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Halbzeitbilanz des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport in der 19. Legislaturperiode

Die amtierende niedersächsische Landesregierung hat vor etwa zweieinhalb Jahren ihre Arbeit aufgenommen. Zur Hälfte der aktuellen Legislaturperiode schauen wir auf das bisher Erreichte. Auf dieser Seite sehen Sie, was seit dem Amtsantritt 2022 in der Zuständigkeit des Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport bewegt wurde.

Sicherheit und Rechtsstaat

Kriminalität bewegt sich im Bundesvergleich auf konstant niedrigem Niveau: Diese Entwicklung ist auch ein Verdienst der circa 24.000 Mitarbeitenden in der Polizei Niedersachsen. Damit gab es in Niedersachsen noch nie so viele Mitarbeitende in der Polizei wie unter der aktuellen Landesregierung.

Weitere Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Polizeibedienstete bereits umgesetzt oder eingeleitet: Mitte des Jahres 2023 ist die Polizeizulage für Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte auf 180 € erhöht worden, womit Niedersachsen im Ländervergleich in den Spitzenpositionen liegt.

Neue Notebooks und Smartphones für Polizistinnen und Polizisten: Seit September 2024 werden die 2in1-Geräte (Notebook/Tablet) ausgehändigt. Damit ist modernes, flexibles, ortsunabhängiges und krisenfestes Arbeiten in allen Bereichen möglich. Darüber hinaus werden seit Januar 2025 etwa 9500 Smartphones in den operativen Bereichen der Polizei Niedersachsen, insbesondere im Einsatz- und Streifendienst ausgehändigt. Moderne Polizei-Apps machen die tägliche Arbeit effektiver und attraktiver.

Hochmoderne Telekommunikationsüberwachung in Betrieb genommen: Mit dem „Rechen- und Dienstleistungszentrum Telekommunikationsüberwachung“ im LKA Niedersachsen steht den norddeutschen Küstenländern Niedersachsen, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein eine gemeinsame hochmoderne Telekommunikationsüberwachungsanlage zur Verfügung. Sie befindet sich seit Dezember 2024 im Wirkbetrieb.

Bundesweit einmaliges Digitalisierungsprojekt gestartet: Mit der Beweismittelcloud von Polizei und Justiz wird eine gemeinsame Plattform entwickelt, um die Speicherung, Aufbereitung und Analyse digitaler Beweismittel von Polizei und Justiz effizienter und sicherer zu gestalten. Ziel ist eine effizientere Verhinderung und Aufklärung von Straftaten.

Verschärfung des Waffenrechts: Mit dem Beschluss zum Sicherheitspaket im Oktober 2024 ist die Forderung Niedersachsens nach einer Verschärfung des Waffenrechtes nahezu vollständig durch den Bund umgesetzt worden. Vor dem Hintergrund des signifikanten Anstiegs der Messerkriminalität gilt nun ein Messerverbot auf Veranstaltungen. Darüber hinaus kann die Mitnahme von Waffen und Messern im Öffentlichen Personennahverkehr verboten werden.

Mehr Schutz vor häuslicher Gewalt: Hierzu sollen noch im Jahr 2025 Änderungen im Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG) auf den Weg gebracht werden. Vorgeschlagen werden soll dem Landtag unter anderem eine Regelung zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung im Kontext Häusliche Gewalt.

Sicherheitsbehörden beobachten Spionage, Sabotage und Desinformation mit erhöhter Wachsamkeit: Im Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport ist daher eine zentrale Ansprechstelle in der Abteilung 5 für die ressort- und ebenenübergreifende Vernetzung eingerichtet worden. Die Polizei Niedersachsen wird in diesem Netzwerk eine wichtige Rolle nach innen und außen wahrnehmen. Dieser „Single Point of Contact - SPoC Hybrid“ dient als Ansprechstelle zur schnellen und effektiven Informationssteuerung und hat Koordinierungs-, Informationssteuerungs- und Impulsgeberfunktionen für u. a. den Wirtschaftsbereich und Kritischen Infrastrukturen zur Bekämpfung von bei „Hybriden Bedrohungen“.

