Niedersachsen klar Logo

Stiftungsrecht

Stiftungen zum Wohle der Allgemeinheit sind mehr denn je unverzichtbare Partner des Staates bei der Bewältigung diverser Aufgaben im kulturellen, wissenschaftlichen, ökologischen und sozialen Bereich. Stiftungen gestalten die Zukunft und sind ein wichtiger Ausdruck bürgerschaftlichen Engagements für die Allgemeinheit und den Mitmenschen.

Im Zuständigkeitsbereich der früheren Regierungsvertretung Hannover gibt es eine alte, reiche und vielfältige Stiftungskultur. Seit dem 13. Jahrhundert zeugen rechtsfähige privatrechtliche Stiftungen vom Einsatz der Bürger und ihres Vermögens für das Allgemeininteresse. So wurde das Stift zum Heiligen Geist im Jahre 1256 in Hannover errichtet. Mittlerweile sind es weit über 550 rechtsfähige Stiftungen, von denen die VolkswagenStiftung mit einem Fördervolumen von rund 100 Millionen Euro pro Jahr und einem Stiftungskapital von etwa 2,4 Milliarden Euro die größte ist.

Die stetig zunehmende Bereitschaft, privates Vermögen in Stiftungen anzulegen, verdient volle Unterstützung. Die Möglichkeit der steuerlichen Förderung dürfte Stiftungsgründungen sicherlich zusätzlich attraktiv machen.

Nach der Auflösung der Regierungsvertretung Hannover werden die Aufgaben der Stiftungsbehörde in diesem Bereich im Referat 63 des Ministeriums wahrgenommen.

Herrenhausen Bildrechte: Puppel

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Herr Stefan Schipporeit

Nds. Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung
Clemensstraße 17
30169 Hannover
Tel: 0511/120-4764
Fax: 0511/120-99-4764

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln