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erstellt am:
16.01.2026
Behrens: „Das Verfahren steht beispielhaft für unsere Bemühungen, Verwaltung mit Hilfe der Digitalisierung zu modernisieren und Abläufe zu vereinfachen“
Nach dem Inkrafttreten des Niedersächsischen Kommunalfördergesetzes (NKomFöG) hat das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung die Niedersächsische Kommunalfördergesetzverordnung (NKomFöGVO-MI) erlassen. Mit dieser Verordnung wird der Pakt für Kommunalinvestitionen umgesetzt, den die Niedersächsische Landesregierung im März 2025 gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden vereinbart hat. Über den Pakt stellt das Land den Kommunen unter anderem insgesamt 600 Millionen Euro zur Förderung kommunaler Investitionen zur Verfügung. Zur schnellen Unterstützung der kommunalen Investitionstätigkeit hat das Land im vergangenen Jahr bereits 400 Millionen Euro ohne Antrag an die Kommunen ausgezahlt. Die verbleibenden 200 Millionen Euro können ab sofort unbürokratisch über einen Online-Dienst beantragt und abgerufen werden.
Die Niedersächsische Ministerin für Inneres, Sport und Digitalisierung, Daniela Behrens, sagt dazu:
„Unser Ziel war es, den Kommunen ein Verfahren an die Hand zu geben, das klar strukturiert ist und sich an den praktischen Anforderungen der kommunalen Verwaltung orientiert. Ich freue mich besonders, dass es innerhalb weniger Monate und getreu unserem Motto ‚einfacher, schneller, günstiger‘ gelungen ist, ein vollständig digitales Förderverfahren zu entwickeln. Damit sind nun alle Schritte – vom Mittelabruf bis zum Nachweis – übersichtlich und nachvollziehbar in einem rein digitalen Verfahren zusammengeführt. Dieses Förderverfahren steht damit beispielhaft für unsere Bemühungen, Verwaltung mit Hilfe der Digitalisierung zu modernisieren und Abläufe zu vereinfachen.“
Der eigens eingerichtete und nun einsatzbereite Online-Dienst ermöglicht einen benutzerfreundlichen, medienbruchfreien und schlanken Abruf der noch zur Verfügung stehenden 200 Millionen Euro aus dem Pakt für Kommunalinvestitionen.
Der Online-Dienst ist zugleich so konzipiert, dass darüber nicht nur der Mittelabruf, sondern auch die vollständige Dokumentation der Verwendung der gesamten 600 Millionen Euro abgewickelt wird. Die Bündelung von Antragstellung, Mittelbewirtschaftung und Verwendungsnachweis in einem einheitlichen Verfahren schafft nachvollziehbare Abläufe und eine verlässliche Grundlage für eine transparente und nachhaltig angelegte Förderpraxis.
Von den 600 Millionen Euro erhalten die Gemeinden 50,9 Prozent, die Landkreise und kreisfreien Städte 49,1 Prozent. Die Verteilung innerhalb der Ebenen erfolgt nach der Einwohnerzahl, wobei jede Kommune einen Mindestbetrag in Höhe von 200.000 Euro erhält.