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Polizeiliche Kriminalstatistik 2023 und Befragung zur Sicherheit und Kriminalität in Niedersachsen: Mehr Straftaten bei gleichzeitig gestiegener Aufklärungsquote

Ministerin Behrens: „Niedersachsen ist und bleibt ein sicheres Bundesland. Aus der Kriminalstatistik 2023 ergeben sich dennoch Themenschwerpunkte, die uns besonders beschäftigen und die wir als klaren Arbeitsauftrag begreifen"


- Die Aufklärungsquote hat mit 62,5 Prozent leicht zugenommen und befindet sich somit weiterhin auf einem hohen Niveau.

- Die polizeilich registrierten Straftaten nehmen nach einem historischen Tiefstand im Jahr 2021 und einem starken Anstieg im Jahr 2022 um 5,6 Prozent zu.

- Damit steigt die Kriminalitätsbelastung: Die sog. Häufigkeitszahl (Taten pro 100.000 Einwohner) liegt nunmehr bei 6.796. Dies liegt leicht über dem Mittelwert der vergangenen zehn Jahre.

- Trotz leichter Anstiege besteht weiterhin ein geringes Kriminalitätsfurchtniveau.

- 24 Prozent aller 2022 erlebten Straftaten wurden im Durchschnitt angezeigt, nach Rückgang der Anzeigequote in letzter Befragung ist hier wieder eine Steigerung zu verzeichnen.

- Bürgerinnen und Bürger bewerten die Polizei grundsätzlich positiv.

Die Niedersächsische Ministerin für Inneres und Sport, Daniela Behrens, hat am heutigen Montag (11.03.2024) die Polizeiliche Kriminalstatistik und Ergebnisse zu der Befragung zur Sicherheit und Kriminalität in Niedersachsen für das Jahr 2023 vorgestellt. Demnach war im Bereich der polizeilich registrierten Kriminalität nach einer zunächst starken Zunahme der Gesamtfallzahlen im Jahr 2022 eine in der Gesamtschau moderatere Zunahme im Jahr 2023 zu verzeichnen. Nach einem Anstieg von 5,6 Prozent beläuft sich die registrierte Kriminalität für das Jahr 2023 auf insgesamt 553.202 Fälle.

Dieser erneute Anstieg kann unter anderem. auf eine erhöhte Mobilität (mehr Tatgelegenheiten), wirtschaftliche und soziale Belastungen der Bürgerinnen und Bürger sowie mit Migrationsbewegungen einhergehenden Faktoren zurückgeführt werden. Zugleich ist die Aufklärungsquote im Vergleich zum Vorjahr erneut angestiegen und befindet sich mit einem Wert von 62,5 Prozent auf einem hohen Niveau.

Die Niedersächsische Ministerin für Inneres und Sport, Daniela Behrens, erklärt zu den Ergebnissen der PKS 2023: „Niedersachsen ist und bleibt ein sicheres Bundesland. Die niedersächsische Polizei konnte in mehr als 62 von 100 Fällen Tatverdächtige ermitteln. Das ist nach wie vor eine hervorragende Quote, die sich im mehrjährigen Vergleich über dem Mittel der letzten zehn Jahre bewegt. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass wir es bei der PKS für das Jahr 2023 mit einem signifikanten Anstieg der Gesamtfallzahlen zu tun haben. Daraus ergeben sich Themenschwerpunkte, die wir als klaren Arbeitsauftrag begreifen - nicht nur für die Polizei Niedersachsen, sondern für Politik und unsere Gesellschaft insgesamt.“

Zunehmende Kinder- und Jugendkriminalität

Die Anzahl der aufgeklärten Fälle, zu denen junge Menschen (Alter unter 21 Jahre) als Tatverdächtige oder Beschuldigte ermittelt wurden, weist im Berichtsjahr 2023 erneut eine Steigerung von 9,7 Prozent auf und liegt nunmehr bei 68.874 Fällen. Die nominellen Anstiege bei den aufgeklärten Fällen mit jungen Tatverdächtigen fallen weniger gravierend aus als noch im Vorjahr 2022. Der Höchstwert des Zehnjahresvergleichs lag im Jahr 2015 mit 72.005 Fällen.

Während sich die Zahl der ermittelten heranwachsenden Tatverdächtige (18 bis unter21 Jahre) mit 17.239 Tatverdächtigen auf dem Niveau des Vorjahres 2022 befindet, übersteigen die Zahlen der jugendlichen Tatverdächtigen (14 – bis unter 18 Jahre - 21.725 Tatverdächtige) und der tatverdächtigen Kinder (0 – bis unter 14 Jahre - 10.813 Tatverdächtige) das Niveau des Vorjahres und der Jahre vor der Corona-Pandemie wieder deutlich. Die aufgeklärten Fälle mit kindlichen Tatverdächtigen erreichen im Zehnjahresvergleich mit 10.415 erneut einen Höchststand. Steigerungen der Zahlen junger Tatverdächtiger sind insbesondere bei den klassisch jugendtypischen Delikten wie Körperverletzung, Raub, Diebstahl und der Gewaltkriminalität insgesamt zu erkennen.

Im Berichtsjahr 2023 stieg in Niedersachsen zudem die Anzahl junger Tatverdächtiger im Schulkontext um 17,4 Prozent auf 4.457. Der Anstieg fiel im Vergleich zum Vorjahresanstieg nominell deutlich geringer aus. Nur die Zahl der tatverdächtigen Kinder liegt leicht über dem Wert des Jahres 2019 vor der Corona-Pandemie. Im Schulkontext liegen die Tatverdächtigenzahlen der Jugendlichen und der Heranwachsenden noch unterhalb der Werte aus dem Jahr 2019.

Insbesondere bei den Jugendlichen spielen wahrscheinlich auch sogenannte „Corona-Nachholeffekte“ eine Rolle. Für diese Altersgruppe relativ typische Normüberschreitungen waren während der Pandemie nur begrenzt möglich und werden nun möglicherweise verstärkt ausgelebt.

Der zunehmende Aufenthalt der Menschen im öffentlichen Raum führt insgesamt zu mehr Tatgelegenheiten und -anlässen (erhöhte Mobilität). Zudem haben wirtschaftliche und soziale Belastungen Einfluss auf die Zahl der Gewaltdelikte.

Dazu Ministerin Behrens: „In Anbetracht des Anstiegs der Kriminalität durch Kinder und Jugendliche stehen wir vor der Herausforderung, nicht nur reaktiv, sondern vor allem präventiv tätig zu werden. Unser Ziel ist es, durch eine verstärkte ressortübergreifende Zusammenarbeit einen nachhaltigen Rückgang dieser besorgniserregenden Entwicklung zu erreichen. Denn diese Aufgabe kann die Polizei allein nicht lösen.“

Zunahme von Messerangriffen

Seit dem 1. Januar 2020 werden „Messerangriffe“ bundesweit in der PKS als „Phänomen“ erfasst. „Messerangriffe“ sind somit als Teilmenge des „Tatmittels Stichwaffe“ und damit eine tiefere Betrachtungsebene des modus operandi. Messerangriffe im Sinne der PKS-Erfassung von Straftaten sind solche Tathandlungen, bei denen der Angriff mit einem Messer unmittelbar gegen eine Person angedroht oder ausgeführt wird. Hingegen reicht das bloße Mitführen eines Messers nicht für eine Erfassung als Messerangriff aus.

Diese Taten tragen dazu bei, das Sicherheitsempfinden der Bürgerinnen und Bürger besonders negativ zu beeinflussen. Die prozentuale Steigerung bei den Fallzahlen der Messerangriffe (Teilmenge der Fallzahlen Stichwaffe Gesamt) liegt mit 8,7 Prozent über dem der Gesamtkriminalität (5,6 Prozent). In 2023 wurden insgesamt 3.048 Fälle registriert. Erwähnenswert sind auch die Zunahmen bei den Raubdelikten auf Straßen, Wegen oder Plätzen sowie bei den Raubüberfällen bzw. räuberische Erpressung auf Kassenräume und Geschäfte. Bedrohungen machen zudem mit aktuell 1.474 Fällen fast die Hälfte der 3.048 Messerangriffe aus.