Extremistische Gefahren frühzeitig erkennen: Um angesichts der gestiegenen Bedrohungen für die freiheitliche demokratische Grundordnung die Arbeit des Verfassungsschutzes und seine Kompetenzen zu stärken, soll die Novellierung des Niedersächsischen Verfassungsschutzgesetzes (NVerfschG) im Laufe des Jahres 2025 im niedersächsischen Landtag diskutiert und beschlossen werden. Die rechtlichen Befugnisse des Verfassungsschutzes sollen maßvoll erweitert werden. Geplant ist u.a. die Aufhebung des Drohnenverbots und Erleichterungen beim Einsatz von V-Personen.

Besserer Schutz und Hilfsmaßnahmen für die Einsatzkräfte: Auf Basis der Entwicklung der Fallzahlen im Kontext „Gewalt gegen Einsatzkräfte“ ist es weiterhin das primäre Ziel, neben einer Reduzierung der verletzten Einsatzkräfte eine Verringerung der Fallzahlen zu erreichen. Die Grundlage für abzustimmende Maßnahmen bildet dabei ein spezifisches Lagebild, welches für das Jahr 2023 um die Zielgruppe der Angehörigen von Feuerwehr und Rettungsdiensten erweitert und im Jahr 2024 erstmalig veröffentlicht wurde. Zur Verbesserung des Schutzes von Polizeikräften zielt eine stetige Optimierung der Führungs- und Einsatzmittel auf einen besseren Schutz der Einsatzkräfte ab. Darüber hinaus findet dies auch bei einsatztaktischen Überlegungen im Vorhinein, als auch bei der eingeführten strukturierten Einsatznachbereitung Berücksichtigung. Des Weiteren ist eine Verbesserung und Vereinheitlichung der Psychosozialen Notfallversorgung (PSNV) für betroffene Einsatz- und Rettungskräfte vorgesehen, weshalb eine bundesweit bisher einmalige Verabschiedung eines PSNV-Gesetzes angestrebt wird.

  Bildrechte: Polizei Niedersachsen
Eine Polizistin winkt Verkehrsteilnehmende aus dem Verkehr.

Brand- und Katastrophenschutz

Verbesserung des Brandschutzes vor Ort: Mit der Novelle des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes im November 2024 werden die Rahmenbedingungen für die Arbeit der Feuerwehren in Niedersachsen spürbar verbessert und Finanzmittel für die Verbesserung des ergänzenden überörtlichen Brandschutzes bereitgestellt. In diesem Rahmen wurden durch das Land bis Ende 2024 den Kommunen insgesamt 26 Löschgruppenfahrzeuge vom Typ LF KatS NDS für den Einsatz im Katastrophenschutz überlassen. Betreuerinnen und Betreuern von Kinder- und Jugendfeuerwehren wird bei einer Teilnahme an Freizeitmaßnahmen wie Zeltlagern nun ein Freistellungsanspruch gewährt. Für die Freistellungen werden Mittel in Höhe von 3 Millionen Euro pro Jahr bereitgestellt. Mit der Änderung der Feuerwehrverordnung wird für die Feuerwehren die Möglichkeit eröffnet eine moderne Dienstkleidung und neue Dienstgrade in den Feuerwehren zu verwenden. Den Kommunen wird die Möglichkeit gegeben, sich an der zentralen Beschaffung für Feuerwehrdienstkleidung zu beteiligen, und so für die Kommunen Einspareffekte zu erzielen.

Bevölkerungsschutz inklusive Krisenmanagementstrukturen werden gestärkt: Nach dem Ausbruch des Ukraine-Krieges hat Niedersachsen ein ad hoc-Paket zur Stärkung des Katastrophenschutzes beschlossen und dafür mehr als 40 Millionen Euro bereitgestellt. Im Jahr 2025 wird ein Großteil der aus diesen Mitteln beschafften Einsatzfahrzeuge und -geräte (insgesamt rund 32 Mio. Euro) an die Kommunen ausgeliefert sein. Weitere Investitionen für den Bevölkerungsschutz sollen in den kommenden Jahren folgen. Im August 2023 hat die Landesregierung zudem ein ressortübergreifendes Krisenmanagement beschlossen, mit dem im Krisenfall umgehend ein Landeskrisenstab eingerichtet werden kann. Die Strukturen zur Bewältigung gefährlicher Lagen wurden so zentral zusammengeführt und optimiert.

