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Pistorius: „Schutz der Opfer und Menschenwürde vor Video-Attacken“

Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius hat sich heute im Rahmen der Landespressekonferenz zu dem Unfall mit zwei Todesopfern in Bremervörde geäußert.

Denjenigen Kollegen, die heute nicht in der LPK sein konnten, möchten wir folgendes Statement des Ministers anbieten:

„Der tragische Unfall mit zwei Toten, unter anderem einem kleinen Kind und weiteren Schwerverletzten in einer Eisdiele in Bremervörde hat uns alle geschockt, meine Anteilnahme gilt den Opfern und ihren Familien. Eine Person wollte dabei das Unfallgeschehen filmen und ließ sich auch nicht von Feuerwehrleuten und der Polizei davon abhalten. Im Gegenteil, Polizei und Rettungskräfte wurden in dieser Situation sogar tätlich angegriffen. Das macht mich unglaublich wütend. Ich sage ganz klar: Wir müssen uns in solchen und ähnlichen Situationen stärker für den Schutz der Opfer und auch Helfer einsetzen. Diese „Video-Attacken“ von Schaulustigen und Gaffern bei schweren, in diesem Fall sogar tödlichen Unfällen sind abstoßend und ein schwerer Angriff auf die Würde der Opfer und Unfallbeteiligten und stören empfindlich die wichtige Arbeit der Polizei, Feuerwehr und Rettungskräfte. Wir stellen seit dem Aufkommen der sozialen Netzwerke und der Allgegenwart von Smartphones immer häufiger fest, dass die gemachten Aufnahmen darüber hinaus öffentlich, mit Hilfe sozialer Netzwerke unmittelbar und faktisch unlöschbar verbreitet werden, mit dem einzigen Ziel, sich im Netz damit wichtig zu machen und auf sehr fragwürdige Weise zu profilieren. Das ist unanständig und es verstößt gegen die Menschenwürde, Opfer von Unfällen oder Straftaten zu filmen oder zu fotografieren und muss deswegen unter Strafe gestellt werden.“

Zur Info:

Eine Möglichkeit, diese bestehende von Minister Pistorius angesprochene Regelungslücke gesetzlich zu normieren, wäre etwa durch eine Erweiterung der §§ 22 und 33 des Kunst- und Urheberrechtsgesetzes möglich, das unter anderem das Recht am eigenen Bild und dessen weitere Verwendung und Veröffentlichung regelt. Auch der seit kurzem bestehende § 201a StGB geht nach Ansicht des MI in diesem Bereich nicht weit genug, hier wird das „zur Schau stellen" einer „hilflosen" Person für einen Fall wie etwa jetzt in Bremervörde noch nicht abschließend geregelt, und der Gesichtspunkt der Würde z. B. von Unfalltoten bleibt unberücksichtigt.

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erstellt am:
09.07.2015

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