  • Bei den Messerangriffen handelt es sich um ein männlich dominiertes Phänomen (87 Prozent der TV) und rund 70 Prozent sind mindestens 21 Jahre alt.
  • Bei den Messerangriffen liegt der Anteil der nichtdeutschen Tatverdächtigen mit 41 Prozent über dem Anteil nichtdeutscher Tatverdächtiger an der Gesamtkriminalität ohne ausländerrechtliche Verstöße (31 Prozent)
  • Während sich bei den Kindern insgesamt der Trend steigender TV-Zahlen nicht fortsetzt, sind bei den Jugendlichen (+ ca. 12 Prozent) und bei den Heranwachsenden
    (+ ca. 18 Prozent) weiterhin Steigerungen feststellbar.
  • Bei einer differenzierten Betrachtung nach der Staatsangehörigkeit auf der Ebene Deutsch – Nichtdeutsch ist auffällig, dass bei den Nichtdeutschen Tatverdächtigen Steigerungen in allen Altersgruppen zu verzeichnen sind, während bei den deutschen Tatverdächtigen zum Messerangriff bei den Kindern und bei den Heranwachsenden Rückgänge feststellbar sind.

Innenministerin Behrens: „Die zunehmende Zahl von Messerangriffen in Niedersachsen ist besorgniserregend. Unsere oberste Priorität liegt darin, die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. Wir werden entschlossen und mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln gegen diese Entwicklung vorgehen. Dazu gehört vor allem die Einrichtung weiterer Waffenverbotszonen in Niedersachsen. Dazu bin ich bereits mit mehreren Kommunen in Niedersachsen im Gespräch. Denn nur auf kommunaler Ebene kann die Entscheidung über die Einrichtung einer Waffenverbotszone getroffen werden.“

Gestiegene Zahl nichtdeutscher Tatverdächtiger

2023 wurden 74.168 Nichtdeutsche als Tatverdächtige (NDTV) registriert, dies entspricht einem Anteil von 32,6 Prozent an den insgesamt ermittelten Tatverdächtigen. 2022 waren es 64.202 NDTV, sodass eine Zunahme von 15,5 Prozent vorliegt.

Grundsätzlich können für die Entstehung und Entwicklung von Kriminalität vielschichtige Ursachen ausgemacht werden. Es ist anzunehmen, dass der aktuelle Anstieg nicht mehr allein mit Nachholeffekten nach der Corona-Pandemie zu erklären ist. Diesbezügliche Forschungserkenntnisse werden in den folgenden Jahren erwartet. Es ist davon auszugehen, dass die registrierten Anstiege der Gewaltkriminalität auf wirtschaftliche Aspekte (z. B. die Inflationsraten), die nach der Pandemie wieder angestiegene Mobilität der Menschen sowie Migrationsbewegungen wesentlich zurückgeführt werden können, da sich diese Faktoren auf Tatgelegenheitsstrukturen auswirken sowie gewaltkriminalitätsinduzierende Risikofaktoren begünstigen. Die Auswirkung der Migration auf das aktuelle Kriminalitätsgeschehen lässt sich zudem besonders mit der Migrationsdynamik (das akute Wanderungsgeschehen aus Zu- und Fortzügen) und weniger mit der Nettomigration (tatsächliche Veränderung der Bevölkerungszahl) erklären.

Ein Grund für den Anstieg der Zahl der ausländischen Bevölkerung Niedersachsens ist der Zuzug Schutzsuchender im Zuge der Flüchtlingskrise in den Jahren 2015 und 2016 sowie der Beginn des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine im Jahr 2022. So stieg die Zahl der Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit allein zwischen dem 31.12. der Jahre 2021 und 2022 um mehr 136 000 an.

Die Anstiege von Kriminalität sind nicht ausschließlich mit Ankunft und Verbleib der Migrantinnen und Migranten, sondern auch mit den Umständen der Ankunft, unklarer Bleibeperspektive, kurzfristigen Unterbringungen sowie damit einhergehender eingeschränkter Lebensverhältnisse zu erklären.

