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Verleihung des Bachelor of Arts an 772 angehende Polizeikommissarinnen und Polizeikommissare in Niedersachsen

Pistorius: „Das Bachelorstudium ist die ideale Grundlage für den Dienst in der modernen niedersächsischen Bürgerpolizei“


Verleihung des Bachelor of Arts an 772 angehende Polizeikommissarinnen und Polizeikommissare in Niedersachsen   Bildrechte: Nds. Ministerium für Inneres und Sport
Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, hat heute (30.09.2019) in Hannover 772 Studierenden nach ihrem erfolgreichem Studium an der Polizeiakademie Niedersachsen den Bachelor of Arts verliehen: „Mit Ihrer Entscheidung, sich zu Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten ausbilden zu lassen, haben Sie sich für einen vielfältigen und spannenden Beruf entschieden. Polizistin oder Polizist zu sein, das ist eine Lebenseinstellung, eine Überzeugung: Diese jungen Frauen und Männer treten für das Gemeinwohl in unserer Gesellschaft ein, sie setzen sich für die Sicherheit der Menschen vor Ort ein und übernehmen damit große Verantwortung. Das ist nicht selbstverständlich. Ich freue mich, dass Sie diesen Weg gegangen sind und jetzt zur Polizei Niedersachsen gehören.“

Die Absolventinnen und Absolventen wurden im Rahmen des dreijährigen Bachelorstudiums mit einem hohen Praxisbezug intensiv auf die anspruchsvollen Aufgaben in der Polizeiarbeit vorbereitet. Die angehenden Polizeikommissarinnen und -kommissare werden ihren Dienst künftig in den Einsatzhundertschaften der Zentralen Polizeidirektion Niedersachsen sowie in den Einsatz- und Streifendiensten und den ermittelnden Organisationseinheiten der sechs Flächenpolizeidirektionen versehen. Boris Pistorius: „Die Anforderungen an den Polizeiberuf sind in den vergangenen Jahren immer weiter gestiegen, etwa durch die wachsende Bedrohung durch den islamistischen Terrorismus oder die fortschreitende Dynamik der Digitalisierung. Zusätzlich müssen wir feststellen, dass die Sprache in unserer Gesellschaft zunehmend verroht – und das hat Folgen: Diese Verrohung senkt die Schwelle zur Gewaltbereitschaft und führt, insbesondere im rechtsextremistischen Bereich, zu Hass, Hetze oder sogar zu Gewalt. Auch darauf muss die Polizei reagieren. Deshalb brauchen wir junge und motivierte Polizeibeamtinnen und -beamte, die dazu beitragen, dass sich die Polizei weiterentwickelt und den Anforderungen auch in Zukunft gerecht wird.“

Die 772 Studierenden sind u.a. Teil des seit 2016 initiierten Personalverstärkungsprogramms. Sie sind nicht nur der Nachersatz für ausscheidende Kolleginnen und Kollegen, sondern Bestandteil des zusätzlichen Personalaufwuchses in den Polizeibehörden. Bis 2022 werden hierdurch ca. 1.200 Polizistinnen und Polizisten mehr ihr Studium an der Akademie beenden und die Kolleginnen und Kollegen in den Polizeibehörden unterstützen.

Minister Pistorius: „Bereits 2016 haben wir begonnen, über den Bedarf hinaus Nachwuchs einzustellen und auszubilden. Nun hat der erste dieser Jahrgänge sein Studium beendet und wird die Polizeibehörden vor Ort unterstützen.“

Hintergrund:

Zum 01.10.2019 werden die 772 Absolventinnen und Absolventen der Polizeiakademie Niedersachen in folgenden Größenordnungen in den Polizeibehörden ihren Dienst versehen:

- Polizeidirektion (PD) Braunschweig 101

- PD Göttingen 75

- PD Hannover 125

- PD Lüneburg 137

- PD Oldenburg 65

- PD Osnabrück 47

- Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen 222

Dass es regelmäßig gelingt, auch bei stark erhöhten Einstellungsbedarfen gut geeignete Bewerberinnen und Bewerber für den Dienst in der Polizei Niedersachsen zu gewinnen, ist u.a. auch auf die umfangreichen Anstrengungen der letzten Jahre zurückzuführen.

Im Wesentlichen waren dies

- die Schaffung von 3.500 zusätzliche Beförderungsmöglichkeiten nach A 10 und A 11 NBesG
(je 1.750) durch Stellenhebungsprogramme der Landesregierungen seit 2014,

- die Wiedereinführung der Heilfürsorge für alle Polizistinnen und Polizisten bei gleichzeitiger Absenkung des zu leistenden Eigenanteils auf 1,3% des Grundgehaltes,

- die Erhöhung der Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten (DuZ),

- die Entlastung der Polizei von vollzugsfernen Aufgaben durch vermehrte Einstellung von Verwaltungspersonal und Spezialisten und

- die sog. Erfüllungsübernahme, also die Übernahme von Schmerzensgeldansprüche durch den Dienstherrn.

Artikel-Informationen

erstellt am:
01.10.2019

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