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Unterstützung für Clausthal-Zellerfeld: Staatssekretär Manke übergibt Förderbescheide in Höhe von mehr als 850.000 Euro

Manke: „Von diesen Bescheiden werden in der Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld viele, nicht nur sportbegeisterte, Menschen profitieren“


Der Niedersächsische Staatssekretär für Inneres und Sport hat heute (13.07.2022) der Stadt Clausthal-Zellerfeld Bescheide in Höhe von mehr als 850.000 Euro überreicht. Die Mittel stammen aus dem Sportstättensanierungsprogramm und aus Bedarfszuweisungen für besonders finanzschwache Kommunen.

Staatssekretär Manke: „Ich freue mich sehr, heute der Bürgermeisterin der Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld diese beiden Bescheide überreichen zu können. Damit trägt das Land Niedersachsen einerseits dazu bei, die Belastungen des Haushalts der Stadt Clausthal-Zellerfeld abzufedern. Andererseits wird die Sportstätte der TSG Wildemann mit Hilfe unserer Förderung sicherer, energetischer, moderner und damit zukunftsfest gemacht. Somit profitieren viele, nicht nur sportbegeisterte, Menschen hier vor Ort.“

Das Land Niedersachsen hat für die Jahre 2019 bis 2022 ein insgesamt 100 Millionen Euro umfassendes Sportstättensanierungsprogramm aufgelegt, um die Sportstätteninfrastruktur in Niedersachsen aufrecht zu erhalten. Die Stadt Clausthal-Zellerfeld erhält aus diesen Mittel eine Förderung zur Sanierung der Sportstätte der TSG Wildemann in Höhe von 96.000 Euro. Im Jahr 2022 gehen insgesamt 53 Förderbescheide in Höhe von insgesamt 19 Millionen Euro an die Kommunen. Unter den zu fördernden Maßnahmen befinden sich 29 Sporthallen, 11 Hallenschwimmbäder sowie vier Sportplätze, sechs Laufbahnen und drei sonstige Maßnahmen (wie z. B. Mehrzweckgebäude).

Die bewilligte Bedarfszuweisung von 760.000 Euro dient dem Haushaltsausgleich, der Stärkung der Kassenliquidität und dem teilweisen Abbau der bis zum Jahresabschluss aufgelaufenen Fehlbeträge der Stadt Clausthal-Zellerfeld.


Insgesamt 25 besonders finanzschwachen und überdurchschnittlich hoch verschuldeten Landkreisen, Städten, Gemeinden und Samtgemeinden in Niedersachsen werden in diesem Jahr Bedarfszuweisungen gewährt. Die Bedarfszuweisung stellt eine Unterstützung im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs dar. Im laufenden Antragsverfahren sind Bedarfszuweisungen Höhe von insgesamt 60,35 Mio. Euro vorgesehen.

Bedarfszuweisungen bekommen ausschließlich Kommunen, die die eigene Konsolidierungsbereitschaft in überzeugender Weise unter Beweis gestellt haben.

Folgende Maßnahmen werden gefördert:

Sanierung der Sportstätte der TSG Wildemann

  • u. a. zur Erneuerung der Heizung, Erneuerung der Treppe zum Heizungskeller, Sanierung der Duschen und Sanitäranlagen, Austausch der Geräteraumtore (Garagentore), Austausch der Flutlichtanlage durch LED-Beleuchtung
  • Gesamtkosten: 120.000 €
  • Landeszuwendung: 96.000 €

Bedarfszuweisung wegen einer außergewöhnlichen Lage im Verfahren 2022

  • bewilligte Bedarfszuweisung dient dem Haushaltsausgleich, der Stärkung der Kassenliquidität und dem teilweisen Abbau der bis zum Jahresabschluss aufgelaufenen Fehlbeträge
  • Landeszuwendung: 760.000 €


Artikel-Informationen

erstellt am:
13.07.2022

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