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Vorratsdatenspeicherung

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 12.12.2013; Dringliche Anfrage 26a

Innenministers Boris Pistorius beantwortet die dringliche Anfrage der Fraktion der FDP

Sehr geehrte Damen und Herren,

die niedersächsische Landesregierung steht für einen starken Datenschutz. Nicht etwa erst nach Bekanntwerden der NSA-Spähaffäre, sondern bereits unmittelbar nach der gewonnenen Landtagswahl hat die Regierungskoalition beschlossen, sich über den Bundesrat für einen hohen datenschutzrechtlichen Standard auch auf der EU-Ebene einzusetzen.

Zudem werden wir in dieser Legislaturperiode ein neues Landesdatenschutzgesetz ausarbeiten, mit dem wir in Niedersachsen einen unabhängigen, bürgernahen und effizienten Datenschutz verwirklichen.

Der Datenschutz ist bei der Niedersächsischen Landesregierung also zweifellos in guten Händen!

Wir alle wissen seit den im Sommer bekannt gewordenen Enthüllungen von Edward Snowden, dass ausländische Nachrichtendienste ohne konkrete Verdachtsmomente unsere Telefonate und elektronische Kommunikation abgeschöpft haben.

Klar ist: Das ist ein veritabler Skandal bisher ungeahnten Ausmaßes. Hier werden Grund- und Menschenrechte mit Füßen getreten. Klar ist auch: Im Staat des Grundgesetzes sind derartige Überwachungsmethoden nichts als schwere Verstöße gegen unsere Verfassung!

Schon von Verfassung wegen ist es unseren Sicherheitsbehörden strikt untersagt, die Inhalte der Kommunikation unserer Bürgerinnen und Bürger ohne konkrete Verdachtsmomente auszuspähen.

Das gilt ohne wenn und aber auch unter den Bedingungen des Informationszeitalters!

Auch bei der Vorratsdatenspeicherung geht es keineswegs um Kommunikationsinhalte,

sondern um die Speicherung von Verbindungsdaten: das sind Rufnummern, Internetprotokolladressen oder Angaben über Zeit und Dauer von Internet- oder Telefonverbindungen.

Die Vorratsdatenspeicherung ist europäisches Recht. Deutschland ist verpflichtet, europäische Richtlinien in nationales Recht umzusetzen. Das gilt selbstverständlich auch für die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung.

In der Anfrage wird der Berliner Koalitionsvertrag angesprochen. Zum jetzigen Zeitpunkt verbietet es sich allerdings, bereits über konkrete Fragen der Umsetzung des Koalitionsvertrages zu fabulieren. Denn bekanntlich führt die SPD zurzeit noch eine Mitgliederbefragung darüber durch, ob die Partei in die ausgehandelte Große Koalition im Bund eintreten soll.

Dieser Entscheidung der SPD-Parteibasis werde ich nicht vorgreifen.

Das Bundesverfassungsgericht hat im März 2010 die ursprünglichen bundesrechtlichen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig erklärt – und das übrigens mit sehr überzeugenden Gründen, wie ich finde. Zur ganzen Wahrheit gehört freilich auch, dass die Karlsruher Richter keineswegs die Vorratsdatenspeicherung als solche verworfen haben.

So weist das Verfassungsgericht in seinem Urteil darauf hin, dass eine Vorratsdatenspeicherung nicht von vorn herein verfassungswidrig sei. Und mehr noch: In dem Urteil wird anerkannt, dass es gute sicherheitspolitische Gründe für dieses Ermittlungsinstrument gibt.

So stellen die Richter ausdrücklich fest:

Durch die Vorratsdatenspeicherung werden – Zitat – „Aufklärungsmöglichkeiten geschaffen, die sonst nicht bestünden und angesichts der zunehmenden Bedeutung der Telekommunikation auch für die Vorbereitung und Begehung von Straftaten in vielen Fällen erfolgversprechend sind“ (Rn. 207)

Und weiter heißt es in dem Urteil – Zitat –:

Eine „Rekonstruktion gerade der Telekommunikationsverbindungen“ ist „für eine effektive Strafverfolgung und Gefahrenabwehr von besonderer Bedeutung“ (Rn. 216).

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil die Umsetzung der EU-Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung also nicht aus prinzipiellen Gründen für verfassungswidrig erklärt, sondern aus Gründen ihrer konkreten Ausgestaltung.

Das bedeutet: Wenn der deutsche Gesetzgeber es handwerklich besser macht, dann wird Karlsruhe die Regelung nicht scheitern lassen. Ich betone das auch deshalb, weil dieser wichtige Aspekt in der überhitzten Debatte zur Vorratsdatenspeicherung gerne unterschlagen wird, meine verehrten Damen und Herren von der FDP.

Die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger und der Datenschutz sind gleichrangige Verfassungsgüter. Es wäre ein kapitaler Fehler, sie gegeneinander ausspielen zu wollen.

Aus meiner Sicht ist die Frage einer verfassungskonformen Neuregelung gegenwärtig allerdings nicht akut. Denn es sind zwei Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof anhängig, welche die Rechtmäßigkeit besagter Richtlinie zum Gegenstand haben.

Das österreichische und das irische Verfassungsgericht stellen dem EuGH diese Frage:

Ist die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung mit europäischen Grundrechten vereinbar?

Gerade in diesen Minuten wird der Generalanwalt seine Schlussanträge verkünden. Ich rechne deshalb im Frühjahr des kommenden Jahres mit einer Entscheidung des Gerichts.

Warten wir doch erst einmal diese Gerichtsentscheidung ab!

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:


Zu Frage 1:

Bei der Umsetzung von EU-Recht steht nicht das Land Niedersachsen, sondern der Bundesgesetzgeber in der Pflicht.

Die Frage, wie Niedersachsen im Bundesrat über eine etwaige Gesetzesvorlage zur Vorratsdatenspeicherung abstimmen wird, hängt von der konkreten Ausgestaltung der Vorlage ab.

Sowohl das Ob als auch das Wie eines entsprechenden Gesetzentwurfs sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt völlig offen.

Zudem bleibt abzuwarten, ob und inwieweit die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung überhaupt Bestand haben wird. Vor diesem Hintergrund verbietet sich jede Aussage über ein konkretes Abstimmungsverhalten der niedersächsischen Landesregierung.

Zu Frage 2:

Die niedersächsische Landesregierung wird sich über den Bundesrat für einen hohen datenschutzrechtlichen Standard auch auf der EU-Ebene einzusetzen.

Das gilt auch für den Fall einer Überarbeitung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung.

Zu Frage 3:

Für die niedersächsische Landesregierung ist der Datenschutz von zentraler Bedeutung. Vor diesem Hintergrund setzt sich die niedersächsische Landesregierung in allen relevanten Rechtsbereichen für eine Stärkung des Schutzes der Daten unserer Bürgerinnen und Bürger ein – nicht nur gegenüber staatlichen, sondern auch gegenüber privaten Einrichtungen.

So bereitet die Landesregierung gegenwärtig beispielsweise im Versammlungsrecht eine Gesetzesnovelle vor, die insbesondere der Verbesserung des Datenschutzes dient, indem etwa der Umfang der anzugebenden personenbezogenen Daten von Versammlungsleitern reduziert werden soll.

Eine Novellierung des Gefahrenabwehrrechts wird beispielsweise die Einschränkung der Videoüberwachung vorsehen.

Und – um ein letztes Beispiel zu nennen – über den Bundesrat fordert die Landesregierung gegenwärtig einen weit reichenden Datenschutz für Beschäftigte ein.

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
12.12.2013
zuletzt aktualisiert am:
13.12.2013

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