Sicherheitslage bei Abschiebungen nach Somalia
Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 13.12.2013; Fragestunde Nr. 4
Innenminister Boris Pistorius beantwortet die mündliche Anfrage der Abgeordneten
Filiz Polat (GRÜNE).
Die Abgeordnete hatte gefragt:
Laut aktuellen Berichten von Amnesty International (ai) und anderen Menschenrechtsorganisationen ist die Sicherheitslage in Somalia immer noch höchst instabil. Daher warnt ai vor völkerrechtswidrigen Rückführungen von Flüchtlingen nach Mogadishu und in andere Teile von Zentral- und Südsomalia. Die andauernde Präsenz der al-Shabab-Miliz und auch die bewaffneten Konflikte in der Region sorgen dafür, dass die Sicherheitslage instabil und das Risiko von Menschenrechtsverletzungen real bleiben. Durch Abschiebungen nach Somalia würde eine Gefährdung der Flüchtlinge in Kauf genommen. Dies verstoße, so ai, gegen das Non-Refoulement-Prinzip. Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte urteilte im Juni 2011, dass die Rückführung von Personen nach Somalia nur in Ausnahmefällen zulässig ist.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie viele ausreisepflichtige Personen aus Somalia halten sich derzeit in Niedersachsen auf?
2. Wie viele ausreisepflichtigen Personen aus Somalia wurden seit 2010 durch Land Niedersachsen zwangsweise nach Somalia zurückgeführt und auf welche Art und Weise?
3. Gibt es eine Empfehlung der Bundesregierung an die Bundesländer, Abschiebungen ausreisepflichtiger Personen aus Somalia durch einen Abschiebestopp zu unterbinden?
Innenminister Boris Pistorius beantwortete namens der Landesregierung die Anfrage wie folgt:
Vor dem Hintergrund der allgemeinen politischen Lage in Somalia, der prekären Versorgungslage der somalischen Bevölkerung und der Tatsache, dass Deutschland bereits seit mehreren Jahren keine diplomatische Vertretung mehr in Somalia unterhält, werden aus Niedersachsen bereits seit mehr als einem Jahrzehnt ausreisepflichtige somalische Staatsangehörige nicht mehr abgeschoben.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:
Zu 1.
Laut Ausländerzentralregister hielten sich am 30.06.2013 in Niedersachsen neunzehn somalische Staatsangehörige auf, die zur Ausreise verpflichtet waren.
Zu 2.
Aus Niedersachsen wurden seit 2010 keine somalischen Staatsangehörige nach Somalia zurückgeführt.
Zu 3.
Die Bundesregierung hat den Ländern keine Empfehlungen zur Aussetzung der Abschiebung von ausreisepflichtigen Personen nach Somalia gegeben. Es gab bisher auch keine Veranlassung für eine solche Empfehlung, da bereits seit vielen Jahren Abschiebungen dorthin tatsächlich unmöglich sind.