Neue Sirenensysteme für die Kommunen: Über die Fördermittel des Bundes hinaus hat Niedersachsen in den Jahren 2023 und 2024 aus Landesmitteln zusätzlich ein eigenes Förderprogramm zum Ausbau des Sirenennetzwerkes in Höhe von 10 Millionen Euro umgesetzt. Der für den Zivilschutz zuständige Bund steht in der Verantwortung, hier weitere Mittel bereitzustellen.

Informationen auf einen Blick: Die Landesregierung hat einen Notfall-Monitor aufgebaut, über den sich die Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen bei Extremwetterereignissen, aber auch sonstigen Lagen informieren können. Auf der Webseite finden sich auch viele Hinweise zur privaten Vorsorge.

Telenotfallmedizin soll in ganz Niedersachsen genutzt werden können: Mit der Anpassung des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes Anfang 2024 wurde die notwendige gesetzliche Grundlage geschaffen, damit die Möglichkeiten der Telenotfallmedizin, die sich im Pilotverfahren bewährt haben, flächendeckend genutzt werden können.

Bessere psychosoziale Nofallversorgung: In einem Niedersächsischen Gesetz zur psychosozialen Notfallversorgung (Nds. PSNVG) soll die Psychosoziale Notfallversorgung in Niedersachsen und deren Qualitätssicherung geregelt werden. Beabsichtigt sind u.a. Regelungen zur Einsatzleitung/Alarmierung der PSNV-Kräfte, zur Freistellung sowie zur Aus-, Fort- und Weiterbildung der PSNV-Kräfte. Darüber hinaus sollen die Einrichtung einer Landeszentralstelle und deren Aufgabe, sowie die Beschreibung der Aufgaben und der Zusammensetzung eines Landesbeirates PSNV geregelt werden.

  Bildrechte: MI Niedersachsen
Innenministerin Daniela Behrens im Austausch mit Einsatzkräften beim Hochwasser 2023/2024.
  Bildrechte: MI Niedersachsen
Die Sprinkleranlage schützt das Tanklöschfahrzeug bei der Bekämpfung von Wald- und Vegetationsbränden.

Digitalisierung und Beschleunigung

"Einfacher, schneller, günstiger": In vielen Bereichen gab und gibt es teilweise immer noch zu viele Vorschriften, die zu langen, komplizierten und teuren Verwaltungsverfahren führen. Deshalb hat die niedersächsische Landesregierung Anfang 2024 den strategischen Prozess "einfacher, schneller, günstiger" gestartet. Die wichtigsten Merkmale sind:

  • Es den Bürgerinnen und Bürgern einfacher zu machen Dienstleistungen von Staat zu erhalten.
  • Neues Denken in Politik und Verwaltung: schnelle Umsetzung statt Perfektion.
  • Reduzierung der Komplexität: Mehr Pauschallösungen statt Detailregelungen.
  • Reform der Planungs- und Genehmigungsverfahren.
  • Stärkere Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung nicht nur, aber auch als Antwort auf den demografischen Wandel. (Dazu kein Feedback aus Abt. 3)

Weitere Maßnahmen zur Verfahrensbeschleunigung und zum Bürokratieabbau: Wir vereinfachen das Förderwesen, die Wertgrenzen in Vergabeverfahren werden erhöht und in geeigneten Fällen werden vor dem Beschluss von Neuregelungen Praxischecks oder Kostenfolgeabschätzungen durchgeführt. Über ein Standardöffnungsgesetz und Experimentierklauseln soll den Kommunen die Möglichkeit gegeben werden, neue Lösungen bei der kommunalen Aufgabenerledigung zu erproben.

Kommunalfördergesetz: Das Kabinett hat die Erarbeitung eines Niedersächsischen Kommunalfördergesetzes in Auftrag gegeben, das im Laufe dieses Jahres in den Landtag eingebracht werden soll. Ziel des Gesetzes ist es, Förderungen für einen ausschließlich kommunalen Empfängerkreis in vereinfachter Form – etwa budgetiert oder pauschaliert und ohne aufwändige Antragsverfahren – bereitzustellen. Die parlamentarische Beratung ist nach der Sommerpause vorgesehen.

  Bildrechte: MS Niedersachsen
Innenministerin Daniela Behrens mit ihrem Amtsvorgänger Boris Pistorius.