„Der Anstieg nichtdeutscher Tatverdächtiger in der Kriminalitätsstatistik erfordert eine differenzierte Betrachtung“, so Innenministerin Daniela Behrens. „Wir müssen uns bewusst machen, dass eine Vielzahl von Faktoren eine Rolle spielt, darunter sozioökonomische Bedingungen, Bildungschancen und Integration. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass wir integrative Maßnahmen fördern, die darauf abzielen, nicht nur die Sicherheit unserer Gesellschaft zu gewährleisten, sondern auch die soziale Integration nichtdeutscher Mitbürgerinnen und Mitbürger zu fördern. Durch Bildung, Zugang zu Arbeitsmöglichkeiten und kulturelle Integration können wir dazu beitragen, dass alle Mitglieder unserer Gesellschaft gleiche Chancen haben und sich als Teil einer gemeinsamen Gesellschaft fühlen.

Das ist die eine Seite der Medaille. Auf der anderen Seite muss aber auch klar sein, dass diejenigen, die nach Deutschland kommen und nicht gewillt sind, sich an unsere Gesetze zu halten und hier schwere Straftaten begehen, nicht davon ausgehen können, hier bleiben zu dürfen. In diesen Fällen müssen alle rechtsstaatlichen Mittel ausgeschöpft werden, um diese Straftäter auszuweisen und in ihre Herkunftsländer zurückzuführen. Die Bundesregierung hat hier zuletzt wichtige Schritte unternommen, um bestehende Hürden bei den entsprechenden Verfahren so weit wie möglich abzubauen. Die daraus erwachsenen Möglichkeiten werden wir in Niedersachsen konsequent nutzen. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass wir dringend mehr Abkommen mit weiteren Herkunftsländern brauchen, die sicherstellen, dass Straftäter auch wirklich verlässlich zurückgeführt werden können.“

Gewalt gegen Einsatzkräfte verbleibt auf hohem Niveau

Die Zahl der erfassten Fälle, bei denen Polizeibeamtinnen oder Polizeibeamte Opfer einer Straftat im dienstlichen Kontext geworden sind, stagniert. Sie beträgt aktuell 4.291. Das sind 14 Fälle mehr als im Vorjahr (+0,33 Prozent). Bei dem Anteil der Gewalt gegen Polizei an der Gesamtkriminalität ist insgesamt ein Rückgang von 0,82 Prozent auf 0,78 Prozent zu verzeichnen. Zuwächse sind primär bei tätlichen Angriffen zu verzeichnen.

Zu den 4.291 Fällen wurden 10.101 Opfer registriert. Dies sind 334 Opfer mehr als im Vorjahr (+3,42 Prozent). Dagegen nimmt die Anzahl der verletzten Opfer leicht um zehn Personen ab (-0,64 Prozent). Wie auch in den Vorjahren wurde kein Opfer tödlich verletzt. Rund 70 Prozent aller Tatverdächtigen in diesem Kriminalitätsbereich sind in den vergangenen Jahren deutsche Tatverdächtige.

Die Gewalt gegen Rettungsdienste entwickelt sich im Vergleich zum Vorjahr uneinheitlich: Während die Fallzahlen um sieben auf 290 Fälle zunehmen (+2,47 Prozent) gehen die Opferzahlen auf 422 zurück (-1,40 Prozent, -6 Opfer). Viele Fälle der Gewalt gegen Rettungskräfte betreffen die Bereiche der Widerstandsdelikte und des tätlichen Angriffs sowie die Bedrohungen. Wie auch in den Vorjahren wurde auch hier kein Opfer tödlich verletzt. Rund vier Fünftel aller Tatverdächtigen in diesem Kriminalitätsbereich sind in den vergangenen Jahren deutsche Tatverdächtige.

Innenministerin Daniela Behrens: „Auch wenn eine gewisse Stagnation erkennbar ist, ist das hohe Niveau der Gewalttaten gegen Einsatzkräfte nach wie vor inakzeptabel. Es ist weiterhin unser primäres Ziel, eine Reduzierung der Fallzahlen zu erreichen. Dafür werde ich den bereits im vergangenen Jahr begonnenen, strukturierten und interdisziplinären Dialog mit allen Beteiligten konsequent fortsetzen.“

Weiter steigende Zahlen bei Häuslicher Gewalt

Der Begriff der „Häuslichen Gewalt“ steht nicht für eine bestimmte Straftat, sondern beschreibt den Rahmen, in dem zum Teil ganz unterschiedliche Delikte in sachlichem Kontext begangen werden. Seit Ende des Jahres 2021 liegt für das Phänomen der Häuslichen Gewalt eine bundeweite Definition vor, die eine einheitliche statistische Erfassung ermöglicht. Diese umfasst nicht nur im Wesentlichen partnerschaftliche und ex-partnerschaftliche, sondern auch familiäre Gewalt. Die Anzahl der erfassten Straftaten ist daher grundsätzlich nicht mit den Werten seit 2020 und früher vergleichbar.

