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Schünemann begrüßt Bundesverfassungsgerichts-Entscheidung zum Einsatz der Bundeswehr im Inland


HANNOVER. „Der heutige Tag ist ein guter Tag für die Innere Sicherheit in Deutschland. Die Karlsruher Richter haben mit dieser Entscheidung in überzeugender Weise ihr Urteil zum „Luftsicherheitsgesetz“ aus dem Jahr 2006 korrigiert und damit eine eklatante verfassungsrechtliche Sicherheitslücke geschlossen“, so der Niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann. "Eine in diesem Zusammenhang von mir immer wieder geforderte Grundgesetzänderung ist somit nicht mehr nötig."

Das Bundesverfassungsgericht stellte in seinem heute veröffentlichten Beschluss klar, dass die grundgesetzlichen Vorschriften zur Katastrophenhilfe (Artikel 35 Absatz 2 Satz 2 und Absatz 3 GG) die Verwendung spezifisch militärischer Waffen bei Einsätzen der Bundeswehr durchaus zulassen.

Schünemann: „Leider ist es durchaus auch in Deutschland denkbar, dass Terroristen Anschläge von katastrophischen Dimensionen durchführen wollen. Die Abwehr derartiger Gefahren macht unter Umständen den Einsatz auch militärischer Mittel erforderlich. Hier haben die Karlsruher Richter nun einen gangbaren Weg aufgezeigt. Deshalb ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts uneingeschränkt zu begrüßen.“

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erstellt am:
20.08.2012

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