Regierungserklärung von Innenminister Boris Pistorius anlässlich der Reform des Niedersächsischen Verfassungsschutzes „Neuausrichtung des Verfassungsschutzes – Vertrauen zurückgewinnen“
Rede des Innenministers Boris Pistorius in der Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 14.05.2014 zu TOP 2.
Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete!
Das Versagen der Sicherheitsbehörden auf Bundes- und Landesebene bei den Ermittlungen gegen die rechtsextremistische Terrorzelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) hat das Vertrauen in die Sicherheitsbehörden empfindlich gestört.
Die daraufhin von der Innenministerkonferenz und der Bundesregierung eingesetzte „Bund-Länder-Kommission Rechtsterrorismus“, zeigt in ihrem Abschlussbericht 2013 eklatante Schwachstellen auf. Gleichzeitig legt sie aber auch Verbesserungsvorschläge für die Architektur der Sicherheitsbehörden vor.
Der NSU-Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages hat ebenfalls deutliche Mängel in der Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder aufgezeigt. In seinem Abschlussbericht stellt er aufgrund des Versagens bei den Ermittlungen gegen die NSU-Terrorzelle gar die Leistungsfähigkeit der Sicherheitsbehörden in Frage.
Für den Verfassungsschutz wurde angesichts dieser Feststellungen nicht selten von einer fundamentalen Legitimitätskrise gesprochen und vereinzelt auch dessen Abschaffung gefordert.
Ich sage dazu unmissverständlich: Die Abschaffung ist keine Option und war es auch nie.
Die Ereignisse der vergangenen Jahre zeigen uns leider allen schmerzlich, dass es reale Bedrohungen für die Schutzgüter unserer Demokratie gibt. Sie treten in unterschiedlichen Facetten auf. Sie verändern sich.
Deshalb brauchen wir auch in Zukunft einen modernen und leistungsfähigen Niedersächsischen Verfassungsschutz.
Denken Sie zum Beispiel an die Islamisten, die aus Deutschland nach Syrien reisen und dort in paramilitärischen Ausbildungslagern radikalisiert werden. Es muss eine Behörde geben, die die Gefahren, die von diesen Menschen nach ihrer Rückkehr aus Syrien ausgehen, frühzeitig erkennt.
Oder denken Sie an die Ausschreitungen von gewaltbereiten Linksextremisten. Hier sei der Anschlagsversuch gegen die Bundespolizei in Göttingen Ende letzten Jahres erwähnt. Dieses Beispiel zeigt, dass die geplante Gewalt des organisierten Linksextremismus auch in Niedersachsen weiterhin eine Gefahr darstellt.
Die Mordserie des NSU schließlich hat uns vor Augen geführt, zu welchen Grausamkeiten verblendete Rechtsextremisten fähig sind. Vorurteile und Hass gegenüber Minderheiten – Juden, Einwanderer, Asylbewerber, Moslems, Homosexuelle – sind auf der Straße und im Internet allgegenwärtig.
Es ist eine moralische Verpflichtung den Menschen gegenüber, alles zu tun, um zu verhindern, dass Ablehnung und Hass in Gewalt und Mord umschlagen.
Und es ist eben auch eine Verpflichtung unserer Verfassung gegenüber.
Auch wenn der niedersächsische Verfassungsschutz nicht unmittelbar mit den schlimmen Versäumnissen in der Ermittlungsarbeit zum NSU-Komplex in Zusammenhang gebracht wurde, haben wir uns, wie alle anderen Länder auch, intensiv der Auseinandersetzung mit eigenen Fehlern in der Arbeit der Verfassungsschutzbehörden gestellt und vor allem im Rahmen der IMK in führender Position beteiligt.
Die Regierungskoalition in Niedersachsen hat es in ihrer Koalitionsvereinbarung deutlich gemacht: Ein Neustart für den Niedersächsischen Verfassungsschutz ist unerlässlich.
Mitte September letzten Jahres habe ich als Innenminister eine Expertengruppe zur Reform des Niedersächsischen Verfassungsschutzes eingesetzt. Der Abschlussbericht der Reform-AG ist am 24. April 2014 den Mitgliedern des Ausschusses für Angelegenheiten des Verfassungsschutzes sowie dem Ausschuss für Inneres und Sport vorgestellt worden.
