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erstellt am:
06.10.2023
Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport (MI) hat Herrn Polizeivizepräsidenten Uwe Lange Ende August 2023 von der Wahrnehmung der Geschäfte der Leitung der Zentralen Polizeidirektion Niedersachsen (ZPD) entbunden und zugleich an die Polizeiakademie Niedersachsen abgeordnet. Hiergegen hat Herr Lange Klage beim Verwaltungsgericht Hannover erhoben und gleichzeitig einen Eilantrag gestellt.
Das Verwaltungsgericht hat mit heutigem Beschluss im Eilrechtsverfahren die Entscheidung des MI bestätigt, Herrn Lange von der Leitung der ZPD zu entbinden. Im Übrigen hat das Verwaltungsgericht die aufschiebende Wirkung der Klage von Herrn Lange gegen seine Abordnung an die Polizeiakademie Niedersachsen angeordnet. Hinsichtlich der Abordnungsverfügung bestünden Zweifel daran, ob das MI sein Ermessen ordnungsgemäß ausgeübt hat. Ob sich diese Zweifel bestätigen lassen, wird das Hauptsachverfahren ergeben.
Das MI wird die Entscheidung nun prüfen und entscheiden, ob Rechtsmittel eingelegt oder ggf. weitere rechtliche Maßnahmen eingeleitet werden.
Gegen die Entscheidung kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Verwaltungsgericht Hannover eingelegt werden.