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Pistorius zur EuGH-Entscheidung Verkehrsdatenspeicherung

Pistorius: „Die Bundesregierung muss die Verkehrsdatenspeicherung nach dieser Entscheidung schnell neu regeln und den Sicherheitsbehörden im Einklang mit dem Grundgesetz und dem Europarecht die notwendigen Ermittlungsbefugnisse einräumen“


Mit dem heute (20.09.2022) veröffentlichten Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) über ein Vorabentscheidungsersuchen des Bundesverwaltungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung in Deutschland entschieden (Rechtssachen C-793/19 (SpaceNet) und C-794/19 (Telekom)). Der EuGH hat in seiner Entscheidung seine bisherige Rechtsprechung zur Speicherung von Verkehrsdaten bestätigt und nochmals eine allgemeine und unterschiedslose Vorratsspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten für unzulässig erklärt. Zugleich hat der EuGH jedoch erneut ausdrücklich erklärt, dass die Speicherung von Verkehrsdaten in bestimmten Fällen mit dem Europarecht in Einklang steht. Dazu gehört insbesondere auch die Speicherung von IP-Adressen, die u. a. zur Bekämpfung von schwerer Kriminalität allgemein zulässig ist.


Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, sagt: „Verkehrsdaten sind ein überragend wichtiger Ermittlungsansatz, den wir gerade im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Kinderpornographie und vergleichbaren Delikten dringend benötigen. Die Sicherheitsbehörden können in einer digitalen Welt ohne diese Daten ihren Job nicht so machen, wie es bei schweren Straftaten nötig wäre. Um mit Kriminellen bei der Kriminalitätsbekämpfung Schritt halten zu können, müssen wir die vom EuGH trotz seiner sehr restriktiven Haltung gesehenen Regelungsmöglichkeiten nutzen und die gerade für die Bekämpfung von Kinderpornografie wichtige allgemeine Speicherpflicht für IP-Adressen schnellstmöglich umsetzen. Das sogenannte ‚Quick-Freeze’-Verfahren, mit dem erst auf einen Verdacht hin Verkehrsdaten gespeichert werden, reicht nicht aus, denn oftmals sind die Daten dann schon gelöscht. Ich werde mich daher auch auf Bundesebene dafür einsetzen, dass die Verkehrsdatenspeicherung nun zügig neu geregelt wird und den Sicherheitsbehörden im Einklang mit dem Grundgesetz und dem Europarecht die notwendigen Ermittlungsbefugnisse eingeräumt werden. Wenn wir gerade sexualisierte Gewalt gegen Kinder wirkungsvoll bekämpfen wollen, müssen die Möglichkeiten dieses Urteils sehr schnell von der Bundesregierung umgesetzt werden.“

Artikel-Informationen

erstellt am:
20.09.2022

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