Ich habe eine erste Bewertung vorgenommen und kann feststellen, dass mit den Empfehlungen ein wertvolles Fundament für einen modernen, transparenten und sensiblen Verfassungsschutz in Niedersachsen gelegt worden ist.
Der Reformprozess des Niedersächsischen Verfassungsschutzes ist damit einen entscheidenden Schritt weiter gekommen. Die Landesregierung ist also auf einem guten Weg den angekündigten Veränderungsprozess zu gestalten.
Diese Veränderungen haben ein zentrales Ziel:
Das Vertrauen der Öffentlichkeit und der Politik in die Professionalität und Expertise des Verfassungsschutzes wiederherzustellen. Die Kernaufgaben des Verfassungsschutzes – also die Analyse und Bewertung extremistischer Bestrebungen und die verlässliche Information von Politik und Öffentlichkeit – müssen unvoreingenommen im Mittelpunkt seiner Arbeit stehen. Nur wenn das gelingt, kann er Gefahren für die Demokratie und für die innere Sicherheit rechtzeitig erkennen und abwehren. Der Verfassungsschutz muss tief in der Mitte der Gesellschaft verankert sein und braucht gerade diese Perspektive, um zu funktionieren.
Ohne Verzögerung werden wir die Reform angehen:
An der Novelle des Verfassungsschutzgesetzes wird mit Hochdruck gearbeitet. Ich gehe heute davon aus, dass ein erster Vorschlag den Landtag im September erreichen wird.
Der Arbeitsauftrag ist klar umrissen: mehr Transparenz und Kontrolle einerseits und Konzentration auf die Kernaufgaben andererseits.
Hierzu will ich kurz wesentliche Eckpunkte ansprechen, bei denen ich mir die Unterstützung von Ihnen allen erhoffe:
Die Eingriffsbefugnisse und die Arbeitsweisen des Verfassungsschutzes müssen konkret sein, sie müssen nachvollziehbar sein und vor allem uneingeschränkt die Grundrechte respektieren.
Die Befugnisse zum Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel werden wir grundrechtskonform und konkret ausgestalten. Dies gilt insbesondere für die Arbeit mit Vertrauenspersonen und für die Observation.
Wenn der Verfassungsschutz Personen in seine Datei aufnimmt, greift er damit tief in die Grundrechte ein. Die betroffenen Menschen werden schwer belastet. Deshalb muss es für diese Entscheidung eindeutige und begrenzende Regeln geben, im Gesetz und in internen Anweisungen der Behörde.
Der so aufgestellte Verfassungsschutz in einer rechtsstaatlichen Demokratie braucht parlamentarische Kontrolle nicht zu fürchten!
Ich begrüße den Vorschlag der Reform-AG daher ausdrücklich, dem Parlament mehr Kontrollrechte zu geben. Außerdem ist es ein kluger Ratschlag, gleichzeitig die Kontrolle durch den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die behördeninterne Kontrolle auszuweiten.
Die Reform-AG hat außerdem empfohlen, dem Ausschuss für Angelegenheiten des Verfassungsschutzes zukünftig die Möglichkeit zu geben, auch öffentlich zu tagen.
Ich freue mich, dass die Fraktionen der SPD und von Bündnis 90/ Die Grünen bereits für diese Woche einen entsprechenden Änderungsantrag für die Geschäftsordnung des Landtags eingebracht haben.
Eine weitere Empfehlung der Reform-AG betrifft die Änderung des sogenannten in-camera-Verfahrens nach § 99 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO). Dieses Verfahren kommt dann zur Anwendung, wenn der Verfassungsschutz einem Gericht die Übersendung von Akten oder Auskünfte aus Gründen des Geheimschutzes oder des Staatswohls verweigert.
In diesem Fall überprüft ein spezieller Senat des OVG in nicht-öffentlicher Sitzung, ob die Verweigerung zu Recht erfolgt ist.
