Artikel-Informationen
erstellt am:
18.11.2024
zuletzt aktualisiert am:
19.11.2024
Erste Bezahlkarten wurden von der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) im Dezember 2024 an Leistungsberechtigte ausgegeben.
Die LAB NI hat dazu Ende Oktober 2024 einem Erstabruf von Bezahlkarten aus dem Rahmenvertrag gestartet.
Im zweiten Schritt wurden die kommunalen Leistungsbehörden seit Anfang Februar 2025 in die Lage versetzt, Bezahlkarten aus dem Rahmenvertrag abzurufen. Der zeitverzögerte Start diente dem Zweck, Erfahrungen hinsichtlich des Rollouts des Bezahlkartensystems und der technischen Umsetzung aus der LAB NI zu sammeln und davon zu profitieren.
Die Bezahlkarte für Asylsuchende dient als Bargeldersatz. Es handelt sich um eine guthabenbasierte Debitkarte ohne Kontobindung, bei der eine Überziehung des Guthabenbetrages ins Minus nicht möglich ist. Die Einsatzmöglichkeit der Karte wird über das allgemein verbreitete Akzeptanzstellensystem VISA sichergestellt. Dank der in Deutschland nahezu flächendeckend verbreiteten Möglichkeiten bargeldlosen Bezahlens können mit der Bezahlkarte grundsätzlich alle Waren zur Bedarfsdeckung bezahlt werden. Die Karten sind optisch von anderen Debitkarten nicht zu unterscheiden, so dass eine diskriminierungsfreie Nutzung gewährleistet ist.
Die Bezahlkarte des Landes wird für die Leistungsgewährung an Geflüchtete im Grundleistungsbezug gem. § 3 Asylbewerberleistungsgesetz genutzt. Jede/r volljährige Leistungsberechtigte erhält eine eigene Bezahlkarte mit dem ihr/ihm individuell zustehenden Leistungsbetrag. Ob eine Ausgabe der Bezahlkarte auch an minderjährige Leistungsberechtigte ab Vollendung des 14. Lebensjahres erfolgt, steht im Ermessen der jeweiligen Leistungsbehörde.
In Niedersachsen stehen grundsätzlich 50 Euro pro leistungsberechtigter Person als von der Bezahlkarte abhebbarer Bargeldbetrag zur Verfügung.
Der Betrag ist für Erwachsene und Kinder gleich. Im Einzelfall kann die Leistungsbehörde im Rahmen ihres Ermessens den Betrag der Bargeldzahlung für den betreffenden Leistungsberechtigten entsprechend erhöhen, etwa bei notwendigen Ausgaben zur Bedarfsdeckung, die nicht bargeldlos gezahlt werden können. Hierbei sind die örtlichen Besonderheiten und unterschiedlichen Lebenslagen in jeweiligen Einzelfall zu berücksichtigen.
Die Bezahlung von Waren und Dienstleistungen im Internet mittels Bezahlkarte sollen dem Grunde nach innerhalb Deutschlands zugelassen werden.
Der Ausschluss bestimmter Handelsbranchen in Niedersachsen wird sich grundsätzlich auf die Unterbindung der Online- oder Offline-Nutzung von Money-Transfer-Services und damit zusammenhängender Händlergruppen beschränken. In Betracht kommt auch eine zukünftige landesweite Sperrung von Händlern, die besonders anfällig für den Missbrauch zur Verschleierung von Geldwäsche sind.
Die Möglichkeit der eingeschränkten SEPA-Überweisung wurde bereits implementiert. Die Funktionalität der eingeschränkten SEPA-Lastschrift wird Ende März 2025 freigeschaltet werden.
Die Bezahlkarte kann für SEPA-Überweisungen für freigeschaltete Bankverbindungen (Positivliste) genutzt werden. Diese Überweisungen müssen vom Karteninhaber entweder über das Webportal „portal.socialcard.de“ oder über die App „My SocialCard“ ausgelöst werden. Dazu kann der Betrag und der Ver-wendungszweck für die SEPA-Überweisung eingegeben und der Zahlungsempfänger aus einer vorgegebenen Liste ausgewählt werden. Es besteht auch die Möglichkeit für die Leistungsberechtigten weitere Bankverbindungen auf Anfrage freischalten zu lassen.
Wichtig: Die Empfänger der Überweisung müssen auf einer Whitelist (abschließende Positivliste mit zulässigen Empfängerdaten) enthalten sein.
Auch bei der eingeschränkten Möglichkeit, an Lastschriftverfahren teilzunehmen, ist es notwendig. Bankverbindungen auf einer Positivliste freischalten zu lassen. Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport arbeitet derzeit an einer landesweiten Whitelist mit entsprechenden Bankverbindungen, die nicht mehr als Einzelanfragen freigeschaltet werden müssen
Nein. Der Einsatz der Karte im Ausland wird ebenso ausgeschlossen, wie Überweisungen ins Ausland und Karte-zu-Karte-Überweisungen.