Im Umgang mit dem genannten Phänomen stellt die landeseinheitliche Handreichung für die niedersächsische Polizei zum Umgang mit Häuslicher Gewalt einen wesentlichen Meilenstein dar. Die mittlerweile dritte Auflage wurde Ende des Jahres 2022 in Kraft gesetzt und standardisiert die Abläufe und Verfahrensweisen in Niedersachsen. Zudem kam in diesem Zuge ein landesweit einheitliches Hochrisikomanagement zur Anwendung. Ferner setzt die Regelung auf die strukturelle Vernetzung relevanter Akteure um möglichst Frühzeitig zielgerichtet und nachhaltig der Kriminalität in diesem Phänomenbereich zu begegnen.

Im vergangenen Jahr hat die Polizei in Niedersachsen insgesamt 29.875 Fälle Häuslicher Gewalt und damit eine Zunahme von 10,7 Prozent registriert (2022: 26.997 Fälle). Damit liegen jetzt zum dritten Mal Zahlen auf Basis der neuen Definition vorliegen, um die bundesweite Vergleichbarkeit zu gewährleisten. Häusliche Gewalt ist traditionell weit überwiegend durch Körperverletzungsdelikte geprägt. Im Jahr 2023 betrug der Anteil 59,4 Prozent Die Polizei registrierte im vergangenen Jahr 17.735 Körperverletzungen, davon 3.051 gefährliche und schwere Körperverletzungen. 2023 wurden zudem elf vollendete sowie 14 versuchte Morde und 21 vollendete sowie 36 versuchte Totschlagsdelikte im Bereich der Häuslichen Gewalt festgestellt. Im Jahr 2022 wurden noch 30 Mord- und 60 Totschlagsdelikte gezählt. Verzeichnet wurde hier ein Rückgang von 90 auf 82 Taten.

Innenministerin Behrens: „Der erneute Anstieg Häuslicher Gewalt ist eine Entwicklung, der wir uns entschieden entgegenstellen. Wenngleich wir dem Phänomen bereits viel Aufmerksamkeit gewidmet haben, so bleibt es auch künftig ein elementarer strategischer Schwerpunkt unserer Bemühungen. Wir haben wichtige Fortschritte erzielt, um Opfer von Häuslicher Gewalt wirksam zu unterstützen. Doch wir müssen weiterhin proaktiv handeln, um Präventionsstrategien zu stärken, Opfern zu helfen und das Bewusstsein in der Gesellschaft zu schärfen. Der Schutz von Frauen vor Gewalt ist und bleibt ein Anliegen, dem ich mich besonders verpflichtet fühle.“

Verbreitung von kinder- und jugendpornographischen Bild- und Videomaterial

Im Bereich der Verbreitung pornografischer Inhalte ist ein starker Anstieg von 39,9 Prozent auf 8.549 Fälle zu verzeichnen. Kinderpornographie-Delikte sind in diesem Zusammenhang um 45,8 Prozent auf 6.855 Fälle angestiegen (2022: 4.702). „Jugendpornographie-Delikte“ um 340 Taten bzw. 43,3 Prozent auf 1.126 Fälle.

Mitursächlich für die Entwicklung der Hellfeldstatistik sind Veränderungen der Meldemechanismen zu Delikten im Zusammenhang mit Kinderpornografie. Seit mehreren Jahren werden dem National Center for Missing & Exploited Children (NCMEC) durch verschiedene Internetprovider Verdachtsmeldungen übermittelt, welche durch das BKA erstbearbeitet und anschließend in die Bundesländer abgegeben werden. Das BKA konstatiert einen weiterhin großen Einfluss der NCMEC-Verdachtsmeldungen auf die Entwicklung der Fall- und Tatverdächtigenzahlen. Darüber hinaus erscheinen Konsum pornografischen Materials, Sexting oder der Versand im Freundes- und Bekanntenkreis in Messenger-Gruppen aktuellen Studien zufolge auch unter jungen Menschen weit verbreitet zu sein. Im Jahr 2023 waren im Bereich Kinderpornografie ca. 35 Prozent der Tatverdächtigen Kinder und Jugendliche. Im Bereich Jugendpornografie waren es ca. 46 Prozent.