Ist sie zu Unrecht erfolgt, werden die Akten oder Auskünfte freigegeben und es kann dann in öffentlicher Sitzung darüber entschieden werden, ob etwa die Speicherung auch rechtmäßig gewesen ist.
Ist die Verweigerung hingegen zu Recht erfolgt, wird nach derzeitiger Rechtslage nicht geprüft, ob die Speicherung oder Beobachtung selbst rechtmäßig war. Der Betroffene hat dann grundsätzlich keine Möglichkeit, dieses zu prüfen, da die Beweismittel gesperrt bleiben.
Das in-camera-Verfahren auch auf die Frage der Rechtmäßigkeit der Speicherung der Daten auszudehnen scheint sinnvoll zu sein. Wir werden insoweit prüfen und politisch abwägen, ob wir eine Bundesratsinitiative einbringen.
Die Reform des Verfassungsschutzes kann nur gelingen, wenn wir die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Reformprozess einbinden. Egal was in den vergangenen Monaten und Jahren passiert ist:
Die Fehler bei einzelnen Mitarbeitern zu suchen führt zu keinem Ergebnis.
Art und Umfang der Fehler lassen vielmehr auf ein Organisationsverschulden schließen.
Wir müssen viel Versäumtes aufholen.
Ein Personalentwicklungskonzept wird beispielsweise aktuell schon erarbeitet:
Bei der Personalauswahl wird zukünftig ein stärkeres Augenmerk auf Zusatzqualifikationen gelegt, die den spezifischen Aufgabenstellungen des Verfassungsschutzes entgegenkommen.
Eine Öffnung für mehr wissenschaftliche Kompetenz, ausgeprägtes Verständnis für gesellschaftspolitische Zusammenhänge, interkulturelle Kompetenz, fremdsprachliche Fähigkeiten sind beispielhafte Schlüsselqualifikationen, die hier vor allem zu nennen sind.
Zur Stärkung interkultureller Verständigung werden im Rahmen einer Fortbildung bereits verstärkt Besuche und Dialogveranstaltungen mit gesellschaftlichen Gruppen ermöglicht.
So waren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Verfassungsschutzes im letzten Jahr schon Gäste der Liberalen Jüdischen Gemeinde Hannover und in einer islamischen Moschee.
Die Führung von V-Personen muss verbessert werden.
Mit der Einrichtung einer wissenschaftlichen Dokumentationsstelle schließlich werden wir zukünftig die Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Vereinen und Verbänden stärken.
Im Koalitionsvertrag ist ausdrücklich hervorgehoben, dass Prävention bei der Bekämpfung des politischen Extremismus eine wichtige Aufgabe ist.
Aber: Einen globalen Präventionsansatz gibt es nicht.
Vielmehr müssen wir ein auf die verschiedenen Phänomenbereiche zugeschnittenes spezifisches Instrumentarium entwickeln. Ein Programm für den Rechts- und für den Linksextremismus ist in Erarbeitung.
Maßnahmen der Prävention im Bereich des Islamismus werden selbstverständlich fortgeführt. So wird der Verfassungsschutz weiterhin für Vorträge zur Aufklärung über den Islamismus und Salafismus angefragt und kann damit weiterhin für die Gefahren dieser Phänomene sensibilisieren. Der Dialog mit den muslimischen Verbänden konnte nach Regierungsübernahme wieder auf einen guten Weg gebracht werden.
Der Niedersächsische Verfassungsschutz hat keinen Bildungsauftrag. Eingebettet in ein Gesamtkonzept von Bildungsinstitutionen kann er aber auch für Schulen ein Informationsgeber bei der Aufklärung über verfassungsfeindliche Bestrebungen sein, wenn seine Expertise angefragt wird.
Ein weiterer Baustein im Reformprozess betrifft das Thema Datenspeicherungen.
Im vergangenen Jahr wurden unzulässige Speicherungen unter anderem von publizistisch und journalistisch tätigen Personen entdeckt.
Die Resonanz im Parlament und in der Öffentlichkeit auf diesen Sachverhalt hat mir sehr deutlich vor Augen geführt, wie stark das Vertrauen in die Arbeit der Niedersächsischen Verfassungsschutzbehörde durch diese Speicherpraxis erschüttert worden ist.