Eine kostenlose Bargeldabhebung wird in Niedersachsen über die Auszahlung im Einzelhandel ermöglicht. Die meisten Händler haben nur einen geringen Mindestumsatz, um Bargeldauszahlungen zu ermöglichen. Kartennutzer können derzeit bei verschiedenen Händlern in über 17.000 Geschäften deutschlandweit kostenlos Bargeld abheben. Hierzu zählen aktuell folgende Einzelhändler: ALDI, dm Drogerie, EDEKA, Famila, Globus, Markant, Müller Drogerie, Netto-Markendiscount und Rossmann. VISA arbeitet zudem daran, die Händler, bei denen eine kostenlose Bargeldabhebung möglich ist, auszuweiten. Entgelte für Geldabhebungen am Geldautomaten (nicht ATM-Entgelte dritter Automatenbetreiber) betragen für die Kartennutzer 0,65 Euro pro Abhebung unabhängig vom Abhebebetrag. Wegen der vielfältigen Möglichkeiten einer kostenlosen Bargeldabhebung in Einzelhandelsgeschäften werden Abhebegebühren am Geldautomaten nicht durch das Land bzw. die Leistungsbehörden übernommen. Die Leistungsberechtigten werden in einem Infoschreiben/Flyer über die bestehenden Möglichkeiten kostenloser Bargeldabhebungen sowie auf die kostenpflichtige Abhebung an Geldautomaten hingewiesen. Entscheidet sich der Leistungsberechtigte bewusst für eine kostenpflichtige Möglichkeit der Bargeldabhebung, sind die entsprechenden Kosten selbst zu tragen.
Wichtig: Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne Banken/Geldautomatenaufsteller zusätzlich zu den 0,65 Euro eine bankspezifische Gebühr für die Abhebung am Geldautomaten verlangen. Ein entsprechender Hinweis wird dann am Automaten angezeigt. Auch diese Gebühr wird nicht durch das Land/die Leistungsbehörden übernommen.
In Niedersachsen sollen lediglich Geldtransferleistungen und damit zusammenhängende Händlergruppen ausgeschlossen werden.
Ein Ausschluss weiterer Händlergruppen und Branchen ist aktuell nicht geplant.
Ja. Regionale Einschränkungen der Bezahlkarte auf bestimmte Postleitzahlgebiete oder auf das Bundesland wird es in Niedersachsen nicht geben. Die Karte ist bundesweit einsetzbar.
Nein, diese Funktion ist deaktiviert. Aus datenschutzrechtlichen Gründen besteht keine Möglichkeit für die Behörden, Einsicht in den Kontostand des Leistungsberechtigten zu nehmen.
Nach Information des Landes haben vier Gebietskörperschaften eine Bezahlkarte für Geflüchtete eingeführt (Landeshauptstadt Hannover, Landkreis Göttingen, Stadt Wolfsburg und die Gemeinde Belm).
Für alle Geflüchteten in Niedersachsen sollen perspektivisch die gleichen Standards gelten. Die Bezahlkarte des Landes ist in Zukunft verbindlich vorgesehen für die Leistungsgewährung an Geflüchtete im Grundleistungsbezug gem. § 3 Asylbewerberleistungsgesetz. Mit einem niedersachsenweit einheitlichen System sollen zukünftig reibungslose Übergänge zwischen den Leistungsbehörden, insbesondere von der Landesaufnahmebehörde in die Kommunen ermöglicht werden.
Bargeldauszahlungen und der damit verbundene Verwaltungsaufwand sowie notwendige Sicherungsmaßnahmen werden durch die Bezahlkarte reduziert. Die zeitaufwendige regelmäßige Auszahlung des Bargelds entfällt größtenteils. Zudem kann die Aufladung der Bezahlkarte grundsätzlich ohne Wiedervorlage bei der entsprechenden Leistungsbehörde erfolgen.
Die Kosten der Bezahlkarte (Ausnahme Personalkosten und Vertragswechselkosten) werden sich nach aktueller Kostenschätzung im Jahr 2025 in Niedersachsen auf voraussichtlich rund 1 Million Euro belaufen. Neben einmaligen Kosten für die Systemeinrichtung und Schulungen, werden die laufenden Kosten (u.a. für die gelieferten Bezahlkarten, Transaktionskosten je Aufladung einer Bezahlkarte) nach den Stückzahlen in Rechnung gestellt.
Mittelfristig wird jedoch infolge des Wegfalls der Bargeldauszahlungen mit einer Reduzierung des Verwaltungsaufwands in der Landesaufnahmebehörde und den kommunalen Leistungsbehörden gerechnet.
Ja. Die Bezahlkarte wird in Zusammenarbeit mit den anderen beteiligten Bundesländern weiterentwickelt werden. Derzeit liegt der Fokus aber erst einmal auf der Einführung der Karte.
Der Zuschlag im Vergabeverfahren Bezahlkarte wurde am 25. September 2024 an die Firma Secupay AG erteilt. Daraus entstand ein Rahmenvertrag über vier Jahre zwischen den 14 beteiligten Bundesländern (Ausnahme Bayern und Mecklenburg-Vorpommern) als Auftraggeber und der Secupay AG als Auftragnehmer.
Nein. Derzeit liegt der Fokus ausschließlich auf der Einführung der Karte für Geflüchtete aufgrund des Grundleistungsbezuges gem. § 3 Asylbewerberleistungsgesetz.
In Hannover gibt es aber beispielsweise bereits die eigene SocialCard, die auch an Personen ausgegeben wird, die kein Girokonto haben und darüber ihre Sozialleistungen beziehen. Diese Praxis kann – soweit nicht der Grundleistungsbezug nach § 3 AsylbLG betroffen ist – gut fortgeführt werden.
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erstellt am:
18.11.2024
zuletzt aktualisiert am:
19.11.2024