartner auch gegen ältere Menschen, pflegebedürftige Personen, Menschen mit Behinderung und gegen Minderjährige.

Für die Opfer - zumeist Frauen und Kinder - stellt diese Kriminalitätsform einen schwerwiegenden Eingriff in ihre körperliche und seelische Integrität dar.

Die Niedersächsische Landesregierung hat daher mit dem "Aktionsplan II zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen im häuslichen Bereich" ein umfassendes Handlungskonzept verabschiedet. Dessen Ziel ist es, betroffenen Frauen und ihren Kindern schnelle Hilfe und effektiven Schutz zu bieten. Hierzu bedarf es der engen Zusammenarbeit zwischen der Polizei, den Beratungs- und Interventionsstellen, den Frauenhäusern und der Justiz.

Seit Inkrafttreten des Gewaltschutzgesetzes können die von Gewalt im häuslichen Bereich Betroffenen gerichtliche Schutzanordnungen erwirken. Damit wird ein bisher gesellschaftlich weitgehend tabuisiertes Thema entprivatisiert. Es gilt der Grundsatz, dass nicht mehr das Opfer die Wohnung verlässt, sondern der Täter – wer schlägt muss gehen.

Gerade der Polizei, die in ihrer Funktion als ständig erreichbare Instanz für Nothilfe und Krisenintervention oftmals als erste außenstehende Stelle mit der innerfamiliären Gewaltsituation konfrontiert wird, kommt eine entscheidende Rolle zu.

Mit einem auf Polizeirecht gestützten Platzverweis (§ 17 Nds. SOG) kann die niedersächsische Polizei einen Täter bzw. eine Täterin aufgrund einer individuellen Gefahrenprognose bis zu einer Dauer von 14 Tagen der gemeinsamen Wohnung verweisen.

Der Platzverweis verschafft den Opfern den zeitlichen und räumlichen Freiraum, um Klarheit über das weitere Vorgehen zu gewinnen, ohne die vertraute Umgebung verlassen zu müssen.

Die Polizei kann damit die erforderlichen Maßnahmen noch stärker als bisher auf den Schutz der Opfer und die Verhinderung weiterer Gewalttaten ausrichten. Denn es geht beim polizeilichen Einschreiten gegen diese Form von Gewalt nicht darum, eine bloße Familienstreitigkeit zu schlichten sondern oftmals darum, eine lange Gewaltspirale zu durchbrechen.

Durch die professionelle Arbeit leistet die Polizei damit einen maßgeblichen Beitrag im Rahmen eines Gesamtpaketes aus gefahrenabwehrrechtlichen und familienrechtlichen Möglichkeiten, um die Opfer umfassend vor Gewalt zu schützen. Sie schafft damit die Voraussetzung für weitere nachhaltige Beratungs- und Interventionsmaßnahmen durch andere Stellen, vornehmlich den eingerichteten Beratungs- und Interventionsstellen (BISS).

Zur Enttabuisierung des Phänomens "Häusliche Gewalt" unterstützt die niedersächsische Polizei Programme der Prävention, insbesondere um zu verhindern, dass im familiären Umfeld gelernte Opfer- und Täterrollen über die Kinder in gewaltgeprägten Familien weitergetragen werden.

Weitergehende Informationen erhalten Sie

auf den Internetseiten des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration
Gewalt gegen Frauen
Stalking
Gewalt im häuslichen Bereich

auf den Internetseiten des Landeskriminalamtes Niedersachsen

auf den Internetseiten des Programms Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK)

und auf der Internetseite der Koordinierungsstelle "Häusliche Gewalt", angesiedelt beim Landespräventionsrat Niedersachsen

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