Rechtsextremistischer Angriff auf das Jugendzentrum „Wohnwelt“ in Wunstorf
Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 22.06.2012; Fragestunde Nr. 24
Innenminister Uwe Schünemann beantwortet die mündliche Anfrage der Abgeordneten Helge Limburg und Meta Janssen-Kucz (GRÜNE)
Die Abgeordneten hatten gefragt:
Das Jugendzentrum „Wohnwelt“ in Wunstorf wird immer wieder Ziel von Angriffen aus dem rechtsextremen Spektrum. Am Samstag, dem 19 Mai 2012, fand ein weiterer Angriff auf das Jugendzentrum statt. Dabei wurden laut Polizeiangaben fünf Personen verletzt, im Umkreis des Jugendzentrums wird von zehn Verletzten gesprochen, von denen zwei stationär behandelt werden mussten. Die circa 15 bis 20 Täter, laut Polizeiinformationen zwischen 17 und 35 Jahren alt, werden der rechtsextremen Bremer Hooliganszene zugeordnet. Laut Augenzeugenberichten trugen die Täter T-Shirts der militanten Neonazigruppe „Standarte 88“, ein weiterer Täter hatte SS-Runen auf die Finger tätowiert. Während des Gewaltakts sollen die Täter immer wieder gerufen haben: „Wer ist hier Antifa, wo ist hier Antifa?“. Nachdem die Täter zum Bahnhof Wunstorf flüchteten, gelang es der Polizei gerade noch, den Zug von der Abfahrt abzuhalten. Das Aufnehmen der Personalien soll sich laut Augenzeugenberichten dadurch erschwert haben, dass die Täter untereinander die Kleidung wechselten, um so für Verwirrung und Verschleierung zu sorgen. Die Bundespolizei begleitete die Gruppe nun bis zu ihrem Zielort Bremen.
Gerüchte aus dem Umfeld der „Wohnwelt“ besagen, dass sich über den gesamten Zeitraum szenekundige Polizeibeamte in Zivil unter die Hooligangruppe gemischt hätten.
In vielen Medienberichten wurde in diesem Zusammenhang von randalierenden durchreisenden Fußballfans gesprochen. Dabei wird, nach Ansicht einiger Experten, die politische Einstellung der Täter ignoriert.
Wir fragen Landesregierung:
1. Welche Erkenntnis hat die Landesregierung über mögliche Verbindungen Bremer Nazi-Hooligans bzw. „Standarte 88“ und rechtsextremer Gruppen in Niedersachsen?
2. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über die Anwesenheit von Polizeibeamten in Zivil zum oben genannten Tatzeitpunkt?
3. Teilt die Landesregierung die Einschätzung, dass es sich bei dem beschriebenen Angriff um eine politisch motivierte rechtsextreme Tat handelte?
Innenminister Uwe Schünemann beantwortete namens der Landesregierung die Anfrage wie folgt:
Auf der Grundlage der Berichterstattung der Polizeidirektion Hannover stellt sich der Sachverhalt wie folgt dar:
Am Abend des 19. Mai 2012 fand im Jugendzentrum „Wohnwelt“ in Wunstorf eine als „Elektro-Party“ bezeichnete Veranstaltung statt. Gegen 23.23 Uhr teilten mehrere Personen der Polizei über Notruf mit, dass es im Eingangsbereich des Veranstaltungsgebäudes zu körperlichen Auseinandersetzungen mit mehreren verletzten Personen gekommen sei. An den Auseinandersetzungen seien mehrere Bremer Fußballanhänger beteiligt gewesen. Zur Bewältigung der Lage wurden mehrere Funkstreifenwagenbesatzungen eingesetzt.
Nach dem derzeitigen Stand der noch andauernden Ermittlungen trafen die späteren 18 Tatverdächtigen auf der Rückreise von einem Regionalligafußballspiel in Essen auf dem Bahnhof in Wunstorf ein, um dort zur Weiterfahrt nach Bremen planmäßig umzusteigen. Während der Wartezeit wurden sie auf die vom Bahnhof sichtbare Veranstaltung auf dem nahe gelegenen Gelände des Jugendzentrums aufmerksam. Nach den Einlassungen der Tatverdächtigen entschloss sich die Gruppe spontan, zum Jugendzentrum „Wohnwelt“ zu gehen. Man habe nach einer Möglichkeit gesucht, sich mit alkoholischen Getränken zu versorgen.
