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Pistorius beruft Mitglieder der Härtefallkommission für die Jahre 2022 bis 2024

Pistorius: „Die Härtefallkommission ist ein Herzstück der humanitären Migrations- und Flüchtlingspolitik in Niedersachsen“


Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, hat heute (06.12.2021) die Mitglieder der Härtefallkommission für die neue Amtszeit vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2024 berufen.

Minister Pistorius bedankte sich bei allen Mitgliedern der Härtefallkommission für ihren Einsatz: „Ihr Engagement ist erst recht während der Corona-Pandemie außergewöhnlich. Ein großer Teil der bisherigen Mitglieder der Härtefallkommission bleibt diesem besonderen Ehrenamt auch in der neuen Berufungsperiode treu. Gleichzeitig begrüße ich herzlich die neuen Mitglieder. Die Härtefallkommission ist ein Herzstück der humanitären Migrations- und Flüchtlingspolitik in Niedersachsen.“

Zur Verabschiedung der ausscheidenden vier Mitglieder betonte der Minister: „Mit Ihrem ehrenamtlichen Einsatz in der Härtefallkommission haben Sie einen entscheidenden Beitrag zu humanitären Lösungen in unterschiedlichen, teilweise sehr schwierig gelagerten Einzelfällen geleistet. Dafür spreche ich Ihnen im Namen des Landes Niedersachsen und persönlich meinen herzlichen Dank aus.“ Ausscheiden werden die Mitglieder Herr Herbert Neumann, Frau Dr. Gudrun Koch, Herr Martin Bluhm und Herr Karsten Balzer.

Seit 2006 prüft die Härtefallkommission als unabhängiges Gremium, ob ausreisepflichtigen Menschen aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen eine Chance auf einen weiteren Aufenthalt in Deutschland gewährt werden soll. Die Härtefallkommission besteht – neben der Vorsitzenden – aus neun stimmberechtigten Mitgliedern und jeweils bis zu drei Stellvertreterinnen und Stellvertretern, die alle im Ehrenamt tätig sind.

Folgende Organisationen aus unterschiedlichen Bereichen der niedersächsischen Gesellschaft schlagen Mitglieder vor: der Niedersächsische Landkreistag, der Niedersächsische Städtetag, die Konföderation der evangelischen Kirchen Niedersachsens, das Katholische Büro Niedersachsens, der Flüchtlingsrat Niedersachsen und die Landesarbeitsgemeinschaft Freie Wohlfahrtspflege. Dazu kommt eine Ärztin oder ein Arzt mit psychotherapeutischer Erfahrung in Absprache mit dem Niedersächsischen Sozialministerium. Für die verbleibenden zwei Plätze beruft das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport jeweils eine Person aus dem kommunalen Bereich sowie aus der Flüchtlingssozialarbeit. Die Landesbeauftragte für Migration und Teilhabe kann mit beratender Stimme an den Sitzungen der Kommission teilnehmen.

Eine Übersicht über die Mitglieder der Härtefallkommission – sowie alle wichtigen Informationen zum Härtefallverfahren – sind unter www.hfk.niedersachsen.de verfügbar.


Artikel-Informationen

erstellt am:
06.12.2021

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