Migration und Integration

Zahl der Geflüchteten insgesamt rückläufig: Seit Kriegsbeginn im Februar 2022 hat Niedersachsen mehr als 113.000 vertriebene Menschen aus der Ukraine aufgenommen. Gleichzeitig war Niedersachsen auch mit steigenden Ankünften Geflüchteter aus anderen Ländern konfrontiert, die erst von 2023 auf 2024 aufgrund der Maßnahmen von Bund und Ländern von 29.003 auf 18.679 Personen deutlich zurückgingen.

Zahl der freiwilligen Ausreisen und Rückführungen steigt: Die Zahl der freiwilligen Ausreisen hat sich im Vergleich der Jahre 2022 und 2024 von 878 auf 1.800 mehr als verdoppelt, die Zahl der Rückführungen stieg im gleichen Zeitraum von 781 auf 1.340.

Rückführungsvollzug wird weiter optimiert: In der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) werden zum Beispiel zusätzliche Stellen für Verwaltungsvollzugsbeamtinnen und -beamte geschaffen.

Kommunen werden bei Unterbringung von Geflüchteten entlastet: Die Niedersächsische Landesregierung baut die Kapazitäten der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen aus. Durch das so genannte „atmende System“ sollen in Notsituationen künftig bis zu 20.000 Erstaufnahmeplätze bereitstehen.

Mehr Geld für die Kommunen: Das Land erstattet den Kommunen bereits jetzt zu 100% die durch das Asylbewerberleistungsgesetz entstehenden Kosten zuzüglich eines pauschalierten dynamisierten Beitrags für sonstige Kosten. Darüber hinaus hat das Land die Kommunen in den letzten Jahren mit verschiedenen Sonderzahlungen zur Bewältigung der besonderen Aufgaben im Bereich der Flüchtlingsaufnahme unterstützt. Auch in Zukunft werden Bund, Land und Kommunen die finanziellen Herausforderungen in diesem Bereich gemeinsam bewältigen.

Bezahlkarte für Geflüchtete wird flächendeckend eingeführt: Die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen hatte bereits im Dezember 2024 Bezahlkarten ausgegeben. Die niedersächsischen Kommunen können sie seit Anfang Februar 2025 abrufen. Da Überweisungen von der Bezahlkarte ins Ausland nicht möglich sind, trägt die Bezahlkarte dazu bei, dass Leistungen für den Lebensunterhalt in Deutschland ausgegeben werden. Ziel ist es, durch reibungslose Verwaltungsabläufe innerhalb und zwischen den Leistungsbehörden mit einem einheitlichen Bezahlkartensystem echte Einspareffekte im Hinblick auf den Verwaltungsaufwand zu erreichen.

Gerichtsverfahren im Asylverfahren werden beschleunigt: Die Verfahrenslaufzeiten der verwaltungsgerichtlichen Verfahren von durchschnittlich 28,2 Monaten zu Beginn der Legislaturperiode konnten auf zuletzt noch 16,4 Monate nahezu halbiert werden. Ziel ist es, noch schneller zu werden. Mit dem Haushalt 2024 wurden 15 zusätzliche Richterstellen an den Verwaltungsgerichten geschaffen. 22 befristete Stellen wurden verlängert. Zusätzlich wurde eine kontinuierliche Nachbesetzung aller, auch der befristeten Stellen, sichergestellt.

Fachkräfte für den niedersächsischen Arbeitsmarkt: Eine „Zentralstelle für das beschleunigte Fachkräfteverfahren in Niedersachsen“ wird ab Sommer 2025 bei der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen eingerichtet. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können dann dort in Vollmacht der jeweiligen ausländischen Person, die als Fachkraft nach Deutschland einreisen will, ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren beantragen. Die Bearbeitung dieser Verfahren wird landesweit zentral gebündelt, die 52 kommunalen Ausländerbehörden werden dadurch entlastet.

  Bildrechte: MI Niedersachsen, Henning Scheffen
Innenministerin Daniela Behrens zu Besuch in der Landesaufnahmebehörde Osnabrück.
Unter diesem Link finden Sie die gesamte Halbzeitbilanz der niedersächsischen Landesregierung in der 19. Legislaturperiode.

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