Neben den Sofort-Maßnahmen der Verfassungsschutzpräsidentin wie das Vier-Augen-Prinzip bei Erstspeicherungen und eine interne Revision, habe ich mich daher veranlasst gesehen, eine Task Force einzusetzen, die die Speicherpraxis der Behörde untersucht.
Diese Task Force war nicht Teil der zuvor einberufenen Reform-AG.
Sie hatte einen eigenen ganz klar und eng umrissenen Auftrag: die Überprüfung aller personenbezogenen Speicherungen in der Amtsdatei auf der Grundlage des geltenden Verfassungsschutzgesetzes.
Dabei war die Task Force in der Wahl ihrer Maßstäbe frei. Sie hat entschieden, das Aufgabenverständnis des Verfassungsschutzes in den Mittelpunkt ihrer Arbeit zu stellen.
Die Prüfung konzentrierte sich dabei auf die folgenden zwei Fragen: Sind die Grundrechte hinreichend beachtet worden? Und: Waren die Speicherungen erforderlich und verhältnismäßig?
Die Task Force ist kein Tribunal, vor dem sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu verantworten hatten.
Mir war und ist es wichtig zu erkennen, wie wir das System verbessern können und was wir tun müssen, um Fehler in Zukunft zu verhindern.
Die Task Force ist dabei zu folgenden Ergebnissen gekommen:
Es wurden insgesamt 9004 Datensätze überprüft, gegliedert nach den Phänomenbereichen Linksextremismus, Extremismus mit Auslandsbezug/Islamismus und Rechtsextremismus.
Die Task Force ist zu dem Ergebnis gekommen, dass davon 1937 Datensätze - also gut 20 Prozent zum Zeitpunkt der Überprüfung nicht in der Datei hätten sein dürfen. Entweder weil sie nie hätten aufgenommen werden dürfen oder weil sie längst hätten gelöscht werden müssen!
Die Task Force empfiehlt in ihrem Abschlussbericht damit die umgehende Löschung jeder fünften Datei in den Akten des Verfassungsschutzes!
Hinzu kommen 1564 Speicherungen, also noch mal knapp 20 Prozent die auf Empfehlung der Task Force zeitnah gelöscht werden müssen, da sie nicht länger für die Aufgabenerfüllung erforderlich sind.
Aus den vorgefundenen Datensätzen bleiben damit voraussichtlich zukünftig insgesamt lediglich gut 60 Prozent in der Amtsdatei.
Das Prüfungsergebnis der Task Force belegt, wie richtig die Entscheidung war, eine unabhängige Überprüfung der Speicherungen zu veranlassen.
Außerdem belegt das Ergebnis, dass es sich bei den von der Präsidentin zufällig gefundenen unrechtmäßigen Speicherungen aus dem letzten September leider nicht um Einzelfälle handelte.
Wie kommt die Task Force zu dieser Einschätzung?
Ich möchte hierzu nur einige Beispiele nennen. Das gesamte Ergebnis lässt sich dem gestern vorgestellten Abschlussbericht entnehmen:
1. Ein Teil der Speicherungen muss beispielsweise gelöscht werden, weil minderjährige Personen gespeichert wurden, die keinen konkreten individuell zurechenbaren Gewaltbezug aufwiesen. Denn nur für diesen klar abgegrenzten Fall des Gewaltbezuges, dürften gem. § 9 Abs. 1 Satz 2 NVerfSchG Jugendliche gespeichert werden.
2. Eine große Anzahl an Fällen war nach Auffassung der Task Force längst nicht mehr erforderlich, was allerdings zwingende Voraussetzung für eine Speicherung ist.
3. Das Gesetz verlangt zudem, dass jeder Datensatz regelmäßig darauf hin überprüft werden muss, ob er zu löschen ist. In Ausnahmefällen kann diese Wiedervorlagefrist auf maximal 5 Jahre erhöht werden. In der Behörde wurde diese Ausnahme jedoch zur Regel: Sie wurde im Datensystem automatisch gesetzt.
