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Urlaub

Urlaubsanträge sind rechtzeitig (mindestens drei Wochen vor Beginn des beantragten Urlaubs) schriftlich auf dem Dienstweg, d.h. über die Sachbearbeiterin der zuständigen Regierungsvertretung, an das Oberlandesgericht zu richten. Zuvor muss auf dem Urlaubsantrag die Einverständniserklärung der/des Ausbilderin/Ausbilders am Arbeitsplatz sowie- soweit betroffen – der/des AG-Leiterin/Leiters eingeholt werden.

Für den Urlaubsantrag ist in den Bereichen der Oberlandesgerichte Braunschweig und Celle das bereitgestellte Formular Urlaubsantrag zu verwenden, beim Oberlandesgericht Oldenburg erfolgt der Urlaubsantrag formlos.

Antrag auf Sonderurlaub/Arbeitsbefreiung unter Weitergewährung der Bezüge

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