Schünemann: „Strafverfolgung terroristischer Vereinigungen muss erleichtert werden!“
HANNOVER. Der Niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann fordert eine Erweiterung des Straftatbestandes der Bildung terroristischer Vereinigungen (§ 129a StGB). „Ich werde der Bund-Länder-Regierungskommission Rechtsextremismus empfehlen, dass der entsprechende Paragraf 129a des Strafgesetzbuches auch bei Brand- und Sprengstoffdelikten angewendet werden kann und der Generalbundesanwalt zuständig wird“, sagt Innenminister Uwe Schünemann am Montag in Hannover. Die bis 2003 geltende Rechtslage müsse wieder hergestellt werden.
Nach der Neuregelung im Jahr 2003 konnte eine Gruppe bei Begehung gemeingefährlicher Straftaten nur unter engen Voraussetzungen als terroristische Vereinigung verfolgt werden, nämlich u. a. nur, wenn die Tat geeignet ist, den Staat objektiv betrachtet erheblich zu beschädigen. In der Praxis ist so eine entsprechende Verfolgung regelmäßig nicht möglich.
Bereits im damaligen Gesetzgebungsverfahren, das der Umsetzung des EU-Rahmenbeschlusses zur Terrorismusbekämpfung diente, äußerten Experten aus Wissenschaft, Richter- und Anwaltschaft massive Kritik an der Umsetzung, da sie die Terrorismusbekämpfung verschlechtern werde.
„Vereinigungen, die sich zur Begehung von zum Beispiel Sprengstoffanschlägen zusammenschließen, müssen wieder per se als terroristisch nach §129a Abs.1 StGB eingestuft werden können. Uns geht es darum, dass diese Einschränkungen des Strafgesetzbuches aufgehoben werden“, so der Innenminister.
Es sei nicht hinnehmbar, dass nach derzeitiger Gesetzeslage Mitglieder einer rechtsextremistischen Vereinigung - ähnlich des NSU in seiner Anfangszeit - regelmäßig nicht aufgrund des Tatvorwurfs der Bildung einer terroristischen Vereinigung verfolgt werden, wenn sie sich zunächst auf die Begehung von Brand- oder Sprengstoffanschlägen beschränken: „Nach den bereits jetzt aus der Aufarbeitung des Verfahrenskomplexes NSU zu ziehenden Erkenntnissen ist schon in einem frühen Stadium ein konzertiertes Vorgehen bei länderübergreifenden Erscheinungsformen des gewalttätigen Extremismus unbedingt erforderlich“, so Minister Schünemann.
Als Grund für seine Forderung führte Schünemann die frühe Zuständigkeit des Generalbundesanwaltes bei der Verfolgung terroristischer Vereinigungen an. „Wir erreichen durch die Gesetzesänderung, dass der Generalbundesanwalt auch in diesen Deliktszusammenhängen originär zuständig wird. Damit ist die Möglichkeit gegeben, die Ermittlungen für eine effektive Strafverfolgung derartiger Vereinigungen zu bündeln und Ermittlungsmaßnahmen bundesweit zu koordinieren“, so der Minister.
Auch angesichts der zunehmenden Militanz im Bereich der linksextremistischen Szene und der von Minister Schünemann bereits wiederholt geforderten Gesamtstrategie gegen den gewaltsamen Linksextremismus kommt einer Änderung des § 129a StGB Bedeutung zu. Minister Schünemann wies auf verschiedene in den letzten Jahren in Niedersachsen aber auch bundesweit durchgeführte Brandanschläge hin. Bei diesen, dem Bereich der linksextremistisch motivierten Gewaltkriminalität zuzurechnenden Anschlägen, kam es über hohe Vermögensschäden hinaus auch zu beträchtlichen Gefährdungen von Menschenleben.
Aus diesen Gründen gilt es nunmehr das notwendige rechtspolitische Signal zu geben.
„Ich werde daher den Mitgliedern der Bund-Länder-Regierungskommission Rechtsterrorismus empfehlen, den Vorschlag einer entsprechenden Änderung des § 129a StGB aufzugreifen“, so Minister Schünemann.