Nur wenn der Bearbeiter dieses nicht ausdrücklich anders eingegeben hat, war diese Frist kürzer. Der gesetzliche Ausnahmefall wurde so systematisch zum Regelfall und der gesetzliche Schutz der Höchstfrist ad absurdum geführt.
Zwar hat sich die Task Force dafür entschieden, die Betroffenen nicht flächendeckend zu unterrichten, um die Arbeitsweise des Verfassungsschutzes nicht aufzudecken. Wir prüfen aber, ob wir bei besonders schwerwiegenden Grundrechtseingriffen eine Mitteilung im Einzelfall vornehmen.
Bei den Phänomenbereichen gab es im Bericht der Task Force folgende Schwerpunkte:
Im Phänomenbereich Linksextremismus hat die Task Force Folgendes festgestellt:
Es gab nicht wenige Fälle von bürgerlichem Protest, die wegen einer falsch vorgenommen Abgrenzung als linksextremistisch eingestuft wurden.
So wurde ein Landwirt, der ausschließlich im Rahmen von Blockadeaktionen, insbesondere mittels Traktoren, im Rahmen der Anti-Castor-Proteste auffällig geworden war, gespeichert.
Das mag zwar ein Fall für die Polizei sein. Linksextremistisch ist das aber noch lange nicht.
Ein anderes Beispiel aus diesem Phänomenbereich: In 2012 wurde eine Studentin als Verdachtsfall gespeichert, nur weil sie in einem von der Polizei bewerteten "Szeneobjekt" wohnte. Das war alles. Die Frau war noch nicht einmal dem Vertrauensmann bekannt.
Im Phänomenbereich Islamismus hat die Task Force die langjährige Speicherung von überschlägig knapp 100 Personen allein wegen regelmäßiger Besuche von Freitagsgebeten, und damit wegen verfassungsrechtlich geschützter Religionsausübung, in extremistisch beeinflussten Moscheen beanstandet.
Noch ein erschreckendes Beispiel aus diesem Bereich:
Eine Frau wurde 2012 gespeichert, weil ihre Telefonnummer im Mobiltelefon eines Kalifatsstaatsanhängers gespeichert war. Zwar lief gegen den Telefonbesitzer ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Verbreitung von Propagandamitteln (Publikationen) verfassungswidriger Organisationen. Erkenntnisse zu der Frau lagen dem Fachbereich aber nicht vor. Selbst Lichtbildvorlagen bei 3 Quellen verliefen negativ. Die Frau hätte also die Zahnärztin, Rechtsanwältin oder Krankengymnastin sein können, wurde aber dennoch gespeichert, nur weil sie in seinen Handykontakten war.
Und im Phänomenbereich Rechtsextremismus schließlich hat das im Zusammenhang mit dem NSU-Komplex im Jahre 2011 in allen Verfassungsschutzbehörden von den Landesinnenministern und -senatoren auf Anregung des NSU-Untersuchungsausschusses verfügte Löschmoratorium zu unangemessenen Verlängerungen von Wiedervorlagefristen geführt.
Die Ergebnisse der Task Force bieten die einmalige Chance, den Datenbestand wieder in einen rechtsstaatlich einwandfreien Zustand zu versetzen und damit auch einen neuen Standard für die Datenspeicherung zu setzen. Zusammen mit den Handlungsempfehlungen der Arbeitsgruppe zur Reform des Niedersächsischen Verfassungsschutzes haben wir die Chance auf einen echten Neustart.
Schon bei der Veröffentlichung der Handlungsempfehlungen der Reform-AG im April war in der Presseberichterstattung und in der öffentlichen Diskussion, aber auch hier im Haus, fraktionsübergreifend, ein positives Echo zu vernehmen. Das zeigt mir, dass wir auf dem richtigen Weg sind.
Ich werde nun auf der Grundlage der mir vorliegenden Erkenntnisse und Empfehlungen einen Gesetzentwurf erarbeiten und vorlegen. Dann sind Sie am Zuge. Die Ereignisse der vergangenen Jahre und die aktuellen Erkenntnisse haben uns die Bedeutung des Themas noch einmal eindrücklich vor Augen geführt. Lassen Sie uns gemeinsam an einem modernen, transparenten und effektiven Verfassungsschutz arbeiten!
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!