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Der elektronische Aufenthaltstitel

Der bislang als Klebeetikett im Reisepass enthaltene Aufenthaltstitel wird seit dem 01. September 2011 durch den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) in Form einer Chipkarte im handlichen Scheckkartenformat abgelöst.

Der eAT enthält neben den sichtbaren Daten wie z.B. Name und Anschrift einen kontaktlosen Chip, auf dem biometrische Daten (Fingerabdrücke und ein biometrisches Lichtbild) sowie ausländerrechtliche Auflagen gespeichert sind.

Mit der neuen Chip-Karte werden dem Inhaber die Abwicklung von Internetgeschäften, die Online-Kommunikation mit Behörden sowie die elektronische Signatur ermöglicht. Es liegt im Ermessen jedes Dokumenteninhabers, ob diese Online-Ausweisfunktion zur Anwendung kommen soll.

Ausführliche Informationen zum eAT entnehmen Sie bitte den in der Informationsspalte aufgeführten Internetseiten.

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