Die bisherigen polizeilichen Ermittlungen, insbesondere die zur Aufklärung des Tathergangs durchgeführten Zeugenvernehmungen, ergaben, dass es offenbar zunächst an einer nahegelegenen Bushaltestelle vor der „Wohnwelt“ zur Provokation und Beleidigung eines libanesischen Staatsangehörigen durch zwei bis drei Personen dieser Gruppe kam. Anschließend kam es offenbar zu einer Körperverletzung zum Nachteil des libanesischen Staatsangehörigen durch weitere Tatverdächtige. Nachdem sich das Opfer sodann in die „Wohnwelt“ zurückzog, drangen einige der Tatverdächtigen gewaltsam in das Gebäude ein. Dort wurden dann im Rahmen weiterer körperlicher Angriffe mehrere Personen verletzt. Darüber, dass die Angreifer beim Betreten des Gebäudes „Wo ist hier die Antifa?“ gerufen hätten, liegen widersprüchliche Zeugenaussagen vor.
Wenig später verließen die Tatverdächtigen den Tatort und begaben sich zurück zum Bahnhof, in den dort zwischenzeitlich bereitgestellten Zug zur Weiterfahrt nach Bremen. Die inzwischen eingetroffene Polizei führte Identitätsfeststellungen durch und entließ die Personen zur Weiterfahrt nach Bremen, wobei diese durch die Bundespolizei begleitet wurden.
Bei der weiteren Überprüfung der Personalien wurde festgestellt, dass 6 Personen über allgemeinpolizeiliche Erkenntnisse verfügen und als sogenannte „Gewalttäter Sport“ eingestuft sind. Über 2 Personen liegen Erkenntnisse über in der Vergangenheit begangene Straftaten aus dem Bereich Politisch Motivierte Kriminalität -Rechts- vor; zu den restlichen 10 Verdächtigen gibt es keine polizeilichen Erkenntnisse.
Gegen alle Personen wurde ein Ermittlungsverfahren u.a. wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung eingeleitet. Die Klärung des Sachverhalts gestaltet sich schwierig. Von keinem der vor Ort eingesetzten Polizeibeamten wurde eine angebliche „SS-Tätowierung“ bei einem der Tatverdächtigen festgestellt.
Die Beurteilung, ob es sich bei der Straftat um Politisch Motivierte Kriminalität im Sinne des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes – Politisch Motivierte Kriminalität (KPMD-PMK) – handelt, nimmt die zuständige Polizeidienststelle selbstständig vor. Auf Grundlage der derzeitigen Erkenntnislage schließt die Polizeidirektion Hannover nicht aus, dass es sich bei dem Angriff auf Personen in der „Wohnwelt“ um eine spontane Straftat gehandelt haben könnte. In Bezug auf die vorangegangene Straftat zum Nachteil des libanesischen Staatsangehörigen im Vorfeld des Angriffs auf das Jugendzentrum gibt es dagegen Anhaltspunkte für einen politisch motivierten Hintergrund.
Die polizeilichen Ermittlungen dauern derzeit noch an. Eine abschließende Beurteilung, ob es sich bei den Taten um Politisch Motivierte Kriminalität – ggf. mit einem rechtsextremistischen Hintergrund, im Sinne des KPMD-PMK handelt – ist erst nach Vorliegen der abschließenden Ermittlungsergebnisse möglich.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:
Zu 1.:
Den niedersächsischen Sicherheitsbehörden liegen keine Erkenntnisse über eine strukturierte Zusammenarbeit oder sonstige Verbindungen von rechtsextremistischen Gruppierungen in Niedersachsen zur Bremer Hooliganszene vor.
Es ist jedoch bekannt, dass einzelne Angehörige der rechtsextremistischen Szene im Bremer Umland (u.a. Delmenhorst, Osterholz-Scharmbeck, Oyten, Schwanewede, Syke und Verden) über persönliche Kontakte sowohl zu Angehörigen der Neonaziszene als auch zu Hooligans in Bremen verfügen.
Zu 2.:
Nach derzeitigem Kenntnisstand der Polizeidirektion Hannover waren keine Polizeibeamtinnen oder Polizeibeamte in Zivil im Zusammenhang mit dem Vorfall am 19. Mai 2012 vor Ort eingesetzt.
Zu 3.:
Angesichts der andauernden Ermittlungen kann noch keine abschließende Bewertung hinsichtlich der Tatmotivationen vorgenommen werden.
Im Übrigen siehe Vorbemerkungen.