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Weltweit erste Verurteilung eines IS-Täters wegen Völkermordes an den Jesiden: Pistorius lobt herausragende Ermittlungsarbeit der Polizei Oldenburg

Pistorius: „Das ist ein Meilenstein und ein klares Zeichen an alle IS-Unterstützer: Ihre Gräueltaten und Verbrechen bleiben nicht straflos“


Erfolgreiche Ermittlungen der Oldenburger Polizei gegen den selbsternannten Islamischen Staat (IS): Bereits am 30. November 2021 konnte vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main das international viel beachtete Strafverfahren um einen Angehörigen des sog. IS mit einer Verurteilung des Täters abgeschlossen werden. Die Generalbundesanwaltschaft hat nach Abschluss des Verfahrens, wie auch das Gericht bereits in seiner Urteilsbegründung, ausdrücklich die Arbeit der Zentralen Kriminalinspektion (ZKI) Oldenburg gelobt. Die Beamtinnen und Beamten haben durch ihre umfangreichen und intensiven Ermittlungen eine Verurteilung des Beschuldigten als Angehörigen des IS wegen Völkermordes, Verbrechen gegen die Menschlichkeit mit Todesfolge, Kriegsverbrechen gegen Personen mit Todesfolge und Beihilfe zum Kriegsverbrechen ermöglicht. Es ist damit das weltweit erste Urteil, mit dem festgestellt wurde, dass es sich bei dem Vorgehen des selbsternannten IS gegen Angehörige der jesidischen Religion um Völkermord gehandelt hat.

Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, sagt: „Dank der hartnäckigen und hervorragenden Ermittlungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ZKI Oldenburg konnte die Generalbundesanwaltschaft weltweit erstmals einen Kriegsverbrecher des IS für seine abscheulichen Taten zur Verantwortung ziehen und lebenslang hinter Gitter bringen. Das ist ein großartiger Erfolg der Polizei, der Justiz und für die Menschlichkeit. Die beteiligten Beamtinnen und Beamte haben mir in einem sehr beeindruckenden persönlichen Gespräch geschildert, wie es Ihnen unter Beteiligung vieler anderer internationalen Stellen gelungen ist, die Beweise so zusammenzuführen, dass dieses historische Urteil möglich werden konnte. Ich benutze dieses Wort nur sehr selten, aber das hat mich wirklich stolz auf die Arbeit unserer Polizei gemacht!

Andererseits bin ich fassungslos, mit welchen Gräueltaten sich auch die deutschen Strafverfolgungsbehörden noch Jahre nach der weitgehenden Niederschlagung des IS zu befassen haben, wieviel Leid dessen Angehörige über die gescholtene Region und die Menschen dort gebracht haben, die versklavt, gefoltert und ermordet wurden. Auch, wenn diese Verurteilung kein Opfer dieser Grausamkeiten zurückbringen kann: Wir sind es ihnen und ihren Hinterbliebenen schuldig, diese menschenverachtenden Verbrechen auch bei uns zu verfolgen. Damit eine Verurteilung überhaupt möglich ist, sind so anspruchsvolle Ermittlungen wie in diesem Einzelfall notwendig. Dem Dank des Generalbundesanwaltes an die Ermittlerinnen und Ermittler Oldenburger Polizei schließe ich mich als Niedersächsischer Innenminister uneingeschränkt an.“

Unter der Sachleitung des Generalbundesanwalts (GBA) wurde die ZKI Oldenburg mit der Durchführung der Ermittlungen beauftragt. Dazu leistete sie umfangreiche Auswerte-, Recherche- und Ermittlungsarbeiten, die maßgeblich auch durch die Expertise der eingebundenen Islamwissenschaftler der Polizei Niedersachsen begleitet wurden. Zudem haben auch Spezialkräfte die Erhebung wesentlicher Beweismittel und die schlussendliche Festnahme ermöglicht.

Oldenburgs Polizeipräsident Johann Kühme betont: „Insgesamt also ein sehr gutes und wichtiges Ergebnis polizeilicher Teamarbeit durch die Zusammenführung unterschiedlicher Expertisen und Disziplinen. Ich freue mich sehr für die Kolleginnen und Kollegen über diese besondere Wertschätzung ihrer Ermittlungsarbeit. Auch ich spreche ihnen Respekt, Dank und Anerkennung aus.“

Nach fast zweieinhalb Jahren Verhandlungsdauer hat der 5. Strafsenat (Staatsschutzsenat) des OLG Frankfurt am Main am 30. November 2021 den 29-jährigen Angeklagten des Völkermordes in Tateinheit mit einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit mit Todesfolge, einem Kriegsverbrechen gegen Personen mit Todesfolge, Beihilfe zu einem Kriegsverbrechen gegen Personen in zwei tateinheitlichen Fällen sowie Körperverletzung mit Todesfolge schuldig gesprochen und ihn deswegen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.

Abschließend sagte Minister Pistorius: „Dieser Fall belegt, dass unsere organisatorischen Maßnahmen, die Spezialdienststellen in Niedersachsen personell flächendeckend noch weiter zu verstärken und hochspezialisierte Ermittler, Analytiker, Islamwissenschaftler und IT-Experten einzusetzen, richtig gewesen sind.“


Artikel-Informationen

erstellt am:
20.01.2022

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