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Zukunftsvertrag Stadt Cuxhaven

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 30.05.2013; Fragestunde Nr. 60


Innenminister Boris Pistorius beantwortet die mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Marco Genthe, Christian Grascha, Dr. Gero Hocker und Jan-Christoph Oetjen (FDP)

Die Abgeordneten hatten gefragt:

Aufgrund des strukturellen Defizits im Haushalt der Stadt Cuxhaven haben die Landesregierung und die Stadt Cuxhaven vereinbart, einen Zukunftsvertrag mit Entschuldungshilfe zu schließen. Danach bot die Landesregierung an, 75 % der Kassenkredite zu übernehmen, falls die Stadt Cuxhaven 2012 selbst 6 Millionen Euro Einnahmen erwirtschaftet.

Die Stadt Cuxhaven hat diese Forderungen durch Einsparungen und Steuer- und Abgabenerhöhungen umgesetzt. Dadurch haben die Bürgerinnen und Bürger ihren Beitrag zur Entschuldung der Stadt geleistet. Seitdem wartet die Stadt Cuxhaven auf die Zusage des Landes für die avisierte Entschuldungshilfe.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie ist der genaue Sachstand dieses Vorhabens?

2. Wann wird die Landesregierung eine Entscheidung zur Entschuldungshilfe für Cuxhaven treffen?

3. In welcher Höhe wird die Entschuldungshilfe geleistet und nach welchen Kriterien?

Innenminister Boris Pistorius beantwortete namens der Landesregierung die Anfrage wie folgt:

Die Stadt Cuxhaven hat am 30.10.2012 einen Antrag auf Entschuldungshilfe gem. § 14 a Niedersächsisches Gesetz über den Finanzausgleich (NFAG) gestellt. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann die Stadt einen Haushaltsausgleich auch unter Einrechnung einer Entschuldungshilfe des Landes noch nicht darstellen. Hierzu bedarf es weiterer Konsolidierungsvorschläge der Stadt, die zurzeit in einem laufenden Diskussionsprozess zwischen Stadt und Land eruiert werden. Ob die Voraussetzungen für den Abschluss eines Zukunftsvertrages durch die Stadt darstellbar sind, kann gegenwärtig noch nicht beurteilt werden.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1.:

In den laufenden Verhandlungen wurde den Vertretern der Stadt Cuxhaven verdeutlicht, dass das Ziel eines Vertrages die Herstellung der dauerhaften Leistungsfähigkeit der Stadt Cuxhaven sein müsse. Des Weiteren wurde die Stadt Cuxhaven dazu aufgefordert, Konsolidierungsmaßnahmen umzusetzen, um ihrerseits zur Erreichung dieses Zieles beizutragen. Die Stadt Cuxhaven hat mit Einbringung des Haushaltes 2013 hierzu erste, bedeutende Anstrengungen unternommen. Ihr ist hierauf im März 2013 die Genehmigung des Haushaltes erteilt worden. Derzeit werden Verhandlungen geführt, um die Erstellung des Konzeptes für die Darstellung der dauerhaften Leistungsfähigkeit vorzunehmen.

Zu Frage 2.:

Nach Abschluss der Verhandlungen wird der erarbeitete Vertrag der Kommission Entschuldungshilfe aus Vertretern des Landes und der kommunalen Spitzenverbände zu Benehmensherstellung vorgelegt. Im Anschluss erfolgt die Entscheidung des Innenministers über den Abschluss des Vertrages.

Zu Frage 3.:

Gem. § 14 a Absatz 1 Satz 1 NFAG wird eine Entschuldungshilfe in Höhe von bis zu 75 vom Hundert der bis zum 31. Dezember 2009 aufgenommenen Liquiditätskredite gewährt. Die Höhe der Entschuldungshilfe richtet sich nach der Erforderlichkeit zum Ausgleich des Ergebnishaushaltes. Die Höhe der Entschuldungshilfe kann somit erst am Ende der Verhandlungen festgelegt werden.

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erstellt am:
31.05.2013

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