Befragung zur Sicherheit und Kriminalität in Niedersachsen

  • Insgesamt geringe Furcht vor Kriminalität in Niedersachsen, aber: Anstiege im Vergleich zu 2021.
  • 35,0 Porzent wurden Opfer mindestens einer Straftat. Die Entwicklung der Betroffenheit im Dunkelfeld geht damit grundsätzlich einher mit der im Hellfeld.
  • Erhöhung der Anzeigequote auf rund 25 Prozent.

Neben der PKS wurden am Montag die Kernergebnisse der „Befragung zu Sicherheit und Kriminalität“ vorgestellt. Zum mittlerweile fünften Mal wurden hier durch das Landeskriminalamt Niedersachsen im vergangenen Jahr insgesamt 40.000 Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahren angeschrieben und zu verschiedenen Themen der Inneren Sicherheit befragt. Unter anderem wurden Fragen zur Nachbarschaft, der Furcht vor Kriminalität, eigenen Opferwerdungen und zur Bewertung der Polizei und ihrer Arbeit gestellt. Insgesamt beteiligten sich 15.855 Niedersächsinnen und Niedersachsen.

Die Studie ist repräsentativ nach Alter und Geschlecht sowie auf Ebene der Polizeidirektionen. Die Ergebnisse lassen sich damit hinsichtlich dieser Aspekte verallgemeinern und auf das Land übertragen. Da Niedersachsen sich bereits 2013 mit dieser Studie auf den Weg gemacht hat, die Sichtweise der Bevölkerung auf die Sicherheitslage einzubeziehen, sind mittlerweile langjährige Trends ablesbar, die gemeinsam mit der Polizeilichen Kriminalstatistik ein noch besseres Bild der Sicherheitslage zeichnen lassen.

Ministerin Daniela Behrens: „Die ‚Befragung zu Sicherheit und Kriminalität‘ liefert uns wertvolle Erkenntnisse über das Hellfeld der Kriminalität hinaus. Wir erhalten wichtige Einblicke in das Dunkelfeld, also jene Taten, die Menschen – aus welchem Grund auch immer – nicht bei der Polizei anzeigen. Mit diesen Informationen können wir uns besser aufstellen, Präventionskonzepte anpassen und Hinweise erlangen, hinsichtlich welcher Aspekte Forschungsfragen und Erkenntnisbedarf bestehen.“

Landespolizeipräsident Axel Brockmann: „Dass die Menschen weiterhin ein sehr gutes Bild von der Polizei haben und uns vertrauen, ist ein guter Befund. Allerdings müssen wir die tendenziellen Verschlechterungen zur Kenntnis nehmen und nach den Ursachen schauen. Inwieweit diese in der Polizei selbst oder in gesamtgesellschaftlichen Prozessen liegen, ist zu prüfen. Insofern bin ich froh und gespannt auf die Ergebnisse des derzeit in der Auswertung befindlichen Sondermoduls unserer Befragung zu ‚Vertrauen in Demokratie‘, das hier ein wenig Licht ins Dunkel bringen kann.“

Die Ergebnisse der Studie, die unter www.lka.niedersachsen.de abrufbar sind, stellen erneut die gute Sicherheitslage in Niedersachsen dar. Sie bestätigen aber auch die in der Polizeilichen Kriminalstatistik registrierten ansteigenden Trends des Hellfelds. Die Ergebnisse bedürfen noch einer weiteren, differenzierten Analyse. Denn die Entwicklungen sind je nach Deliktbereich sehr unterschiedlich und es bestehen auch starke Unterschiede nach soziodemographischen Faktoren.

Ministerin Behrens: „Themen wie das Sicherheitsgefühl der Menschen bei Dunkelheit, insbesondere von Frauen, zeigen Handlungsbedarfe auf, die wir beispielsweise im Dialog mit den Kommunen und anderen Akteuren aufgreifen werden.“

Artikel-Informationen

erstellt am:
11.03.2024

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