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Zielvereinbarung unterzeichnet: Mehr als 4,5 Mio. Euro Bedarfszuweisungen von Land und Landkreis zur Stabilisierung des Haushalts an die Gemeinde Hinte

Pistorius: „Wir setzen die bewährte und im Landkreis Aurich äußerst erfolgreiche Stärkung der kreisangehörigen Kommunen gemeinsam weiter fort.“


Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, und der Landrat des Landkreises Aurich, Harm-Uwe Weber, haben heute (23.08.2019) gemeinsam mit Bürgermeister Manfred Eertmoed eine Zielvereinbarung unterzeichnet, die die Grundlage für aktuelle Finanzzuweisungen an die Gemeinde Hinte bildet. Der Haushalt der Gemeinde wird dadurch bis 2022 um insgesamt 4.542.500,00 Euro entlastet. Das Land Niedersachsen gewährt eine Bedarfszuweisung in Höhe von 3.950.000,00 Euro. Der Landkreis Aurich ergänzt diesen Betrag um weitere 592.500,00 Euro.

Pistorius sagte bei der heutigen Unterzeichnung in Hinte: „Heute ist ein guter Tag für die Gemeinde Hinte. Mit dem frischen Geld kann nun ein großer Teil der Kassenkredite, die ein hohes Zinsrisiko darstellen, abgelöst werden. Mit dieser großen Unterstützung für die Gemeinde setzen wir die bewährte und im Landkreis Aurich äußerst erfolgreiche Stärkung der kreisangehörigen Kommunen gemeinsam weiter fort.“

Nachdem in den vergangenen Jahren die Gemeinden Juist, Ihlow, Großefehn, Dornum und Baltrum erfolgreiche Entschuldungs- und Stabilisierungsverfahren durchlaufen hatten, war es nun an der Zeit sich auch der Probleme der im Landkreis Aurich aktuell einzig verbliebenen Kommune mit erheblichen finanzwirtschaftlichen Schwierigkeiten zu widmen.

„Ich freue mich, dass wir gemeinsam mit dem Land die Entschuldungshilfen für sechs unserer Gemeinden hinbekommen haben – jetzt auch in Hinte. Damit stellen wir unsere Kommunen zukunftsfähig auf. Dies kommt uns als Landkreis auch insgesamt zugute“, so Landrat Harm-Uwe Weber.

Die Steuereinnahmekraft der Gemeinde ist äußerst gering und liegt mit 33,9 v.H. unterhalb des landesdurchschnittlichen Vergleichswertes. Damit zählt die Gemeinde zu den steuerschwächsten Kommunen in Niedersachsen. Dies ist auch eine der wesentlichen Ursachen für die prekäre Haushaltssituation der Gemeinde Hinte. Die eigenen Erträge reichen dort nicht aus, um die notwendigen Aufwendungen zu bestreiten. „Um dieser schwierigen Situation zu begegnen wird die Bedarfszuweisung in erster Linie zur Sicherstellung des Haushaltsausgleichs bewilligt. Um dabei Planungssicherheit für die Gemeinde zu erreichen, haben wir die über den Vereinbarungszeitraum 2018 bis 2022 notwendigen Haushaltsmittel in einer Summe bereitgestellt, so kann auch das Land seinen Teil zur Reduzierung des Defizits beitragen“, so der Minister weiter.

Der Bürgermeister, Manfred Eertmoed, zeigte sich sehr erfreut über die großzügige Zuweisung und äußerte sich bei der heutigen Übergabe sehr zuversichtlich: „Ich danke dem Land Niedersachsen und dem Landkreis Aurich für diese großartige Unterstützung und vor allen Dingen für die fairen und konstruktiven Gespräche. Die Gemeinde Hinte hat durch diese zusätzliche Bedarfszuweisung, der Ansiedlung von Windenergie in der Gemeinde Hinte, durch gestiegene Einwohnerzahlen und eine sparsame Haushaltspolitik der letzten Jahre die Möglichkeit ab dem Jahr 2023 ausgeglichene Haushalte vorzulegen.“

Möglichkeiten zu erörtern, wie sich nach der Stabilisierung des Haushalts auch ein Abbau der aufgelaufenen Alt-Defizite erreicht lässt, wird in den kommenden Haushaltsjahren gemeinsame Aufgabe von Landkreis, Gemeinde und Innenministerium bleiben. Die Zielvereinbarung ist über den aktuellen Finanzplanungszeitraum bis ins Jahr 2022 angelegt.

Eine Chance, aufgelaufene Fehlbeträge aus eigenen Kräften abzubauen, besteht, aufgrund ausbleibender Haushaltsüberschüsse, in Hinte kaum.

Bedarfszuweisungen sind gesonderte Finanzmittel innerhalb des kommunalen Finanzausgleichs, die das Innenministerium auf Antrag besonders finanzschwachen Kommunen gewährt, um so ihre Finanzkraft zu stärken. Es handelt sich bei den davon profitierenden Kommunen im Wesentlichen um solche, deren eigene Steuereinnahmekraft nicht annähernd ausreicht, um die erforderlichen Mittel zur Deckung der notwenigen Ausgaben zu erwirtschaften.

Bedarfszuweisungen bekommen ausschließlich Kommunen, die die eigene Konsolidierungsbereitschaft in überzeugender Weise unter Beweis gestellt haben.

Artikel-Informationen

erstellt am:
27.08.2019

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