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Rede der Niedersächsischen Ministerin für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, Daniela Behrens, in Vertretung für den Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, zu TOP 6 + 7 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschrif

- ES GILT DAS GESPROCHENE WORT! -


Sehr geehrte Frau Präsidentin,

sehr geehrte Damen und Herren,

unsere Gesellschaft und unser Zusammenleben basieren auf unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Ein Privileg, dessen wir uns auch in aktuellen Zeiten sehr bewusst sein sollten! Diese freiheitlich demokratische Grundordnung ist das Fundament unseres Staates. Das bedeutet aber gleichsam auch: Wer nicht mit beiden Beinen fest auf diesem Fundament steht, darf auf keinen Fall etwas in so sensiblen und sicherheitsrelevanten Bereichen wie etwa unserer Polizei zu suchen haben. Damit würden wir grundlegende Prinzipien unseres Staates aushöhlen und damit nicht weniger als die Grundlage unserer Gesellschaft gefährden.

Eines möchte ich betonen: Die Niedersächsische Polizei, wie die niedersächsischen Beamtinnen und Beamten insgesamt, stehen fest zu diesen grundlegenden Prinzipien unseres Staates! Wir haben kein Problem mit Extremisten im öffentlichen Dienst! Dies folgt auch daraus, dass wir bei etwaigen extremistischen Tendenzen sofort und konsequent handeln. Das erfolgt im Sinne aller Beamtinnen und Beamten, denn niemand möchte Seite an Seite mit einer Person stehen und arbeiten, die die Legitimation unserer Polizei im Kern ablehnt.

Durch den vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften will die Landesregierung ebendiese grundlegenden Prinzipien unseres Staates weiter schützen und unsere Gesellschaft vor demokratiefeindlichen Bestrebungen bewahren: Und das bereits bei der Einstellung in den Polizeidienst.

Dies kann jedoch nur gelingen, wenn wir auch alle uns zur Verfügung stehenden rechtsstaatlichen Instrumente nutzen, um hier möglichst ein vollständiges und lückenloses Bild der Bewerberinnen oder Bewerber zusammenzusetzen.

Anrede,

mit Blick auf die sicherheitspolitische Lage sollten alle vorliegenden Erkenntnisse über extremistische Bestrebungen von Bewerberinnen oder Bewerbern frühzeitig genutzt werden.

Daher schaffen wir nun eine Regelung, mit der die Überprüfung der persönlichen Eignung von Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten durch eine Regelabfrage beim Niedersächsischen Verfassungsschutz schon vor ihrer Einstellung ermöglicht wird.

Eines ist mir natürlich bewusst: Eine solche Regelanfrage beim Verfassungsschutz kann und muss auch kritisch gesehen werden – insbesondere vor dem Hintergrund des Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung, wie es von Artikel 2 unseres Grundgesetzes geschützt wird.

Ich kann Ihnen versichern: Die Landesregierung hat hier sehr sorgfältig abgewogen. Da jedoch mit der Einstellung in den Polizeidienst auch die Befugnis einhergeht, Waffen zu tragen und diese im Ernstfall auch einzusetzen – also das staatliche Gewaltmonopol auszuüben, das auf dem großen Vertrauen der Gesellschaft basiert – sehen wir diesen Eingriff als verhältnismäßig an. Aus diesem Grund beschränken wir diese Überprüfung auf den Polizeivollzugsdienst, also auf die dortigen Waffentragenden, und planen keine allgemeine Überprüfung aller Bewerberinnen und Bewerber im Öffentlichen Dienst. Dies wäre unverhältnismäßig.

Anrede,

mit dem Gesetz erhalten die Dienststellen nun die notwendigen Befugnisse, um die entsprechenden Informationen rechtssicher erheben zu können und nicht mehr – wie bisher – auf die Freiwilligkeit der Bewerberinnen und Bewerber angewiesen zu sein.

Anrede,

einen weiteren Schwerpunkt des Gesetzes bildet die Regelung des Erscheinungsbildes von Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten. Dies betrifft neben den Tätowierungen auch andere Veränderungen des Erscheinungsbildes, die die Pflicht zur Wahrung eines angemessenen Erscheinungsbildes und damit zum achtungs- und vertrauenswürdigen Verhalten von Beamtinnen und Beamten verletzen können. Der Bund hat die von der Rechtsprechung geforderte Grundentscheidung zur Untersagung oder Einschränkung von Tätowierungen und anderen Veränderungen des Erscheinungsbildes mittlerweile im Beamtenstatusgesetz getroffen und es den Ländern überlassen, die näheren Bestimmungen zu treffen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf kommt Niedersachsen dieser Aufgabe nach und konkretisiert in seinem Landesrecht die notwendigen Vorgaben und Anforderungen bei der Veränderung des Erscheinungsbildes.

Anrede,

die Regelung weiterer Einzelheiten soll dabei mittels einer Rechtsverordnung erfolgen. Wir beabsichtigen, von dieser Möglichkeit mit dem nötigen Augenmaß im Lichte des gesellschaftlichen Wandels Gebrauch zu machen. Deshalb betone ich es noch einmal ausdrücklich: Es wird im Bereich der Tätowierungen kein absolutes Verbot geben. Vielmehr sollen in Größe und Motiv dezente Tätowierungen auch im sichtbaren Bereich möglich sein. Dies betrifft nicht nur die Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten, die sich bereits im Dienst befinden. Durch das Gesetz wird auch das Verfahren zur Prüfung von Erscheinungsmerkmalen festgelegt, die mit einer Einstellung in den Polizeivollzugsdienst unvereinbar sind.

Anrede,

der Gesetzentwurf umfasst auch wichtige Regelungen zur Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung. Das Beihilfebearbeitungssystems soll modernisiert und insbesondere auch durch die medienbruchfreie Anbindung einer Beihilfe-App digital ausgestaltet werden. Neben der digitalen Antragsstellung soll diese auch digitale Statusabfragen sowie die elektronische Zustellung von Beihilfebescheiden ermöglicht werden. Somit kann das ganze Verfahren anwenderfreundlicher gestaltet werden. Auch bei der internen Bearbeitung soll durch die vorgesehenen Regelungen eine stärkere digitale Unterstützung ermöglicht werden.

Anrede,

für mich steht fest: Dieser Gesetzentwurf ist ein wichtiger Schritt für die Gewährleistung der Integrität unserer Sicherheitsbehörden und damit ein klares Signal für die Wehrhaftigkeit unserer Demokratie. Dieses hohe Gut gilt es zu jeder Zeit zu verteidigen.

Vielen Dank!

Presseinformation

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erstellt am:
28.06.2022

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