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Schule für den Verfassungsschutz

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 29.08.2013; Fragestunde Nr. 43

Innenminister Boris Pistorius beantwortet die mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Stefan Birkner, Dr. Marco Genthe und Jan-Christoph Oetjen (FDP).

Die Abgeordneten hatten gefragt:

Die Schule für Verfassungsschutz (SfV) wurde im Jahre 1955 gegründet. Sie hat sich zu einer gemeinsamen Bildungseinrichtung der Verfassungsschutzbehörden im Bund und in den Ländern sowie des Amtes für den Militärischen Abschirmdienst (MAD) entwickelt. Basis hierfür ist das gemeinsame Schulabkommen aus dem Jahr 2000, das zwischen Bund und Ländern abgeschlossen wurde.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie hoch ist der Anteil der niedersächsischen Auszubildenden in der gemeinsamen Ausbildungseinrichtung?

2. Wie hoch ist der Anteil der Mitarbeiter des Niedersächsischen Verfassungsschutzes, die die Ausbildung in der gemeinsamen Ausbildungseinrichtung durchlaufen haben?

3. Wie bewertet die Landesregierung die Arbeit der gemeinsamen Ausbildungseinrichtung?

Innenminister Boris Pistorius beantwortete namens der Landesregierung die Anfrage wie folgt:

Bund und Länder unterhalten nach ihrem am 01.01.2000 in Kraft getretenen Abkommen die Schule für Verfassungsschutz (SfV) als gemeinsame Bildungseinrichtung der Verfassungsschutzbehörden und des Militärischen Abschirmdienstes (MAD). Auf der Grundlage dieses Abkommens dient die SfV zum einen als Ausbildungsstätte für Anwärterinnen und Anwärter des mittleren Dienstes des Bundes und zum anderen für die Fortbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verfassungsschutzbehörden der Länder, des Bundes und des MAD. Demzufolge tragen Bund und Länder gemeinsam die aus der Unterhaltung der SfV entstehenden Kosten im Verhältnis von 70 % Kostenanteil des Bundes und 30 % Kostenanteil der Länder. Der jeweilige Kostenanteil der einzelnen Länder bestimmt sich nach deren Bevölkerungszahl und der erzielten Steuereinnahmen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:


Zu 1.:

An der SfV werden nur Anwärterinnen und Anwärter des mittleren Dienstes des Bundes ausgebildet.

Bezogen auf den Bereich der Fortbildung wurde die SfV vom niedersächsischen Verfassungsschutz an 1025 Personentagen für 207 Lehrgangsplätze genutzt. Damit hat Niedersachsen über 13 % der von den Verfassungsschutzbehörden der Länder insgesamt genutzten Personentagen in Anspruch genommen. Das große Interesse an den Fortbildungsangeboten der SfV führte in 2012 zu einem positiven Kosten-/Nutzenverhältnis, da sich der von Niedersachsen zu tragende Anteil an den von den Ländern aufzubringenden Kosten lediglich auf 9.4 % beläuft.

Zu 2.:

Siehe Vorbemerkung und Antwort zu 1.

Zu 3.:

Gerade auch im Reformprozess zur Neuausrichtung des Verfassungsschutzes kommt der Fortbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine noch wichtigere Rolle zu. Die SfV dient als Plattform für die gemeinsame Fortbildung der Verfassungsschutzbehörden und unterstützt die verstärkte Kooperation im Verfassungsschutzverbund. Sie hat ihr Lehrprogramm in den letzten Jahren kontinuierlich weiterentwickelt, was sowohl zu einer qualitativen Steigerung als auch zu einem größeren Seminarangebot geführt hat. Wegen des breiten Spektrums an qualitativ hochwertigen verfassungsschutzspezifischen Fortbildungsseminaren ist die SfV für den niedersächsischen Verfassungsschutz die bei weitem wichtigste Fortbildungseinrichtung, die für die Weiterbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ganz überwiegend genutzt wird.

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erstellt am:
04.09.2013

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