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Zugriff auf verschlüsselte Kommunikation: Ermittlungserfolge belegen Bedeutung für Sicherheitsbehörden

Pistorius: „Durch das Entschlüsseln sogenannter EncroChat-Daten können international agierende kriminelle Netzwerke entscheidend geschwächt werden“


Durch den Zugriff auf verschlüsselte Chat-Verläufe konnten Ermittlerinnen und Ermittler in Niedersachsen mehr als 145 Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie das Waffen- und Sprengstoffgesetz einleiten. Dabei wurden 795 Kilogramm Cannabisprodukte, 33 Kilogramm Kokain und über 32 Kilogramm synthetische Drogen sichergestellt.

Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, sagt: „Das Entschlüsseln von sogenannten EncroChat-Daten war ein großer Erfolg der Sicherheitsbehörden in Niedersachsen und auf internationaler Ebene. Diese Technik offenbart, wie vernetzt die Organisierte Kriminalität in unserer digitalen Welt agiert. Ich danke allen Beteiligten ganz herzlich für ihren wichtigen Einsatz.“

Mit Blick auf den jüngsten Beschluss des Landgerichts Berlin, wonach die aus der Überwachung des Kommunikationsdienstes EncroChat gewonnene Kommunikationsdaten einem Beweisverwertungsverbot unterliegen, sagte Pistorius: „Die Sicherheitsbehörden brauchen im digitalen Raum genauso schlagkräftige Ermittlungsmethoden wie im „analogen“ Bereich. Es kann nicht sein, dass wir mit den Ermittlungsmethoden des letzten Jahrhunderts Verbrechen bekämpfen sollen. Die aktuelle Entscheidung des Landgerichts Berlin ist für mich in diesem Zusammenhang nicht nachvollziehbar und steht auch im Widerspruch zu früheren Entscheidungen, z.B. des Oberlandesgerichts Hamburg und des Oberlandesgerichts Schleswig, die sich sehr ausführlich mit etwaigen Beweisverwertungsverboten bei der Verwendung der durch französische Strafverfolgungsbehörden übermittelten EncroChat-Daten auseinandergesetzt haben und jeweils zu dem Ergebnis gelangt sind, dass Beweisverwertungsverbote nicht bestehen. Nachdem die Staatsanwaltschaft Berlin angekündigt hat, Rechtsmittel einlegen zu wollen, bleibt abzuwarten, ob es zu einer Korrektur dieses Urteils durch das Kammergericht kommen wird.“


Artikel-Informationen

erstellt am:
06.07.2021

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